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Nittel und Minderjahn | Rechtsanwälte

Anwaltskanzlei

MS Blanche Anlegern droht Totalverlust: Fachanwälte informieren


03. März 2012, 14:43
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Schadenersatz wegen Falschberatung

Ein weiterer Fonds droht zum Opfer der dramatischen Entwicklung auf den Schiffsmärkten zu werden. Bei der im Jahr 2007 durch das Premium Capital Emissionshaus aufgelegten MS Blanche Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG sollen die 500 Anleger einen Nachschuss in Höhe von 5,25 Mio. US $ leisten. So hat es zumindest die außerordentliche Gesellschafterversammlung am 23. Februar 2012 beschlossen. Ob dies angesichts der wirtschaftlichen Situation der Fondsgesellschaft MS "Blanche" ausreicht, um die Probleme des Fonds nachhaltig zu lösen, ist offen.

Mehr Informationen: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/premium-capital-ms-blanche-anleger…

Verluste wegen Währungsrisiken und zurückgegangenen Chartereinnahmen

Denn obwohl der Ende 2011 ausgelaufene Chartervertrag vom Charterer wie prospektiert erfüllt wurde, reichten die Chartererlöse für die MS "Blanche" von 20.000 US pro Tag dem Vernehmen nach nicht aus, um das prognostizierte Ergebnis zu erwirtschaften. Vielmehr seien Verluste in Höhe von 6,3 Mio. US aufgelaufen. Ursache hierfür sei, dass der Schiffsfonds einen Teil der benötigten Darlehensmittel in Japanischen Yen aufgenommen und diesen nicht gegen Wechselkursschwankungen gegenüber dem US $, also der Währung, in der die Einnahmen des Fonds erzielt wurden, abgesichert habe. In US $ umgerechnet liege das Darlehen daher weit über Plan. Da das Schiff deswegen zurzeit weniger als das noch bestehende Restdarlehen der DSV-Bank wert sei, bestehe die Bank aufgrund einer loan to value-Klausel im Kreditvertrag, mit der ein bestimmtes Verhältnis von Schiffswert zu Restdarlehen festgeschrieben und die Fondsgesellschaft zur Leistung von Sonderzahlungen verpflichtet sei, wenn der Schiffswert unter die vereinbarte Schwelle sinke, auf einer Sondertilgung.

Hinzu komme, dass ein neuer Chartervertrag nur zu 8.350 US $ pro Tag abgeschlossen werden konnte. Aus den Chartererlösen könnten Zins und Tilgung nicht vollständig geleistet werden. Kostendeckend sei der Fonds erst bei einer Charterrate von 18.500 US $ pro Tag.

Sanierungskonzept steht auf wackligen Füßen

Das von der Gesellschafterversammlung beschlossene Sanierungskonzept sieht daher vor, dass die Gesellschafter weiteres Kapital in Höhe von 5,25 Mio. US $ einbringen und im Gegenzug eine bevorrechtigte höhere Gewinnbeteiligung und einen bevorzugten Anteil von einem Erlös beim Verkauf des Schiffs erhalten.

Ob das Sanierungskonzept tatsächlich den erhofften Erfolg bringen wird, steht angesichts der nicht vorhersehbaren Entwicklung der Chartermärkte in den Sternen. Wann und ob die zur Kostendeckung erforderlichen Chartereinnahmen erzielt werden können, ist völlig offen. Marktbeobachter gehen angesichts des Überangebots an Transportkapazitäten nicht davon aus, dass sich die Chartereinnahmen auf absehbare Zeit deutlich erholen werden. Daher lebt das Sanierungskonzept zu einem guten Teil vom Prinzip Hoffnung. Anleger sollten sich daher gut überlegen, ob sie weiteres Geld in ein zum gegenwärtigen Zeitpunkt in wirtschaftlicher Hinsicht gescheitertes Projekt stecken.

Schadenersatz wegen Falschberatung und möglichen Prospektfehlern

Die Beteiligung am Sanierungskonzept ist nicht die einzige Alternative für geschädigte Anleger. Wer die Schiffsbeteiligung auf Empfehlung einer Bank oder Sparkasse gezeichnet hat, kann Schadensatz verlangen, wenn er falsch beraten wurde.

- Schiffsfondsbeteiligungen wurden nur all zu oft als Altersvorsorge oder zur Anlage von Geld im Alter angeboten. Dabei haben zahlreiche Gerichte zwischenzeitlich festgestellt, dass solche Fondsbeteiligungen hierfür aufgrund der damit einhergehenden Risiken - bis zum Totalverlust der Einlage - überhaupt nicht geeignet sind.

- In vielen uns bekannten Fällen wurden die Risiken der Fondsbeteiligung nicht oder nicht in der erforderlichen Weise dargestellt.

- Auch wurde über die geplante Mittelverwendung und die Höhe der für die Beschaffung des Eigenkapitals zu zahlenden Provisionen wurden Schiffsfonds Anleger nach unserer Erfahrung vielfach nicht aufgeklärt.

- Darüber hinaus haben Banken und Sparkassen ihre Kunden in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle ihre Kunden nicht darauf hingewiesen, dass und in welcher Höhe sie für die Vermittlung der Fondsanteile Provisionen, die so genannten kickbacks erhalten. (mehr Informationen zur kickback Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs)

In all diesen Fällen haben die Anleger Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die sie beratende Bank oder Sparkasse. Sie können verlangen, so gestellt zu werden, als hätten sie sich nicht an dem Schiffsfonds beteiligt. Die Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb einer Frist von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem der Anleger erkannt hat, das er falsch beraten wurde, oder dies aufgrund ihm vorliegender Informationen hätte erkennen müssen.

Möchten Sie als Gesellschafter der MS Blanche Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG wissen, welche Chancen Sie haben, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Alexander Meyer, Rechtsanwalt

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

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