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PKV: Vorerst keine Option für Einwanderer


09. März 2016, 10:41
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Das deutsche Krankenversicherungssystem gilt bei Experten und bei Patienten als sehr ausgereift und auf einem äußerst hohen Stand. Gerade für Einwanderer und Flüchtlinge dürfte es ungeahnte Möglichkeiten bergen, den eigenen Gesundheitszustand zu überprüfen und auch bei längeren Krankheiten wieder ganz gesund zu werden. Doch was passiert eigentlich mit Einwanderern, die nach Deutschland kommen und bereits erkrankt sind? Welche Möglichkeiten haben sie, sich zu versichern? Und gelten vielleicht Ausnahmen, weil man aus einem anderen Land kommt? Die Antwort ist recht einfach: Für Einwanderer gelten bei der Wahl ihrer Versicherung im Vergleich zu ortsansässigen Deutschen keine Ausnahmen.

PKV: Vorerst keine Option für Einwanderer

PKV nur für gesunde Versicherte
Wer eine private Krankenversicherung abschließen will, sollte gesund sein und noch nicht zu alt sein. Natürlich müssen Arbeitnehmer ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze beziehen, für selbständig Tätige gilt diese Regelung nicht. Es gibt also beim Abschluss eines privaten Krankenversicherungsvertrags keine Ausnahme für Einwanderer, wenn diese nicht ganz gesund sind. Allenfalls mit einem Risikozuschlag oder einem Leistungsausschluss ist es möglich, bei Vorerkrankungen doch noch eine private Krankenversicherung abzuschließen. Als Einwanderer muss man sich also gut überlegen, ob die gesetzliche Krankenkasse nicht die bessere Variante ist.

Annahmepflicht in der GKV
In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für Arbeitnehmer ein Annahmezwang, solange sie ein Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze beziehen. Der Arbeitnehmer darf seinen Krankenversicherer dann frei wählen. Selbst bei Vorerkrankungen hat der Versicherer kein Recht, den Antrag abzulehnen. Hier unterscheidet sich die GKV ganz grundlegend von der privaten Krankenversicherung, denn die gesetzlichen Kassen zielen letztlich darauf ab, allen Versicherten eine medizinische Versorgung auf einem gehobenen Niveau zu bieten. Wenn also Einwanderer nach Deutschland kommen und bereits Vorerkrankungen haben, kann die gesetzliche Krankenversicherung die bessere und kostengünstigere Alternative sein. Dies gilt ganz besonders, wenn ein Einwanderer mit Familie nach Deutschland kommt. Die GKV hält mit der Familienversicherung für Angehörige ohne eigenes Einkommen nämlich ein Konstrukt vor, das es für Einwanderer sehr günstig macht, die ganze Familie zu versichern, sofern die Familienmitglieder kein eigenes Einkommen beziehen.

Besondere Regeln für Flüchtlinge
Für Flüchtlinge gelten derzeit noch besonders Maßnahmen. Im Grunde wären die gesetzlichen Kassen aufgrund ihrer Verpflichtung, eine medizinische Versorgung für die Allgemeinheit sicherzustellen, die richtigen Ansprechpartner für den Versicherungsschutz. Doch wenn Flüchtlinge schon gleich nach ihrem Eintritt in Deutschland eine Krankenversicherungskarte erhalten würden, wäre ihre Versorgung häufig besser als die Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung. Das möchte man aus der Politik gerne vermeiden. Deshalb erhalten Flüchtlinge im Augenblick nur eine Notfallversorgung, sie werden also im Krankenhaus oder beim Arzt betreut, wenn ein akuter Notfall eintritt. Einen weiterführenden Versicherungsschutz in Form von Vorsorgemaßnahmen oder gar Psychotherapie erhalten sie nicht. Schon gar nicht ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung in der Diskussion. Welche Lösung hier noch durch die Politik gefunden wird, muss die Zukunft zeigen, doch ein vereinfachter Zugang zur privaten Krankenversicherung dürfte in keinem Fall eine Option sein.

Alexander Vorgerd - Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK) von transparent-beraten.de sagt zu dazu:
„Die Thematik Flüchtlinge und Krankenversicherung ist ein heiß diskutiertes Thema in der Politik. Derzeit ist es so, dass Flüchtlinge ein Anspruch auf eine Gesundheitskarte haben. Die Kosten werden von den jeweiligen Kommunen getragen, jedoch max. für 15 Monate. Die Leistungen während dieser 15 Monate sind nicht eindeutig, weil niemand genau weiß, welche Leistungen überhaupt erstattungsfähig sind. Laut Gesetz, müssen Notfallleistungen erstattet werden, aber auch hier ist nicht beschrieben, was als Notfallleistung definiert ist. Nach den 15 Monaten werden Flüchtlinge als Hartz 4 Empfänger eingestuft und kommen so in die gesetzl. Krankenkasse. Anerkannte Flüchtlinge werden früher in die gesetzl. Krankenkasse aufgenommen. Allerdings kann sich diese Regelung auch wieder ändern, angesichts des Flüchtlingsstroms.“

Weitere Informationen zur privaten Krankenversicherung und welche Personen und Berufsgruppen am ehesten von ihr profitieren, erfährt man auf https://www.private-krankenversicherungen-testsieger.de/berufsgruppen/

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