Direkt zum Inhalt
Ciper & Coll.

Anwaltskanzlei

Anwälte Ciper & Coll. im Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Patientenrecht erneut erfolgreich vor dem Oberlandesgericht Nürnberg


12. Juni 2018, 16:32
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Oberlandesgericht Nürnberg
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Verletzung des nervus ischiadicus durch unterlassene Befunderhebung, OLG Nürnberg, Az. 5 U 1490/11

Anwälte Ciper & Coll. im Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Patientenrecht erneut erfolgreich vor dem Oberlandesgericht Nürnberg

Chronologie:
Die Klägerin litt an einer durch Ultraschall nicht genauer erkennbaren Veränderung in der Gesässregion. Die durch die Beklagte vorgenommene Diagnostik war unzureichend. Obwohl ein eindeutiger Befund nicht erhoben werden konnte, unterblieb eine weiterführende Diagnostik. Bei einer früheren Entfernung des später festgestellten Sarkoms wäre dieses weniger ausgedehnt gewesen, so dass der nervus ischiadicus nicht beeinträchtigt worden wäre.

Verfahren:
Das Landgericht Nürnberg-Fürth (Az. 4 O 8031/09) hatte die Klage zunächst als unbegründet abgewiesen. Das OLG Nürnberg hat den Beklagten indes angeraten, sich auf einen Vergleich im fünfstelligen Eurobereich zu einigen, wozu die Klägerin bereit ist.

Anmerkungen:
Ist es nicht ganz eindeutig, ob einer Klage stattzugeben ist, schlagen Gerichte oftmals gerne einen Vergleich vor, auf den sich die Parteien in der Regel einigen. Damit wird sodann ein andererenfalls umfangreiches und emotionsbehaftetes weitergehendes Verfahren vermieden, stellt Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht klar.

Über uns

Wir sind eine schwerpunktmäßig im Medizinrecht (im Bereich des
Arzthaftungsrechtes nur auf Patientenseite) bundesweit rechtsberatend tätige
Kanzlei. Durch unsere Kanzleistandorte in Italien und Frankreich sind wir in der Lage
internationale Rechtsberatung anzubieten.
Als Mitgesellschafter der „Europäischen Anwaltskooperation" EWIV steht uns
darüber hinaus ein grenzüberschreitendes internationales Anwaltsnetzwerk zur
Verfügung, dem zwischenzeitlich rund 50 Anwaltskanzleien weltweit angeschlossen
sind.

Seit Gründung der Kanzlei am Standort Düsseldorf durch Herrn Rechtsanwalt Dr.
Dirk Christoph Ciper, LL.M. im Jahre 1995 ist ein junges dynamisches Team
herangewachsen.

Es ist beabsichtigt weitere Standorte zu gründen. Das anwaltliche Standesrecht
erlaubt es seit Kurzem, dass Rechtsanwälte auch Zweigstellen unterhalten dürfen.

Kontakt