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Inhaltsrichtlinien

Public Relations & Marketing HUB

Auf dieser Plattform werden alle Pressemitteilungen, Journals und Fallstudien geprüft, bevor sie veröffentlicht und verbreitet werden. Alle Inhalte müssen festgelegten Richtlinien entsprechen und für Medien und potenziellen Lesern von Nutzen sein. Alle übermittelte Inhalte müssen einen nachrichtenwürdigen Aspekt enthalten und keine Werbung, dafür aber einen Mehrwert bieten.

Alle Inhalte müssen vom Nutzer vor der Veröffentlichung auf mögliche Fehler oder Richtlinienverstöße überprüft werden. Nach der Freigabe ist eine Änderung oder Anpassung für Basic-Mitglieder ein kostenpflichtiger Service.

Dadurch wird sichergestellt, dass es keine unnötigen Verzögerungen im Genehmigungsprozess gibt.

Des Weiteren wir TRENDKRAFT uneingeschränkte und zeitlich nicht begrenztes Nutzungsrecht an den Inhalten übertragen, auch für die Distribution an die Partner.

Explizite Richtlinien für alle Inhalte, die über die Plattform veröffentlicht werden sollen:

Inhalte sind nicht älter als fünf Tage und sind auf nicht mehr als 5 (bei Pressemitteilungen 3) weiteren Websites/Portalen veröffentlicht (eigene Unternehmensseite ist von dieser Regel ausgenommen)

Klare Quellenangabe –  Inhalte müssen die Quelle (Unternehmen/Organisation, über die berichtet wird) enthalten. (Newsroom oder über die Boilerplate)

Gültige Kontaktinformationen - Inhalte müssen mindestens eine gültige E-Mail-Adresse in den Kontaktinformationen enthalten, aber zusätzliche Informationen wie der Name des direkten Medienkontakts und eine Telefonnummer können für einige Verteilungsoptionen erforderlich sein.

Ein objektiver Ton – Inhalte müssen frei von Hype-Flaggen und direkter Anrede in der ersten Person (d.h. "Sie", "ich", "wir" usw.) sein, es sei denn, sie werden innerhalb eines Zitats eines Sprechers eines Unternehmens oder einer Organisation verwendet. Die direkte Anrede ist ein möglicher Hinweis darauf, dass es sich bei dem Inhalt um Werbung handelt. Ähnlich verhält es sich mit Hype-Flaggen - Ausrufezeichen, übertriebene Produkt-/Dienstleistungsbeschreibung, Beschreibungen eines Produkts oder einer Dienstleistung als "AMAZING" oder die Verwendung von Großbuchstaben zur Hervorhebung stellen die Glaubwürdigkeit der erlaubten Inhalte in Frage.

Zeitnaher und nachrichtenwürdiger Inhalt - Zu den üblichen Nachrichtenwinkeln gehören zeitnahe Informationen über ein neues Produkt oder eine neue Dienstleistung, eine Geschäftserweiterung oder ein kürzlich stattgefundenes Ereignis, ein organisatorischer Meilenstein wie ein Jubiläum oder eine Auszeichnung oder die Veröffentlichung eines Hinweises oder einer Expertenmeinung zu einem Thema, das derzeit in den Nachrichten ist. Die Ankündigung der Neuigkeit muss in der Überschrift deutlich gemacht werden. Versuche nicht die Inhalte für Werbung zu nutzen oder einen Artikel von allgemeinem Interesse, "offene Briefe" und ähnliches zu veröffentlichen, denen es an Zuschreibung und/oder Nachrichtenwert fehlt.

