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Nittel und Minderjahn | Rechtsanwälte

Anwaltskanzlei

Ideenkapital Navalia-Schiffsfonds - Fachanwälte helfen Anlegern


23. Januar 2014, 22:07
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Rund 6.000 Anleger haben seit 2003 in 15 Massengutschiffe und Spezialtanker des Düsseldorfer Emissionshauses Ideenkapital investiert. Doch der wirtschaftliche Verlauf der Fonds ist alles andere als zufriedenstellend. Das investierte Eigenkapital von insgesamt ca. 220 Mio. € ist infolge der seit mehreren Jahren desolaten Situation auf den Schifffahrtsmärkten und den zum Teil weit unter den Prognosen liegenden Chartereinnahmen in Gefahr.

Für die Anleger der Fonds

Navalia 02 MT Port Moody
Navalia 03 MT Port Russel
Navalia 04 MT Port Stanley
Navalia 05 MT Port Union
Navalia 06 MT Port Said
Navalia 07 MT Port Stewart
Navalia 08 MT Port Nelson / Port Mouton
Navalia 09 Port Moresby / Port Melbourne
Navalia 10 MS Port Maubert
Navalia 11 MS Port Manier
Navalia 12 MS Port Kelang
Navalia 13 MS Port Elisabeth

stellt sich die Frage, wie sie angesichts dieser Situation weiter verfahren sollen.

Grundsätzlich tragen Anleger das wirtschaftliche Risiko ihrer Investition. Voraussetzung ist allerdings, dass sie im Vorfeld der Beteiligungsentscheidung zutreffend und vollständig informiert wurden und die Beteiligung zu ihnen passte. War die Beratung nicht anleger- oder objektgerecht oder weist der Prospekt Fehler auf, kommen Schadenersatzansprüche gegen die Berater oder die Gründungsgesellschafter des Fonds in Betracht.

Wenn Sie eine der nachfolgenden Fragen mit "ja" beantworten, spricht einiges dafür, dass Sie falsch beraten wurden:

- Wollten Sie das in den Navalia-Fonds investierte Geld als Altersvorsorge anlegen?
- Hat der Berater Ihnen gegenüber die Sicherheit der Investition in den Schiffsfonds betont?
- Hat der Berater die regelmäßigen Ausschüttungen und/oder die Rückzahlung des investierten Geldes als sicher dargestellt?
- Hat Ihr Berater sie nicht darüber informiert, wie sich der Markt der Schiffe, die Charterraten und die Schiffspreise in den zurückliegenden Jahren entwickelt haben und welche Risiken daraus resultieren können?
- Hat Ihr Berater Ihnen nicht mitgeteilt, wofür konkret die Mittel der Anleger verwendet werden sollen und wie hoch die Vertriebskosten sind?
- Hat Ihr Bank- oder Sparkassenberater Ihnen nicht gesagt, wie hoch die Provision ist, die das Kreditinstitut für die Vermittlung der Beteiligung erhält?
- Haben Sie den Prospekt erst nach der Beratung und Zeichnung der Beteiligung erhalten und wurden im Beratungsgespräch Risiken nicht erwähnt, von denen im Prospekt die Rede ist?

Wie Ihre konkreten Chancen sind, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, ermitteln wir gerne für Sie im Rahmen einer auf die individuellen Umstände Ihres Einzelfalles abstellenden Erstprüfung.

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt
@email

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 - 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin:
Cicerostraße 21, 10709 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

Leipzig:
Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus), 04103 Leipzig
Tel.: 0341 - 21 8296 00 | Fax: 0341 - 21 8296 01

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