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Nittel und Minderjahn | Rechtsanwälte

Anwaltskanzlei

Santander Kapitalprotekt P von Auflösung des CS Euroreal betroffen


22. Mai 2012, 11:43
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Fachanwälte setzen Schadenersatz für Anleger durch

Das am 21. Mai 2012 verkündete Ende für den CS Euroreal macht eine Wiedereröffnung des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (WKN: SEB1AA / ISIN: DE000SEB1AA9) immer unwahrscheinlicher. Für die Anleger bedeutet dies, dass sie auf ihr angelegtes Geld möglicher Weise bis zum Ende der Liquidation der beiden offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest und CS Euroreal warten müssen, für die jeweils 5 Jahre veranschlagt wurden. Ob sie es vollständig zurückerhalten, ist derzeit völlig offen.

Besonders schlimm ist dies für Anleger, denen im Rahmen von Anlageberatung oder Vermögensverwaltung dieser Fonds als sichere und jederzeit verfügbare Anlage ins Depot gegeben wurde. Gerade Vermögensverwaltungskunden der ehemaligen SEB Bank wurde Ende 2008 die Umschichtung ihrer als sicherer Teil des Vermögens äußerst konservativ angelegten Gelder in diesen Fonds empfohlen. Dass der Fonds über die Jahre immer unsicherer wurde und immer höhere Risiken aufwies, weil offene Immobilienfonds, in die große Teile des Fondsvermögens investiert sind, erst die Anteilsrücknahme ausgesetzt und später ihre Liquidation beschlossen haben, wurde zahlreichen Vermögensverwaltungskunden, die von der SEB Bank mit dem Privatkundengeschäft auf die Santander Bank übertragen worden waren, nicht mitgeteilt. Auch wurden die Fondsanteile von der Vermögensverwaltung nicht verkauft, wozu diese nach unserer Ansicht verpflichtet gewesen wäre.

Wir sehen daher für Vermögensverwaltungskunden der Santander Bank, die den Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P in ihrem Verwaltungsdepot haben, gute Chancen, ihr investiertes Geld im Wege des Schadenersatzes vollständig zurückzubekommen.

Gerne stehen wir Ihnen für eine Einschätzung ihrer persönlichen Situation und Ihrer Rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung. Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Anleger zu ihrem Recht kommen.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tino Ebermann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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