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Bundespresseamt

Institution

1 Jahr "Blaue Karte EU"


31. Juli 2013, 19:38
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

10.000 ausländische Fachkräfte entscheiden sich für Deutschland.

Am 1. August 2012 wurde die so genannte "Blaue Karte EU" eingeführt und mit weiteren innovativen Regelungen ein neues System für die Zuwanderung von hochqualifizierten Fachkräften geschaffen. Der neue Aufenthaltstitel wird vielfach nachgefragt: Seit der Einführung wurden bereits 8.879 Blaue Karten EU verteilt (Stand: 30. Juni 2013). Aufgrund der noch nicht vorliegenden Zahlen für Juli und den darüber hinaus zu erwartenden Nacherfassungen ist anzunehmen, dass in Jahresfrist gut 10.000 Akademiker eine Blaue Karte EU erhalten haben.

Dazu erklärt Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich: "In vielen Bereichen unserer Wirtschaft ist bereits heute ein Fachkräftemangel spürbar. Vorrangig muss es darum gehen, das große Potenzial unserer eigenen Bürgerinnen und Bürger zu nutzen und unsere jungen Leute bestens auszubilden. Aber willkommen sind zusätzliche Fachkräfte aus dem Ausland. Experten sind sich einig, dass ohne eine solche Fachkräftezuwanderung unsere Wirtschaftsentwicklung gebremst wäre. Wir haben deshalb das System der Zuwanderung für Hochqualifizierte grundlegend verbessert. Wichtig ist jetzt, dass dieses Signal auch ankommt, im Ausland, in unseren Unternehmen und unserer Gesellschaft", so Dr. Friedrich.

Besonders erfreulich ist, dass viele ausländische Absolventen deutscher Hochschulen in den Genuss der Blauen Karte EU kommen. Sie waren eine zentrale Zielgruppe für den neuen Aufenthaltstitel mit seinen deutlich herabgesetzten Mindestverdienstgrenzen. Gerade für Berufsanfänger hat die Blaue Karte EU neue Möglichkeiten zum Verbleib geschaffen. Die davor geltenden Gehaltsgrenzen waren mit Einstiegsgehältern für erfolgreiche Studenten nicht erreichbar. Das hat sich mit der Blauen Karte geändert. Bis 30. Juni haben 1.149 Studenten unmittelbar nach ihrem Abschluss eine qualifikationsentsprechende Arbeit aufnehmen können und hierfür eine Blaue Karte erhalten. Zudem haben 305 Studenten nach einer kurzen Suchphase einen entsprechenden Arbeitsplatz in Deutschland gefunden. Auch 764 Fachkräfte, die sich in einer betrieblichen Ausbildung befanden, konnten in ein vollwertiges Beschäftigungsverhältnis wechseln und sind nun Inhaber einer Blauen Karte.

Auch für Neuzuwanderer ist die Blaue Karte EU ein äußerst attraktiver Aufenthaltstitel, der mit 2.536 Erteilungen in einem Jahr so viele akademische Fachkräfte angezogen hat, wie noch kein anderer Aufenthaltstitel für diese Zielgruppe zuvor. In all den Jahren der seit 2005 geltenden alten Hochqualifiziertenregelung (§ 19 AufenthG) waren Ende 2012 insgesamt 2796 Personen zugewandert und hier noch aufhältig. Die Blaue Karte erreicht diese Erteilungszahl schon fast innerhalb eines Jahres. Letztlich haben gut ein Drittel der jetzigen Blaue Karte-Inhaber aus verschiedenen anderen Aufenthaltstiteln einen Statuswechsel vollzogen, um von den günstigen Bestimmungen zu profitieren.

Das Erfolgsmodell der Blauen Karte EU beruht auf attraktiven Regelungen im Aufenthaltsrecht und einer gleichzeitigen Entbürokratisierung des Verfahrens. Die Blaue Karte erhalten Hochqualifizierte, die wenige, leicht verständliche Voraussetzungen erfüllen müssen: Erforderlich sind der Nachweis eines Hochschulabschlusses und eines Arbeitsvertrages mit einem Jahresbruttogehalt von mindestens 46.400 Euro in Regelberufen, in Mangelberufen reichen 36.200 Euro. Ebenso für die Familienangehörigen von Blaue-Karte-Inhabern ist die Entscheidung, sich in Deutschland niederzulassen, interessant, denn sie dürfen nach der Einreise sofort und unbeschränkt eine Arbeit aufnehmen.

Mit der Blauen Karte EU und seinen Begleitregelungen wurde ein Instrument geschaffen, das sich ideal an den Bedürfnissen des deutschen Arbeitsmarktes anpasst. Aus dem Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration heißt es daher, dass es sich um ein gutes Gesetz handele. Auch gemäß einer Studie der OECD ist Deutschland nunmehr eines der Länder mit den günstigsten Zuwanderungsregelungen für Fachkräfte.

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