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Energieausweise: Ein (in)transparentes Effizienzlabel für Gebäude


11. November 2015, 09:57
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Der Energieausweis gibt die Energieeffizienz von Gebäuden an und dient vor allem Mietern und potenziellen Käufern als Orientierungshilfe über die zu erwartenden Heizkosten. Noch immer gibt es allerdings zwei Berechnungsverfahren für den Pass, unter der die Aussagekraft der Daten leidet.

Es gibt sie für Kühlschränke, Fernseher und Waschmaschinen und sie dienen immer mehr Verbrauchern vor dem Kauf als Orientierungshilfe. Seit Mai 2014 sind Energieeffizienz-Label auch für Gebäude vorgeschrieben. Die sogenannten Energieausweise funktionieren nach dem gleichen Prinzip wie das EU-Label: Sie geben die Effizienzklasse des jeweiligen Gebäudes auf einer Skala von A+ bis H an. Für die Mieter dienen Energieausweise als Richtlinie, um die Energieeffizienz zu erfassen und somit die zu erwartenden Heizkosten abzuschätzen. Mit einer durchschnittlichen Effizienzklasse E gibt es beim deutschen Gebäudebestand jedoch großen Optimierungsbedarf. Gefragt sind hier die Eigentümer, doch die verschließen gern die Augen vor den Tatsachen und kämpfen lieber gegen die Ausweise an.

Ein Ausweis mit zwei Berechnungsmöglichkeiten

Neben der Effizienzklasse des Gebäudes enthält der fünfseitige Energieausweis weitere nützliche Daten. Zu unterscheiden sind der sogenannte „Verbrauchsausweis“, der sich aus den Verbrauchswerten der letzten Jahre zusammensetzt und der „Bedarfsausweis“. Dieser berechnet sich aus der Fläche und den technischen Daten eines Gebäudes und gibt den grundsätzlichen Energiebedarf an, der unabhängig vom Nutzerverhalten ist und somit aussagekräftiger. Verbraucherzentralen und die Bundesnetzagentur empfehlen darum den Bedarfsausweis, auch wenn dieser etwas teurer ist.

Je höher der Kennwert desto schlechter ist der energetische Zustand des Hauses und desto höher fallen die Heizkosten der Bewohner aus. Dabei bezieht sich der Ausweis immer auf das gesamte Gebäude, nicht auf einzelne Wohnungen.
Aus dem energetischen Zustand des Hauses lassen sich Rückschlüsse auf mögliche Sanierungsmaßnahmen ziehen, die ebenfalls im Energieausweis aufgeführt werden. Eine Pflicht, die Vorschläge zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften vorzunehmen, gibt es jedoch nicht.

Besitzer benötigen einen Energieausweis nur, wenn sie ihr Gebäude vermieten, verkaufen oder verpachten wollen. Seit 2008 ist er Pflicht für Wohngebäude, die nach 1964 gebaut wurden, seit 2009 gilt sie auch für Nicht-Wohngebäude. Zudem ist mit dem Inkrafttreten der Energiesparverordnung EnEV 2014 die Aushangpflicht für privatwirtschaftlich und behördlich genutzte Gebäude mit großem Publikumsverkehr eingeführt worden.

Eigentümerverband zieht Verlässlichkeit in Zweifel

Obwohl der Energieausweis für mehr Transparenz bei Mietern und Käufern sorgt, ist er insbesondere bei Hauseigentümern wenig geschätzt. Mit einem Test wollte der Verband Haus & Grund die Aussagekraft der Daten prüfen. Er ließ sich für zwei Wohngebäude von jeweils fünf Beratern Energieausweise ausstellen. Diese kamen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen: Sie wichen um bis zu 40 Prozent voneinander ab und erstreckten sich jeweils über drei potenzielle Effizienzklassen.

„Man kann sagen: Es hängt mehr oder weniger vom Zufall beziehungsweise von der Arbeitsweise des Beraters ab, wie ein Energieausweis ausfällt“, fasst Kai Warnecke, Hauptgeschäftsführer von Haus & Grund Deutschland, die Ergebnisse zusammen. Der Verband fordert nun, „die Bedeutung von Energieausweisen für den Wohnimmobilienmarkt zu beschränken.“ Der Hintergedanke ist leicht erkennbar: Die durch die Ausweise geschaffene Transparenz kann für die Eigentümer und Vermieter schnell nach hinten losgehen. Schlecht gedämmte Häuser erleiden einen deutlichen Wertverlust sobald der Energieausweis die schlechten Effizienzwerte manifestiert und dem Interessenten bei der Besichtigung die zu erwartenden Heizkosten vor Augen führt. Doch viele Eigentümer scheuen bis heute Investitionen in eine energetische Sanierung.

Abschaffung des Verbrauchsausweises gefordert

Unabhängige Energieberater ziehen nach Recherchen der taz jedoch ganz andere Schlüsse aus dem Test als der Auftraggeber Haus & Grund: „Die Untersuchung unterstützt unsere Forderung, den Verbrauchsausweis abzuschaffen“, sagt Wolf Dieter Dötterer vom Bundesverband der Gebäudeenergieberater, Ingenieure und Handwerker.
Dass bei zwei grundverschiedenen Ermittlungsmethoden unterschiedliche Ergebnisse herauskommen, ist keine Überraschung. Wenn jedoch der Energiekennwert des Verbrauchsausweises für ein Gebäude eine bessere Energieeffizienz bescheinigt als der Bedarfsausweis, liegt das am individuellen Heizverhalten der Nutzer. Über den objektiven Zustand des Hauses wird jedoch kein aussagekräftiger Wert erzielt.

Auch für taz-Redakteur Bernward Janzing bleibt nur ein Fazit. Er fordert ein Ende des Chaos um unterschiedliche Ausweistypen: „Der unsägliche Verbrauchsausweis gehört in die Tonne getreten, die Zukunft muss dem Bedarfsausweis gehören.“

Quellen:
Verbraucherzentrale NRW
zukunft-haus.info
dena.de
Welt
TAZ

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