Direkt zum Inhalt
Europäische Kommission

Institution

Legale Arbeit statt Schwarzarbeit: Kommission startet Dialog mit Sozialpartnern


04. Juli 2013, 18:07
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Eine verstärkte Kooperation Zusammenarbeit der Steuer- und Sozialbehörden der Mitgliedstaaten soll künftig die Schwarzarbeit stärker eindämmen.

Die Kommission startete heute (Donnerstag) eine Befragung der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände zu möglichen EU-Maßnahmen zur Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit. Sozialkommissar László Andor sagte: „Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit ist eine Geißel: Sie steigert das Risiko für die Arbeitskräfte, zu verarmen oder unter potenziell gefährlichen Bedingungen zu arbeiten. Sie untergräbt die Arbeitsplatzsicherheit und den Zugang zu Ruhestands- und Gesundheitsleistungen. Die Regierungen bringt sie um Einnahmen aus Steuer- und Sozialversicherungsabgaben. Die Regierungen, die Arbeitgeber und die Gewerkschaften sollten auf EU-Ebene zusammenarbeiten, um nicht angemeldete Erwerbstätigkeit zu verhindern und unattraktiv zu machen.“

„Nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit" bezeichnet bezahlte Tätigkeiten, die den staatlichen Behörden nicht gemeldet werden, aber keinen Gesetzesverstoß darstellen. In den einzelnen Mitgliedstaaten gibt es dazu sehr unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen. Der Umfang der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit lässt sich nur sehr schwer ermitteln. Nach Schätzungen liegt der Anteil der Schattenwirtschaft am Bruttoinlandsprodukt (BIP) der Europäischen Union zwischen sieben Prozent und 16 Prozent. Mit der Konsultation wird die Kommission ihre politischen Ziele zur Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit leichter umsetzen können. Die Umwandlung von informeller Arbeit oder nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis soll zum Abbau der Arbeitslosigkeit beitragen. In ihren 2012 vorgelegten Maßnahmen zur Beschäftigung weist die Kommission darauf hin, wie wichtig eine bessere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich nicht angemeldete Erwerbstätigkeit ist, und fordert, auf EU-Ebene ein Forum für Arbeitsaufsichts- und andere Durchsetzungsbehörden einzurichten, um gegen Schwarzarbeit vorzugehen.

Bis zum 20. September können sich Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen an der Konsultation beteiligen.

Mehr in der ausführlichen Pressemitteilung in englischer Sprache:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-650_en.htm
http://ec.europa.eu/yourvoice/consultations/index_de.htm

Kontakt