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CLLB Rechtsanwälte

Anwaltskanzlei

Anleger der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG berichten von Versäumnissen bei Beratung


30. Juli 2015, 15:40
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Berlin/München, 30.07.2015 – Nach Informationen der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München und Berlin sowie Standort Zürich liefen bei einer Vielzahl von Anlegern der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG sowie der Folgefonds TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds Zweite KG und TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds Dritte KG Beratungsgespräche nach einem bestimmten Beratungsmuster ab:

- Die Anlage wurde als sichere Investition und als für die Altersvorsorge geeignet präsentiert.

Es fand keine Aufklärung

- über das bestehende Totalverlustrisiko,
- das Fehlen eines Zweitmarkts, auf dem die Beteiligung jederzeit veräußert werden kann,
- die Gefahr einer Rückzahlungspflicht von Ausschüttungen (diese wurden vielfach als feste Rendite bzw. Gewinne dargestellt)
sowie weitere aufklärungspflichtige Umstände statt.

Zudem erfolgte überwiegend

- keine rechtzeitige Übergabe oder
- gar keine Übergabe des über 60-seitigen Emissionsprospekts.

Diese Angaben diverser betroffener Anleger erhärten den Verdacht eines planmäßigen Vorgehens bei der Beratung der Anleger.

Der Bundesgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Aufklärung des Anlegers über die für die Anlageentscheidung wesentlichen Umstände richtig und vollständig sein muss (anlagegerechte Beratung), während die Bewertung und Empfehlung des Anlageobjekts unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des Anlegers vor Zeichnung vertretbar sein muss (anlegergerechte Beratung). Die Grenze einer anlegergerechten Beratung ist z. B. dann überschritten, wenn der Berater einem Anleger, der eine sichere Anlage für die Altersvorsorge wünscht, eine unternehmerische Beteiligung – wie die hiesige – empfiehlt.

Sofern eine Falschberatung/ Falschaufklärung durch den Anlageberater vorliegt, kommen Rückabwicklungsansprüche in Betracht. Der Anleger ist dabei so zu stellen, als hätte er seine Beteiligung an der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG nie erworben. Dem Anleger sind bei erfolgreicher Durchsetzung seiner Ansprüche sämtliche Einzahlungen in den Fonds, das bezahlte Agio sowie die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu erstatten, zudem ist er von etwaigen weiteren Verpflichtungen freizustellen.

Frau Rechtsanwältin Linz, Rechtsanwältin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, welche bereits für eine Anlegerin, die sich an der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG treuhänderisch beteiligt hatte, Schadensersatz beim Landgericht Berlin erstritten hatte und die weitere betroffene Anleger vertritt, rät in diesem Zusammenhang allen Anlegern der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG sowie der Folgefonds, die sich falsch beraten oder aufgeklärt fühlen, die Sach- und Rechtslage von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen.

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