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Europäische Kommission

Institution

Reform des EU-Solidaritätsfonds: einfachere und schnellere Hilfe nach Katastrophen


25. Juli 2013, 14:13
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Nach Überschwemmungen, Erdbeben und anderen Naturkatastrophen sollen Regionen in der EU künftig noch schneller und einfacher finanzielle Unterstützung aus dem EU-Solidaritätsfonds (EUSF) erhalten können.

Der EU-Kommissar für Regionalpolitik, Johannes Hahn, hat heute (Donnerstag) entsprechende Reformvorschläge vorgestellt. Seit 2002 haben 23 Länder Unterstützung aus dem Fonds bekommen, allein Deutschland nach der Flut 2002 und dem Sturm Kyrill über 610 Millionen Euro. Auch aus Anlass der diesjährigen Überschwemmungen hat Deutschland Unterstützung aus dem Fonds beantragt und wird voraussichtlich noch in diesem Jahr weitere circa 360 Millionen Euro erhalten, erklärte EU-Kommissar Hahn in Brüssel.

Zu seinen Reformvorschlägen sagte Johannes Hahn: "Dank der Änderungen und seiner klareren Bestimmungen wird der Solidaritätsfonds schneller und einfacher zum Einsatz kommen können. Außerdem hält der Vorschlag die Länder an, mehr für Krisenprävention und -management zu tun. Ich fordere nunmehr das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten auf, unserem Vorschlag zuzustimmen, damit wir schnellstmöglich einen Solidaritätsfonds haben, der effizienter und wirksamer eingesetzt werden kann."

Die Vorschläge sehen vor, dass Hilfen schneller als bisher ausgezahlt werden können. Der Anwendungsbereich des EUSF wird klarer definiert und auf Naturkatastrophen und Dürre-Vorkehrungen beschränkt. Zudem wird es zum ersten Mal die Möglichkeit von Vorschusszahlungen in Höhe von 10 Prozent der zu erwartenden Finanzhilfen geben, gedeckelt bei 30 Millionen Euro. Es wird klarer festgelegt, wer und was förderfähig ist und ein einheitlicher Schadensschwellenwert von 1,5 Prozent des regionalen Bruttoinlandsprodukts definiert. Die Grundsätze des Fonds und seine Finanzierungsmethode bleiben unverändert.

Der EU-Solidaritätsfonds wurde 2002 aus Anlass der "Jahrhundertflut" in Mitteleuropa geschaffen. Er hilft Ländern und Regionen bei der finanziellen Bewältigung von Naturkatastrophen, ist allerdings kein Soforthilfeinstrument: vielmehr können aus dem EUSF Nothilfemaßnahmen der öffentlichen Stellen rückwirkend re-finanziert werden. Der EUSF wird nicht aus einem festen Topf finanziert, sondern je nach Bedarf und mit Mitteln, die über den normalen Finanzrahmen des EU-Haushalts hinausgehen. Die jährliche Obergrenze für die Mobilisierung des EUSF liegt derzeit bei einer Milliarde Euro. Sie ist für 2013 bisher nicht ausgeschöpft.

Die Vorschläge der Kommission gehen jetzt zur Diskussion an das Europäische Parlament und den Rat der EU-Staaten.

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