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Nittel und Minderjahn | Rechtsanwälte

Anwaltskanzlei

Insolvenz Schiffsfonds Nordcapital MS Westerbrook


08. April 2014, 10:26
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Rund 12,8 Mio. € haben Anleger in den Jahren 2004 und 2005 in den vom Emissionshaus Nordcapital aufgelegten Schiffsfonds MS "Westerbrook" investiert. Am 1. April 2014 wurde über das Vermögen der Fondsgesellschaft das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Die diversen Sanierungsbemühungen für das 5.000 TEU Containerschiff sind damit endgültig gescheitert. Für die Anleger bedeutet dies aller Wahrscheinlichkeit nach den Totalverlust ihres investierten Vermögens.

Hinzu kommt, dass zu erwarten ist, dass der Insolvenzverwalter die bislang gezahlten Ausschüttungen zurückverlangen wird, soweit sie nicht bereits im Rahmen von Sanierungsbemühungen in einer das Kapitalkonto ausgleichenden Weise an die Fondsgesellschaft zurückgeführt wurden.

Die betroffenen Anleger des Fonds MS Westerbrook stehen nun vor der Alternative, erlittene Verluste hinzunehmen oder bestehende Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht, bedürfen jedoch in jedem Einzelfall einer eingehenden Prüfung.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an dem Containerschiff, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf.

Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Fonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die Berater wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen. Die Gründungsgesellschafter des Fonds haften ebenfalls auf Schadenersatz, da sie sich die Beratungsfehler der Anlageberater zurechnen lassen müssen und für etwaige Prospektfehler haften.

Verjährung der Ansprüche steht unmittelbar bevor

Da Schadenersatzansprüche taggenau spätestens 10 Jahre nach Zeichnung der Beteiligung verjähren, ist für Anleger des Fonds, der in den Jahren 2004 und 2005 platziert wurde, Eile geboten, wenn sie Ihre Chancen auf Schadenersatz wahren möchten.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Nordcapital Fonds MS "Westerbrook"? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt
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Artikellink: https://nittel.co/kanzlei/aktuell/nordcapital-ms-westerbrook-insolvent…

Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co , www.schiffsfonds-anleger.de und www.anwaltshaftung.de

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