Beispiele für Inhalte mit Nachrichtenwert sind unter anderem:

  • Einführung eines neuen Produkts, einer neuen Website, Neueinstellungen oder personelle Veränderungen.
  • Anstehende Branchenveranstaltungen wie Messen, Konferenzen, Seminare usw.
  • Ankündigung der Veröffentlichung eines Whitepapers oder einer neuen Forschungsstudie.
  • Auszeichnungen des Unternehmens oder Anerkennung der Branche.
  • Ladeneröffnungen oder Ankündigungen von Firmenveranstaltungen.
  • Partnerschaften oder Geschäfte zwischen Unternehmen.
  • Ankündigung eines neuen Buches, Songs oder einer Kunstinstallation.

Korrekte Rechtschreibung und Grammatik - Inhalte müssen die korrekte Grammatik, die korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, die Verwendung korrekter Abkürzungen oder Akronyme, den korrekten Abstand zwischen den Sätzen und die korrekte Großschreibung beachten.

Korrekt und sachlich - Alle Informationen in den Inhalten müssen rechtlich und sachlich korrekt sein.

Schriftliche Genehmigung - In bestimmten Fällen, wie z. B. bei Network-Marketing-Unternehmen oder angeschlossenen Dritten, bei der Verwendung eines Börsensymbols oder bei wichtigen Unternehmensankündigungen, wie z. B. (aber nicht ausschließlich) bei Fusionen und Übernahmen, Risiko- oder Kapitalbeteiligungsankündigungen... TRENDKRAFT kann eine schriftliche Genehmigung von einer Führungskraft des Unternehmens verlangen, bevor der Inhalte zur Verbreitung freigegeben werden.

Standardlänge der Inhalte sollte mindestens 600 Wörter enthalten - Die Länge der Inhalte wirkt sich direkt auf ihre Verbreitung aus, Inhalte, die zu kurz oder zu lang sind, können Probleme bei der Indexierung in den Suchmaschinen haben.

Korrekte und funktionierende Hyperlinks - Bevor die Inhalte zur Freigabe eingereicht werden muss der Nutzer sich vergewissern, dass alle Links voll funktionsfähig sind. Sollte der Inhalt vor der Veröffentlichung Links enthalten, die zum Zeitpunkt der Übermittlung nicht aktiv oder fehlerhaft sind, kann dies zu einer Ablehnung führen.

TRENDKRAFT hat das Recht, Veröffentlichungen abzulehnen, zurückzuhalten oder Änderungen zu verlangen oder vorzunehmen, die die folgenden Arten von Inhalten enthalten:

Inhalte für Erwachsene - Es werden keine Inhalte über sexuell eindeutige Themen oder Gegenstände zugelassen. Veröffentlichungen mit sexuell eindeutigem Material können als unangemessen gekennzeichnet werden, wenn sie nicht für alle Altersgruppen in einem öffentlichen Forum geeignet sind. Alle Websites, die ein Mindestalter von 18 Jahren benötigen, gelten als sexuell explizit.

Affiliate-Marketing - Wenn die Veröffentlichung als Rezension eines Affiliate-Marketing-Produkts (Links zu einem Affiliate-Produkt) eingestuft wird, hat TRENDKRAFT das Recht, die Veröffentlichung zu verweigern und ggf. den Account zu sperren.

Blackhat SEO - TRENDKRAFT erlaubt keine Blackhat-SEO-Taktiken für Inhalte und auch keine Veröffentlichungen, die diese Taktiken fördern. Alle Veröffentlichungen, die absichtlich für SEO überoptimiert sind, werden abgelehnt.

Offensichtliche Werbung - Wenn die Inhalte von geringer Qualität sind und von TRENDKRAFT als Werbung eingestuft wird, wird der Inhalt nicht veröffentlicht.

Unerlaubte Börsenkürzel - Alle Veröffentlichungen, die ein Börsenkürzel enthalten, müssen die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des betreffenden Unternehmens haben, wenn sie von einer dritten Partei stammen.

