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Agentur

Neuer Führerschein: Stichtag 19. Januar


14. Januar 2013, 12:06
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Stichtag für die neuen Führerscheine ist der 19. Januar 2013. Ab dann werden in allen EU-Mitgliedsstaaten nur noch die neuen Führerscheine ausgestellt. Neu ist, dass die Gültigkeit der Fahrerlaubnis dann auf 15 Jahre befristet ist.

„Nach Ablauf der 15 Jahre muss der Führerschein neu beantragt werden. Dafür wird zwar eine Gebühr fällig, aber eine erneute Prüfung oder medizinische Tests sind nicht vorgesehen.“, erklärt Roland Fritzsch von der Kanzlei LF legal Rechtsanwälte in Hannover, die sich u.a. auf das Verkehrsrecht spezialisiert hat.

Für diejenigen, die noch einen alten Führerschein haben, ändert sich vorerst nichts. Diese Dokumente sind noch bis maximal 2033 gültig, können aber auch vorher schon gegen die neue Fahrerlaubnis umgetauscht werden. „Dabei behält die Fahrerlaubnis für die bereits erworbenen Fahrzeugklassen ihre Gültigkeit. Von den neuen Fahrzeugklassen sind diese Führerscheinbesitzer nicht betroffen. Es gilt Bestandsschutz.“, so Rechtsanwalt Fritzsch.

Wichtig ist, dass es nicht versäumt wird, den Führerschein rechtzeitig erneuern zu lassen. „Wer die Frist verstreichen lässt, ist nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis“, warnt Rechtsanwalt Fritzsch.

Mehr Informationen zu Fragen rund um den Führerschein unter: http://www.blitzerblog.de/themen/rund-um-den-fuhrerschein/

Kanzlei LF legal Lüdecke & Fritzsch Rechtsanwälte
Hinüberstraße 8
30175 Hannover
Tel: 0511 / 54 54 38 74
E-Mail: @email
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