Direkt zum Inhalt
ShiftBase

Unternehmen

Arbeitszeitgesetz: Vermeiden Sie Strafen


27. Mai 2019, 12:00
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Was ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) - Muss ich eigentlich am Sonntag arbeiten? Welchen Ausgleich erhalte ich für Nachtarbeit? Und wie ist das noch mal mit der Pausenregelung? Arbeiten kann Spaß machen – Zuviel Arbeiten kann aber auch die Gesundheit schädigen. Mit dieser Erkenntnis wendet sich das Arbeitszeitgesetz dabei ausschließlich an den Arbeitgeber. Dieser hat sicherzustellen, dass die im Gesetz normierten Höchstarbeitszeiten für Arbeiter, Angestellte und Auszubildende eingehalten werden.In jeden Fall aber verfolgt das Arbeitszeitgesetz zwei grundlegende Ziele: Schutz für die arbeitenden Menschen und gleichzeitig die notwendige Flexibilität für die Unternehmen.

Arbeitszeitgesetz: Vermeiden Sie Strafen

Wer überwacht die Einhaltung des ArbZG?

Wer aber kontrolliert, ob das Arbeitszeitgesetz und die Ausnahmeregelungen auch eingehalten werden? Der Arbeitgeber muss vertragsrechtlich dafür sorgen, dass das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird – dazu gehört z. B. auch die Aufzeichnung der werktäglichen Arbeitszeiten über 8 Stunden gemäß § 16 ArbZG. Die Einhaltung der Spielregeln werden zum Einen von einer staatlichen Aufsichtsbehörde überwacht und zum Anderen auch durch Bußgeld- und sogar Strafvorschriften vollzogen.

Welche Strafen gibt es?

Arbeitgeber, die sich nicht an die Einhaltung der Normen des ArbZG halten, vorsätzlich oder fahrlässig handeln müssen eventuell mit einer Geldbuße bis zu 15.000 EUR rechnen. Besonders schwerwiegende ordnungswidrige Handlungen sind sogar unter Strafe gestellt und können mit einer Freiheitsstrafe bis zu 1Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Als “Täter”kommen auch vom Arbeitgeber beauftragte Personen in Betracht, wie z.B. Abteilungsleiter oder leitende Angestellte, die für den Arbeitgeber Weisungen erteilen. Im Übrigen gilt: Ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz ist immer auch gleichzeitig ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag.

Glückliche Mitarbeiter machen ein Unternehmen erfolgreicher, sind innovativer, produktiver und fehlen weniger!

Auf diese Weise verhindern Sie Verstöße

Schaffen Sie immer und direkt Deutlichkeit gegenüber Ihrem Personal. Es ist wichtig, dass die Arbeitgeber von Beginn des Arbeitsverhältnisses an eine eindeutige Bestandsaufnahme vornehmen und deutlich angeben ob es sich um eine Nebenbeschäftigung handelt. Darüber hinaus ist es ratsam, die Arbeits- und Ruhezeiten ordnungsgemäß zu erfassen. Die Art der Stundenregistrierung kann frei ausgewählt werden, sofern die Einhaltung des Gesetzes bei einer Inspektion durch die Aufsichtsbehörde nachgewiesen werden kann – gerade jetzt in Bezug auf das EuGH-Urteil der Arbeitszeiterfassung.

Weiterhin, sind Gespräche mit Mitarbeitern immer anzuraden und hierdurch können viele Prrobleme direkt angepackt werden – Kommunikation ist der Schlüssel. Glückliche Mitarbeiter machen ein Unternehmen erfolgreicher, sind innovativer, produktiver und fehlen weniger!

 

Kontakt