Kryptowährung und ICO - Jeder Inhalt, der sich auf ein ICO-Angebot oder eine Kryptowährung bezieht, wird einer weiteren Prüfung unterzogen. Bitte beachten, dass diese Überprüfung länger dauern kann als die Standardbearbeitungszeit. Es kann sein, dass TRENDKRAFT weitere Informationen zur Überprüfung anfordert, wie z.B. von der Regierung ausgestellte Ausweise, Whitepaper, LinkedIn URLs, etc. Wenn nicht alle angeforderten Materialien zur Verfügung gestellt werden können, wird der Inhalt abgelehnt. Aufgrund der strengen US-Bestimmungen werden alle Veröffentlichungen, die ICOs betreffen, die US-Investitionen akzeptieren, abgelehnt.

Falsche Informationen - Alle Informationen in Inhalten müssen sachlich und verifiziert sein. Jeder Nutzer, der Inhalte über TRENDKRAFT einreicht, verpflichtet sich, nur sachliche und genaue Informationen zu übermitteln.

Schädliche Absichten und negative Äußerungen - Alle Veröffentlichungen, die darauf abzielen, einer bestimmten Gruppe oder Person zu schaden, sie aufzuhetzen oder Hass auszudrücken, werden nicht veröffentlicht. Negative Äußerungen, die sich gegen ein anderes Unternehmen richten, insbesondere mit Namen, werden abgelehnt.

Illegale Produkte oder Aktivitäten - TRENDKRAFT kann keine Veröffentlichungen akzeptieren, die für illegale Produkte oder Unternehmen werben, die in illegale Aktivitäten verwickelt sind (dies schließt Raubkopien ein). Einige Mitteilungen, die für private Streaming-Netzwerke werben, können für die Bearbeitung akzeptiert werden, während andere Mitteilungen, die für dieselben werben, für die Bearbeitung nicht akzeptabel sind, wenn der Name von werbendem erwähnt wird.

Aufrührerische Aussagen - Meldungen, die von TRENDKRAFT als aufrührerisch eingestuft werden, werden zurückgewiesen.

Verleumdungen - Jeder Inhalt, der schädigende Aussagen über eine Person oder ein Unternehmen enthalten könnte. Meinungsäußerungen werden überprüft, um festzustellen, ob es Anzeichen gibt, die eine Veröffentlichung ausschließen sollten.

Rechtsstreitigkeiten - Alle Veröffentlichungen, die einen anhängigen oder offenen Rechtsstreit behandeln, werden abgelehnt. Wenn der Rechtsstreit abgeschlossen ist, müssen der Veröffentlichung die entsprechenden Unterlagen beigefügt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nummer der Anwaltskanzlei, zurechenbare Akten usw.

Veröffentlichungen, die sich auf Amicus-Curiae-Briefings beziehen, können bearbeitet werden, wenn sie alle anderen redaktionellen Standards erfüllen.

Geldmacherei - Veröffentlichungen, die in diese Kategorie fallen, werden einer weiteren Prüfung unterzogen und können aufgrund unbegründeter Behauptungen abgelehnt werden.

Online-Arzneimittel - Alle Veröffentlichungen von Online-Apotheken, die verschreibungspflichtige Medikamente verkaufen, werden auf ihre Zulässigkeit geprüft. Die Website, die sich in den USA, Großbritannien und Europa befinden muss, muss ausdrücklich darauf hinweisen, dass für jeden Online-Kauf ein ärztliches Rezept erforderlich ist.

Veröffentlichungen über Wunderprodukte - Alle Veröffentlichungen, die nach Ansicht von TRENDKRAFT "wundersame" Behauptungen über ein Produkt enthalten, werden abgelehnt. Alle "Behauptungen" müssen mit wissenschaftlichen Forschungsdaten untermauert sein. Dies gilt auch für "alternative Gesundheitsprodukte" (z. B. Veröffentlichungen über Produkte, die behaupten, "natürliche" Alternativen zur Chemotherapie zu sein). Jegliche Werbung für nicht von der FDA zugelassene medizinische Produkte kann zu einer erweiterten redaktionellen Überprüfung führen oder einer Ablehnung.

