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Nittel und Minderjahn | Rechtsanwälte

Anwaltskanzlei

OwnerShip Tonnage III - Hilfe für Schiffsfonds Anleger


21. Februar 2012, 10:48
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Abermals Liquiditätsbedarf - Anlegern droht Totalverlust ihrer Einlage

Geht es nach dem Willen des Fondsmanagements sollen die Anleger des Fonds Ownership Tonnage III erneut die Zeche zahlen. Der im Jahr 2005 emittierte Schiffsfonds hat sich an 5 Gesellschaften beteiligt, die jeweils ein Containerschiff halten: die MS "Elbdeich", die MS "Elbinsel", die MS "Elbmarsch", die MS "Elbfeeder" und die MS "Elbcarrier". Rund 38 Mio. € Eigenkapital incl. Agio haben die Anleger hierfür aufgebracht.

Gescheiterte Sanierung

Das 2009 durchgesetzte Sanierungskonzept, das bereits Sonderzahlungen der Anleger vorsah, hat seine Nachhaltigkeit nicht bewiesen, was sicherlich auch der desaströsen Entwicklung auf den Schiffsmärkten geschuldet ist. Nun werden die Anleger abermals zur Kasse gebeten und sollen mindestens die erhaltenen Auszahlungen in Höhe von 9,50% ihrer Beteiligung zurückführen, um eine drohende Zahlungsunfähigkeit des Fonds zu vermeiden. Doch erst ab einem Nachschuss (Vorzugskapital) in Höhe von 16% soll, so die ergänzenden Informationen zum Finanzierungskonzept, der Fortbestand aller fünf Schifffahrtsgesellschaften gesichert sein. Angesichts der gegenwärtigen Situation auf den Märkten und der auch in naher Zukunft nach Meinung von Fachleuten nicht zu erwartenden Erholung der Charterraten, stellt sich die Frage nach den Grundannahmen, die ein Gelingen dieses abermaligen Sanierungsversuchs realistisch erscheinen lassen.

Drohung mit der Verpflichtung zur Rückzahlung von Ausschüttungen

Nicht mit konkreten Zahlen untersetzt werden in den uns vorliegenden schriftlichen Ausführungen die Drohungen, ein Insolvenzverwalter werde die vom Dachfonds an die Anleger gezahlten Ausschüttungen zurückfordern. Dies wäre aber nur dann möglich, wenn es sich bei den in den Jahren 2007 und 2008 geleisteten Auszahlungen tatsächlich nicht um in der Bilanz des Dachfonds festgestellte Gewinne handeln würde. Nur dann wären die Kommanditisten verpflichtet, im Falle der Insolvenz des Dachfonds an den dann gerichtlich einzusetzenden Insolvenzverwalter die Ausschüttungen zurückzuzahlen.

Schadenersatz für Anleger

Angesichts der bei einem Scheitern der Sanierungsbemühungen drohenden Insolvenz des Fonds Ownership Tonnage III und dem damit aller Wahrscheinlichkeit nach eintretenden Totalverlust ihrer Einlagen, sollten Anleger sich hinsichtlich der gegebenen Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen von einem erfahrenen Fachanwalt beraten lassen.

Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche

Darüberhinaus gehen wir davon aus, dass der Prospekt Fehler aufweist, die ebenfalls Schadenersatzansprüche nach sich ziehen können, die sich sowohl gegen die Berater, als auch gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds richten können.

Keine Information über Kickbacks

Die uns bekannten Anleger des Fonds Ownership Tonnage III wurde in dem Beratungsgespräch nicht darüber informiert, welches eigene wirtschaftliche die sie beratende Bank mit der Anlageempfehlung verfolgte. Nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet allein die unterlassene Aufklärung über dieses Provisionsinteresse einen Schadenersatzanspruch.

Verjährung droht

Bereits im Zusammenhang mit der ersten Sanierungsrunde im Jahr 2009 haben sich viele Risiken der Fondsbeteiligung, über die vom Anlegeberater möglicher Weise nicht oder unzutreffend beraten wurde, offenbart. Daher droht die Verjährung von Schadenersatzansprüchen zum Jahresende 2012. Daher ist unverzügliches Handeln erforderlich, um ausreichend Zeit zu haben, die Durchsetzung von Ansprüchen vorzubereiten.

Haben auch Sie eine Beteiligung am Schiffsfonds OwnerShip Tonnage III gezeichnet? Sind auch Sie über die Höhe der Weichkosten und die Provisionen der Sie beratenden Bank nicht informiert worden? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Ihre Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Mathias Nittel
Rechtsanwalt Alexander Meyer

Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850
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www.nittel.co

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