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Welchen Zweck erfüllt eine Immobilienbewertung?


09. Oktober 2019, 22:04
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Ist der Verkauf einer Immobile in absehbarer Zeit geplant dann sollte ein Immobilienmakler mit der professionellen Immobilienbewertung beauftragt werden. Der unabhängige und neutrale Immobilienmakler ermittelt den aktuellen Marktpreis der betreffenden Immobilie, was für den Laien ohne Fachwissen nicht möglich ist. Ohne einen fachkundigen Makler besteht die Gefahr eine Immobilie unter den Verkehrswert zu verkaufen und damit verbunden mehrere Tausende Euros verloren gehen oder eine Immobile zu teuer am Markt anzubieten und diese dann nur sehr schwer zu verkaufen ist und möglicherweise diese vom Markt verbrannt wird.

Welchen Zweck erfüllt eine Immobilienbewertung?

Für die exakte Wertermittlung der Immobilie sind folgende Details von Bedeutung:

Lage der Immobilie
baulicher Zustand
Ausstattung des Objekts
Infrastruktur
evtl. vorhanden Belastungen im Grundbuchauszug

Dokumente die der Makler einholen muss wie Grundbuchauszug, Teilungserklärung und Aufteilungsplan, Planunterlagen und weitere.

Der primäre Teil der Wertermittlung ist die Objekt- Besichtigung Vor Ort durch den Immobilienmakler. Die Vor- Ort Besichtigung der Immobilie ist für eine fundierte Bewertung unausweichlich. Ein Vorort- Termin mit dem Makler ist ein wichtiger Teil der Wertermittlung.
Beim Besichtigungstermin wird die komplette Immobilie in Detail begutachtet, von Außen und von Innen und fachmännisch aufgenommen. Für den Marktwert verwendet der Makler seine Marktkenntnisse und festgelegte Verfahren.

Angehende Verfahren die in der Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV geregelt sind werden je nach Bedingung angewandt.

Vergleichswertverfahren
Ertragswertverfahren
Sachwertverfahren

Vergleichswertverfahren: Das Vergleichswertverfahren wird im § 15 bis § 16 ImmoWertV geregelt. Grundstücke und Eigentumswohnungen werden mittels dem Vergleichswertverfahren bewertet. Die Vorgehensweise des Verfahrens ist kurzerhand erklärt. Nach diesem Verfahren wird der aktuelle Marktwert eines Grundstücks oder Wohnung aus faktisch umgesetzten Kaufpreisen von anderen Grundstücken und Wohnungen abgeleitet.

Ertragswertverfahren: Das Ertragswertverfahren wird im § 17 bis § 20 ImmoWertV geregelt. Eine Grundlegende Rolle hat die Rendite die zu den entscheidenden Ertrag beiträgt. Diese dient der Ermittlung des Wertes von Renditeobjekten durch Kapitalisierung der Reinerträge, die mit diesen Immobilien auf Dauer erwirtschaftet werden. Das Ertragswertverfahren wird in den Fällen bei Kauf oder Verkauf von Mietwohngrundstücke (Mehrfamilienhäuser), Gewerbeimmobilien (Büro, Geschäftshäuser, Einkaufszentren), Spezialimmobilien(Tankstellen, Parkhäuser, Hotels, Logistik- Flächen) und Gemischt genutzte Grundstücke angewandt.

Sachwertverfahren: Das Sachwertverfahren wird im § 21 bis § 24 ImmoWertV geregelt. Ist die Immobilie selbst bewohnt und in der Regel eine nicht am Mietmarkt gehandelte Immobilie dann wird das Sachwertverfahren angewendet.
Grundlage ist der Tatbestand, dass sich der Wert der Immobilie nicht nach den zukünftig dauerhaft erzielbaren Gewinn, sondern nach den Herstellungskosten bzw. Wiederbeschaffungskosten (Sachwert) bemisst. Das Verfahren wird Traditionell bei eigengenutzten Immobilien wie Eigentumswohnungen sowie Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern eingesetzt.

Sobald ein Immobilienverkauf in absehbarer Zeit ansteht, stellt sich hierbei immer die fundamentale Frage: „Was ist meine Immobilie wert?“ Die Wertermittlung einer Immobilie ist für einen Amateur (Laien) mühevoll zu beurteilen da Er oder Sie weder über umfangreiches Marktwissen noch Fachwissen verfügt. Im Abschluss wird der Immobilienverkauf ohne einen Immobilienmakler entweder mit schmerzhaften Geld Verlusten oder durch langen, mühevollen und nervenaufreibenden Verkaufsprozesse verkauft. Ein Makler der über endsprechendes Marktwissen und die Fachkompetenz für Immobilienbewertung verfügt hilft dem Eigentumsbesitzer dabei keine Verluste beim Immobilienverkauf zu machen. Der Makler übernimmt dabei alle dazugehörigen Aufgaben die zum Verkaufsprozess benötigt werden dem Eigentumsbesitzer ab. Von der Erstellung eines Expose und den Online und Offline Auftritt der Anzeige über die Marketingstrategie wird sich der Makler annehmen. Der Immobilienmakler verfügt über alle notwendigen Dokumente der Immobilie, plant die Besichtigungen und organisiert den Notar Termin und im besten fall betreut er den Eigentumsbesitzer bis zur Schlüsselübergabe.

Lieber Eigentumsbesitzer, unser Service für den Verkauf (kompletten Verkaufsprozess) Ihrer Immobilie oder Grundstücks ist für Sie 100% kostenfrei, unsere Leistung verdient sich beim Notariellen Verkaufsabschluss Ihrer Immobilie mit der dazu gesetzlich geregelten Provision die der Käufer zur Zahlung sich beim Kauf verpflichtet hat.

Das Team von mainimmo24 Immobilienmakler berät Privat- und Geschäftskunden beim Verkauf von Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien und Grundstücken.

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