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Ciper & Coll.

Anwaltskanzlei

Anwälte Ciper & Coll. im Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Patientenrecht erneut erfolgreich vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht


11. Juni 2018, 10:57
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Brandenburgisches Oberlandesgericht
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:

Anwälte Ciper & Coll. im Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Patientenrecht erneut erfolgreich vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht

Verspätete Sectio bei festgestellter Makrosomie des Ungeborenen, OLG Brandenburg, Az. 12 U 197/08

Chronologie:
Die Klägerin kam als Diabetikerin Typ I in die geburtshilfliche Betreuung des Klinikums der Beklagten. Trotz der Risikokonstellation (Diabetes der Mutter, Makrosomie des Ungeborenen), entschlossen sich die Ärzte zur Vornahme einer vaginalen Entbindung. Nach einem spontanen Blasensprung nahm die Klinik die Schwangere in den Kreissaal auf, wo es zu einem Geburtsstillstand kam. Eine notwendige Sectio leiteten die Ärzte behandlungsfehlerhaft zu spät ein. Das Kind verstarb in der Folge aufgrund schwerer perinataler Asphyxie.

Verfahren:
Zunächst war mit dem Vorfall das Landgericht Potsdam involviert. Im Rechtsmittelverfahren vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht schlossen die Parteien auf Anregung des Senats einen Vergleich, wonach der Klägerin eine pauschale Entschädigung gezahlt werden solle. Die Gesamtansprüche liegen im deutlich fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen:
Verspätet vorgenommene Schnittentbindungen bilden im Bereich des Geburtsschadenrechtes eine oftmals mit erheblichen Konsequenzen verbundene Konstellation. Hierdurch kommt es bei den Ungeborenen zu Sauerstoffunterversorgungen, die mit schweren oder schwersten Gesundheitsschäden in körperlicher und geistiger Hinsicht verbunden sein können. Die zugesprochenen Schmerzensgelder für derartige Schäden, die zu einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit der Betroffenen führen, liegen bundesweit bei bis zu 600.000,- Euro. Die materiellen Schadenersatzansprüche machen sodann nochmals ein Vielfaches davon aus, stellt Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht klar.

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