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Anwaltskanzlei

DAB Bank - BGH entscheidet zur Haftung der DAB Bank in Accessio Fällen - Ein Meilenstein für Geschädigte


19. März 2013, 18:07
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Karlsruhe, den 19.03.2013 - Der Bundesgerichtshof (kurz BGH) hat heute in einem durch die Kanzlei KAP Rechtsanwälte geführtem Fall sein erstes Urteil betreffend die DAB Bank im Zusammenhang mit der systemmatischen Falschberatung der Anleger durch die Accessio (ehemals Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch) verkündet. Das Urteil ist ein Meilenstein für geschädigte Accessio-Anleger. Der BGH hat nicht nur das zugrunde liegende abweisende Urteil des OLG Schleswig aufgehoben und die Klage zur erneuten Verhandlung zurück verwiesen, sondern stellt zugleich heraus, dass eine Haftung der DAB Bank unter bestimmten Umständen angenommen werden muss. Rechtsanwalt Thorsten Krause, Partner bei KAP Rechtsanwälte, sieht sich damit in seinem bisherigen Vorgehen gegen die DAB Bank bestätigt.

Die auf Kapitalmarktrecht ausgerichtet Kanzlei KAP Rechtsanwälte ist auf die Vertretung von Anlegern spezialisiert. Dabei profitieren die Mandanten insbesondere von den umfangreichen Erfahrungen und Kenntnissen der Anwälte im Prozessrecht mit Klagen im ganzen Bundesgebiet. KAP Rechtsanwälte zeichnet Effizienz, Erfolgwille und Hartnäckigkeit aus, wobei gleichzeitig die individuelle Betreuung der Mandanten auf höchstem juristischem Niveau im Vordergrund steht.

Das Urteil des BGH zur DAB Bank macht deutlich, dass sich eine solche gründliche Vorgehensweise auszahlt. Anders als das OLG Schleswig sieht der BGH durchaus Ansatzpunkte für eine Haftung der DAB Bank wegen der systematischen Falschberatung der Anleger durch die Accessio. Damit erteilt der BGH allen bisherigen abweisenden Urteilen von Landgerichten und Oberlandesgerichten eine Absage, die eine Haftung der DAB Bank unter keinem Gesichtspunkt angenommen hatten. Der BGH betonte, dass auch eine Direktbank wie die DAB vertragliche Nebenpflichten habe, die unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Haftung der Bank führen. Die DAB hafte insbesondere dann, wenn sie die systematische Falschberatung durch die Accessio positiv kannte oder diese derart evident gewesen ist, dass sie sich der DAB Bank praktisch aufdrängen musste.

Der BGH hat mit seinem Urteil die Voraussetzungen für die weiteren Klagen gegen die DAB Bank vorgegeben. Gerade durch die bisherige intensive Beschäftigung mit den Hintergründen und dem von Anfang an betriebenen Vorgehen gegen die DAB Bank sehen sich KAP Rechtsanwälte hervorragend aufgestellt, um der DAB Bank die entsprechende Kenntnis nachzuweisen. Gerade vor dem Hintergrund des BGH Urteils zeigt sich, dass das fundierte Wissen um die Zusammenhänge für den Ausgang der Verfahren entscheidend ist.

Daneben sind auch die bereits zu Gunsten der Kläger von KAP Rechtsanwälte erstrittenen Urteile des Oberlandesgerichts München beim Bundesgerichtshof anhängig. Hier wird der BGH über weitere von KAP Rechtsanwälte zusammengetragenen Tatsachen und rechtliche Wertungen zu entscheiden haben, die in dem heutigen Urteil nur am Rande zur Sprache kommen konnten. Mit dieser Entscheidung sehen KAP Rechtsanwälte auch für Geschädigte der Accessio, die bislang noch nicht gegen die Bank vorgegangen sind, gute Chancen, den ihnen entstandenen Schaden von der DAB Bank ersetzt zu bekommen.

Weiterer Details zum Thema DAB Bank, Accessio AG: http://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/faelle/dab_direkt_anlage_ba…

Ansprechpartner:

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