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Clerical Medical - Erneuter Sieg für CMI Anleger – Landgericht Berlin verurteilt CMI zur Zahlung | KAP Rechtsanwaelte informieren


05. April 2013, 10:56
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

München, den 05.04.2013 – Erneut hat ein deutsches Gericht zur Haftung der Clerical Medical geurteilt. Mit Urteil vom 21.03.2013 wurde Clerical Medical in einem durch die Kanzlei KAP Rechtsanwältevertretenen Verfahren dazu verurteilt, dem dortigen Kläger den durch Abschluss eines Hebelmodells entstandenen Schadens in Höhe von rund Euro 75.000,00 zu erstatten und die Kosten des Verfahrens zu tragen (noch nicht rechtskräftig).

Interessantes Detail dieser Entscheidung:

Die Richter sahen es nicht für erforderlich an, hier (wie zwischenzeitlich üblich) den Vermittler oder andere Zeugen anzuhören. Nach Ansicht der Richter war die Argumentation der Klage bereits derartig schlüssig und die Begründung der Urteile des Bundesgerichtshofs vom 11.07.2012 so eindeutig, dass es an ClericalMedical gewesen wäre, die von Seiten der Kanzlei KAP Rechtsanwälte vorgetragene Fehlberatung durch den damaligen Vermittler zu widerlegen. Dies ist der Clerical Medical nach Ansicht der Berliner Richter nicht gelungen. Die Behauptungen der Clerical Medical zum Ablauf des Beratungsgesprächs sind nach Auffassung des LG Berlin „ins Blaue hinein“ erfolgt und damit nicht zu beachten. Es sieht die Darstellungen der CMI wie das Gespräch stattgefunden habe, als so pauschal und unwahrscheinlich an, dass eine Beweisaufnahme noch nicht einmal erforderlich war.

Dieses Urteil zeigt einmal mehr, dass das Vorgehen gegen die Clerical Medical insbesondere für Geschädigte sog. „Hebelmodelle“ (wie beispielsweise dem sog. Europlan, der LEX-Konzept-Rente, der Systemrente, Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR), dem ProfitPlan Noble, dem Ertragsplan Noble u.a.) mit der richtigen anwaltlichen Vertretung erfolgversprechend ist und zum Ersatz des kompletten Schadens führen kann. Interessantes Detail am Rande: Im Verlauf der mündlichen Verhandlung wurde die Rechtsanwältin der Clerical Medical durch das Gericht mehrfach darauf hingewiesen, dass der Abschluss eines Vergleiches hier sinnvoll und der Clerical Medical auf jeden Fall anzuraten sei. Dem wurde von der dortigen Beklagtenvertreterin noch vehement widersprochen. Aus Sicht der KAP Rechtsanwälte ist das Urteil des Landgerichts Berlin nunmehr nur noch konsequent.

Für Clerical Medical Anleger:

Geschädigte Anleger der Clerical Medical sollten sich, falls noch nicht geschehen, über das weitere Vorgehen gegen die CMI Gedanken machen und sich von einem auf dieses Thema spezialisierten Rechtsanwaltes beraten lassen.

Weitere Details zum Thema Clerical Medical:

http://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/faelle/clerical_medical.html

Ansprechpartner:

KAP Rechtsanwälte | Krause Appelt Partnerschaft von Rechtsanwälten

Tel: 089 - 4161 7275-0, Fax: 089 - 4161 7275 - 9, Mail: @email

Beratung direkt: http://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/kostenlose_erstanfrage.html

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