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CLLB Rechtsanwälte

Anwaltskanzlei

Penell GmbH – Anleger werden angeschrieben


21. April 2015, 09:29
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

CLLB Rechtsanwälte informieren über Schadensersatzansprüche der Anleger

Berlin, 20.04.2015 – Nachdem am 27.03.2015 vor dem Amtsgericht Darmstadt, Az. : 9 IN 105/15, das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, werden nun offenbar die Anleger angeschrieben. Wie der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB mit Sandtorten in München, Berlin und Zürich bekannt geworden ist, besteht die Möglichkeit, bis zum 24.04.2015 die Depotbescheinigungen anzufordern und bis zum 29.04.2015 die Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden. Hierbei ist mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.

Die comdirect bank AG informiert die Anleger hierüber gemäß Nr. 16 ihrer Sonderbedingungen. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass eine Vertretung durch die Bank nicht erfolgt. Die Bank erteilt dann einen besonderen Nachweis nebst Sperrvermerk für die Gläubigerversammlung. Diese findet am 10.06.2015 statt.

Trotz der Eröffnung des Insolvenzverfahren ist der Anleihegläubiger nicht schutzlos und nicht ausschließlich auf die Anmeldung seiner Forderungen zur Insolvenztabelle beschränkt. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die in vergleichbaren Sachverhalten bereits Anleger vertritt, rät allen betroffenen Anlegern, den Sachverhalt durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei prüfen zu lassen. Insbesondere ist zu prüfen, ob Ansprüche gegen Wirtschaftsprüfer und Treuhänder der Penell GmbH bestehen und durchsetzbar sind. So haben die TPW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft in dem Wertpapierprospekt vom 19.05.2014 bestätigt, dass der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 01.04.2012 – 31.03.2013 geprüft wurde. Jener Jahresabschluss, in dem die Vorräte mit einem Wert von 9.526.637,20 € ermittelt waren, denen nun offensichtlich nur ein tatsächlicher Wert von 2,5 Mio. Euro gegenübersteht. Auch die Treuhänderin, die ausweislich des Wertpapierprospekts, als Sicherheitentreuhänderin bestellt wurde, die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft hat möglicherweise ihre Vermögensbetreuungspflichten verletzt. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin unterstützt daher alle betroffenen Anleihegläubiger bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen sämtliche in Betracht kommende Anspruchsgegner.

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