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Anwaltskanzlei

BWF-Stiftung / BDT: Insolvenzverfahren kann sich hinziehen


11. September 2015, 09:38
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Was ist mit dem Geld der Anleger der BWF-Stiftung passiert? Diese Frage stehe derzeit im Zentrum der Ermittlungen, teilte der Insolvenzverwalter des Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. (BDT) mit.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Anleger der BWF- Stiftung werden sich weiter in Geduld üben müssen. Wie der Insolvenzverwalter des Trägervereins Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. im Rahmen der Gläubigerversammlung am 4. September erklärte, werde derzeit versucht, den Verbleib der Anlegergelder aufzuklären. Auf Grund der umfangreichen beschlagnahmten Unterlagen und der undurchsichtigen Geschäftspraktiken könnten sich die Ermittlungen noch Monate oder sogar Jahre hinziehen. Erst wenn der Verbleib des Vermögens umfassend aufgeklärt sei, könne seriös beantwortet werden, mit welche Quote die Gläubiger im Insolvenzverfahren rechnen könnten.

Immerhin wurden zwei Tage vor der Gläubigerversammlung vier Verdächtige, die als Drahtzieher im mutmaßlichen Anlagebetrug gelten, festgenommen. Möglicherweise kann dadurch mehr Licht ins Dunkel gebracht werden kann.

Die geschädigten Anleger müssen aber nicht die weiteren Ermittlungen abwarten, sondern können aktiv werden und ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Schadensersatzansprüche können sich in erster Linie gegen die Unternehmensverantwortlichen aber auch gegen die Vermittler der BWF-Stiftung richten.

Da die BWF-Stiftung ihr Einlagengeschäft ohne die notwendige Erlaubnis der Finanzaufsicht BaFin betrieben hat, stehen die Verantwortlichen persönlich in der Haftung. Sollten sich zudem die Betrugsvorwürfe bestätigen, eröffnet dies noch weitere rechtliche Möglichkeiten. Um Zugriff auf das Vermögen zu erhalten, kann versucht werden, einen dinglichen Arrest zu erreichen. Hierbei gilt aber das Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst."

Ansprüche können sich aber auch gegen die Vermittler richten. Sie hätten die Anleger umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufklären müssen und zudem auch die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen müssen. Ob diese Plausibilität angesichts der zum Teil hohen Renditeversprechen gegeben war, ist zweifelhaft.

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