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CLLB Rechtsanwälte

Anwaltskanzlei

HLO Consulting Group GmbH – Möglichkeiten für Kunden, ihr Geld zurück zu erhalten


10. Februar 2015, 09:44
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

München, 09.02.2015 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei CLLB mit Sitz in München und Berlin meldet, könnten Kunden der HLO Consulting Group GmbH auf Schadenersatzansprüche gegen ihre Anlageberater hoffen.

Die HLO Consulting Group GmbH hat als Geschäftsmodell Lebensversicherungen angekauft, wobei der Kaufpreis in aller Regel erst nach mehreren Jahren ausgezahlt werden sollte. Die Verträge mit den Verkäufern der Lebensversicherungen sahen vor, nach Abschluss des Kaufvertrags die jeweilige Versicherung unmittelbar zu kündigen und den Rückkaufswert der HLO Consulting Group GmbH zukommen zu lassen.

Nach Ansicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) handelt es sich hierbei jedoch um ein Einlagengeschäft, welches nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtig ist. Aus diesem Grund wurde bereits im Jahr 2012 mangels Erlaubnis der HLO Consulting Group GmbH nach Mitteilung der BaFin vom 03. August 2012 der Geschäftsbetrieb untersagt und die Abwicklung angeordnet. Im Nachgang kam es dann zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der HLO Consulting Group GmbH.

Wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs nahm auch die Staatsanwaltschaft Darmstadt Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der HLO Gesellschaften, insbesondere gegen deren Geschäftsführer, auf.

CLLB Rechtsanwälte raten daher geschädigten Anlegern, Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater, die Ihnen diesen Verkauf empfohlen haben, von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Denn Fällen, in denen Kunden nicht ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt wurden, die sich aus einem Verkauf ihrer Lebensversicherungen an die HLO Consulting Group GmbH ergeben können, bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen die Berater.

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