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THIELER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Anwaltskanzlei

KGAL Schiffsfonds in der Krise


15. Dezember 2012, 11:42
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Der Schiffsfonds „Marnavi Splendor“ aus dem Hause KGAL GmbH & Co. KG ist insolvent. Seine Frachtschiffe sollen nun zwangsversteigert werden. Auch ein weiterer Fonds SeaClass 6 soll von der Krise erfasst sein. Die betroffenen Anleger können unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen.

Nachdem zahlreiche Sanierungskonzepte zur Rettung des Fonds gescheitert sind, befindet sich der Schifffonds nun in der Insolvenz. Die Gründe dafür waren u. a. kostspielige Reparaturen der Schiffe, lange Ausfallzeiten und dadurch verursachte juristische Streitigkeiten mit Vertragspartnern. Als Folge entstanden dem Fonds hohe Kosten und Einnahmeausfälle, die nicht mehr ausgeglichen werden konnten. Schließlich soll es auch wegen der sinkenden Charterraten zu enormen Einnahmeausfällen gekommen sein.

Aktuellen Pressemeldungen zufolge soll sich auch ein weiterer Schifffonds aus dem Hause KGAL, der SeaClass 6, vor einer finanziellen Krise stehen. Lediglich wegen der bestehenden Poolverträge soll der Fonds in der Lage sein die Tilgungsraten für laufende Darlehen zu bezahlen. Unklar ist, ob es so bleibt, wenn die Poolverträge demnächst auslaufen.

Den Anlegern der KGAL Schiffsbeteiligungen könnte nun angesichts dieser Situation der Totalverlust ihres investierten Kapitals drohen. Denn das durch die Zwangsversteigerung der Frachtschiffe erlangte Kapital könnte nicht ausreichen, um alle Verbindlichkeiten des Fonds zu tilgen.

Betroffene Anleger sollten in dieser Situation nicht tatenlos abwarten, sondern sich jetzt schon von einem spezialisierten Rechtsanwalt über ihre Handlungsmöglichkeiten informieren lassen. Unter Umständen können die KGAL Anleger Schadensersatzansprüche wegen einer Falschberatung oder Prospekthaftung geltend machen. Diese liegen vor, wenn der Anleger vor der Investition in den Fonds nicht umfassend über die Risiken einer Schiffsbeteiligung (Verlustrisiko, Betriebsrisiko, ungeregelter Zweitmarkt, Ungeeignetheit als Altersvorsorge) aufgeklärt worden ist.

Angesichts der drohenden Verjährung von Schadensersatzansprüchen sollten sich die betroffenen Anleger umgehend an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um ihre Ansprüche und Handlungsmöglichkeiten prüfen zu lassen.

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