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Nittel und Minderjahn | Rechtsanwälte

Anwaltskanzlei

Lloyd Fonds LF 31 MS "Annabelle Schulte" - Fachanwälte setzen Anlegeransprüche durch


05. Juli 2012, 13:22
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Lloyd Fonds LF 31 MS Annabelle Schulte - Fachanwälte setzen Anlegeransprüche durch

Der im Jahr 2003 aufgelegten Lloyd Fonds 31 MS Annabelle Schulte steht vor dem Aus. Wie der Informationsdienst fondstelegramm berichtet, wurde über den Fonds Zwangsverwaltung angeordnet. Die Anleger des Fonds stehen vor dem Verlust der rund 11,6 Mio. €, die sie in den Jahren 2003 und 2004 investiert haben.

Totalverlust und Rückforderung von Ausschüttungen: Rückzahlungen an die Anleger wird es daher wohl künftig keine geben. Vielmehr droht den Anlegern im Falle einer Insolvenz des Schiffes die Rückforderung bereits erfolgter Ausschüttungen. Neben dem Totalverlust des investierten Kapitals droht den Anlegern daher zusätzlich eine Rückforderung der in Höhe von 20% - 26% des investierten Kapitals erhaltenen Ausschüttungen.
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben regelmäßig über die Risiken der hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung nicht informiert. Wir haben insbesondere folgende Mängel festgestellt:

· Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen
· Hoher Anteil der Anlegergelder nicht werthaltig investiert- verschwiegen
· Hohe Vertriebskosten - verschwiegen
· Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung
· Überkapazitäten bei Containerschiffen - verschwiegen
· Starke Schwankungen der Charterraten – verschwiegen
· Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert - verschwiegen
· Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet
· Kein Hinweis auf Provisionsinteresse der beratenden Bank oder Sparkasse (kickbacks)

Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Schadenersatzansprüche verjähren zum 31. Dezember 2012

Da die massiven Probleme des Fonds bereits im Jahr 2009 aufgetaucht sind, drohen Schadenersatzansprüche mit großer Wahrscheinlichkeit spätestens zum Jahresende 2012 zu verjähren. Für Anleger des Lloyd Fonds 31 MS Annabelle Schulte besteht daher dringender Handlungsbedarf.

Möchten Sie wissen, ob auch Sie als Anleger des Lloyd Fonds 31 MS Annabelle Schulte Schadenersatzansprüche durchsetzen können?

Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

NITTEL | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner

Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Alexander Meyer, Rechtsanwalt

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 – 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 – 25549850 | Fax: 089 – 25549855

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin:
Rotherstraße 19, 10245 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

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