Direkt zum Inhalt
KAP Rechtsanwälte

Anwaltskanzlei

Außergerichtliche Vergleiche der Clerical Medical - was ist davon zu halten? | KAP Rechtsanwälte informieren


23. April 2013, 14:08
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

München, 23.04.2013 - Vermehrt erreichen die auf die Vertretung geschädigter Clerical Medical Anleger (kurz: CMI) spezialisierte Kanzlei KAP Rechtsanwälte Anfragen von Anlegern der Clerical Medical, die bislang ohne die Einschaltung eines Anwaltes mit der Clerical Medical in Kontakt standen und Schadensersatzansprüche geltend gemacht haben. Die CMI bietet nun offensichtlich einer Vielzahl geschädigter Anleger Vergleiche an. Bevor ein solcher Vergleich angenommen wird, sollte sich der Anleger nach Einschätzung der Kanzlei KAP Rechtsanwälte dringend fachmännischen Rat holen, insbesondere um die Höhe des Vergleichsangebotes und dessen Angemessenheit abschätzen zu können.

Außergerichtliche Vergleiche der Clerical Medical - was ist davon zu halten? | KAP Rechtsanwälte informieren

„Nach unserer derzeitigen Erfahrung und den von unseren Mandanten und Interessenten zugeleiteten Vergleichsangeboten der Clerical Medical sind diese Angebote keineswegs ‚normiert', sondern weisen zum Teil erhebliche Diskrepanzen auf", berichtet Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt, Partnerin der Kanzlei KAP. Von Angeboten, die einer kompletten Rückabwicklung der Anlage nahekommen bis zu Angeboten, die bestenfalls als „unterdimensioniert" bezeichnet werden können, ist anscheinend alles dabei. Dabei ist nach weiteren Angaben Appelts derzeit noch nicht nachvollziehbar, nach welchem Schema den Anlegern ein höheres oder niedrigeres Angebot unterbreitet wird.

Die Berechnung des tatsächlichen Schadens und des daraus resultierenden Vergleichsbetrages sowie eine realistische Einschätzung, ob dieser Vergleichsbetrag dem vorliegenden Fall angemessen ist, trägt dazu bei, einen Vergleich mit gutem Gefühl abschließen zu können und sich nicht der Frage auszusetzen, ob man mit dem Vergleichsangebot möglicherweise „über den Tisch gezogen" werden soll.

„Bei vielen gerichtlichen Verfahren gegen Clerical Medical hat sich zwischenzeitlich herausgestellt, dass die Berechnung des Schadensersatzanspruches gerade im Zusammenhang mit komplizierten ‚Hebelmodellen', bei welchen die Einzahlung in die Clerical Medical beispielsweise durch ein Darlehen finanziert wurde, sich als äußerst schwierig herausgestellt hat", macht Rechtsanwalt Thorsten Krause, ebenfalls Partner der Kanzlei KAP Rechtsanwälte, deutlich. Anleger sollten daher in jedem Falle den ihnen entstandenen Schaden nochmals genau überprüfen lassen und sich auch eine professionelle Meinung hinsichtlich der nun versandten Vergleichsangebote einholen.

Mehr Details zu Clerical Medical:
http://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/faelle/clerical_medical.html

Ansprechpartner:

KAP Rechtsanwälte | Krause Appelt Partnerschaft von Rechtsanwälten

Tel: 089 - 4161 7275-0, Fax: 089 - 4161 7275 - 9, Mail: @email

Beratung direkt: http://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/kostenlose_erstanfrage.html

Kontakt