Partnerschaften, Deals, Übernahmen, Risikokapital, privates Beteiligungskapital - TRENDKRAFT verlangt, dass jeder Inhalt, die in diese Kategorie fällt, zusätzliche Überprüfungsformulare ausfüllt, die heruntergeladen oder von unserem Redaktionsteam bereitgestellt werden können. Die Nichtbereitstellung der Verifizierungsformulare führt zur Ablehnung der Veröffentlichung, was eine unvollständige Syndizierung der Inhalte zur Folge hat.

Kredite - Veröffentlichungen, die Kredite zum Thema haben, werden als ungeeignet für die Veröffentlichung angesehen.

Politische Mitteilungen - Politisch orientierte Mitteilungen werden nur dann berücksichtigt, wenn die politische Sprache in der Mitteilung zivil und gemäßigt ist. Politisch orientierte Meinungsartikel können ebenfalls berücksichtigt werden, wenn der Kunde im ersten Absatz eine Erklärung mit folgendem Wortlaut abgibt: "Das Folgende ist ein offener Brief von X zu Y".

Verschreibungspflichtige und rezeptfreie Medikamente - Keine Akzeptanz einer Veröffentlichung, in denen verschreibungspflichtige oder rezeptfreie Markenmedikamente genannt werden. Die Erwähnung dieser Medikamente mit ihrem generischen Namen ist akzeptabel. TRENDKRAFT behält sich außerdem das Recht vor, keine Meldungen anzunehmen, die die ausdrückliche Nennung von Pharmaunternehmen enthalten.

Glücksspiel - Jede Meldung, die sich mit dem Thema Glücksspiel befasst, wird pro Inhalt individuell bewertet.

Nachgedrucktes Material - Alle Nachrichten, Artikel oder Geschichten von anderen Websites oder Publikationen werden nicht akzeptiert, da sie urheberrechtlich geschützt sein könnten. Doppelte Inhalte werden ebenfalls abgelehnt, wenn ein Inhalt bereits zu einem früheren Zeitpunkt veröffentlicht wurde. Der Inhalt muss einzigartig und originell sein.

SPAM - Alle Veröffentlichungen, die häufig verwendete SPAM-Auslösewörter missbrauchen, wie z.B.: 'Geld verdienen', 'kostenlos', 'Freigabe', 'erstaunlich', 'Geld verdienen', usw. werden abgelehnt.

Aktienempfehlungen - Jegliche Veröffentlichungen, die Aktienempfehlungen, Ratschläge oder Rezensionen behandeln, werden abgelehnt.

Streaming-Video-Websites - Alle Veröffentlichungen, die das Streaming von Videoinhalten von Premium- und Fernsehkanälen ohne Genehmigung fördern, werden abgelehnt.

Unsichere Produkte zur Gewichtsabnahme, Gesundheitsergänzung oder sexuellen Verbesserung - Veröffentlichungen zu diesen Themen werden eingehend auf ihre Akzeptanz geprüft. TRENDKRAFT hat das Recht, Veröffentlichungen abzulehnen, wenn sie der Meinung ist, dass eine oder alle Behauptungen in der Veröffentlichung nicht stichhaltig belegt sind.

Nicht überprüfbare Informationen - Wenn Inhalte relevante Informationen enthalten, die von TRENDKRAFT nicht unabhängig überprüft werden können, wird das Recht einbehalten, diese ganzheitlich abzulehnen.

Ungeprüfte Prominentenbefürwortung - Wenn Inhalte eine Prominentenbefürwortung oder -erwähnung enthält, benötigen wir einen Nachweis, dass der erwähnte Prominente den Inhalt kennt und billigt.

Die hier aufgeführten Regeln werden auch auf bereits veröffentlichte Inhalte angewendet und ggf. gelöscht. Bei sehr grobem Verstoßen kann dies zu einer Bearbeitungsgebühr führen, es wird die tatsächlich aufgewendete Zeit nach den aktuell gültigen Tagesätzen von TRENDKRAFT berechnet.