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Nittel und Minderjahn | Rechtsanwälte

Anwaltskanzlei

Schiffsbeteiligung Lloyd Fonds LF 94: MS "Tosa Sea" insolvent - Fachanwälte helfen Anlegern


04. September 2012, 10:26
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Der im Jahr 2008 vom Emissionshaus Lloyd Fonds aufgelegte Schiffsfonds MS "Tosa Sea" ist gescheitert. Am 31. August 2008 wurde durch das Amtsgericht Bremen die Zwangsverwaltung angeordnet und ein Insolvenzverwalter bestellt.

Die 29,5 Mio. € Eigenkapital, die die Anleger des Lloyd Fonds 94 sowie die Anleger des Schwesterfonds LF 91 MS "Thira Sea", deren Kapital im Jahr 2010 in die MS "TOSA SEA" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG überführt wurde, aufgebracht haben, dürfte damit verloren sein. Angesichts der weltweiten Krise auf den Schifffahrtsmärkten, die Fracht- und Charterraten weit unter den Prospektannahmen zu Folge hat, war ein kostendeckender Betrieb des Schiffs offensichtlich nicht möglich. Die Tilgung der Bankdarlehen war dem Jahr 2011 ausgesetzt (Lloyd Fonds Leistungsbilanz 2010).

Totalverlust für Anleger

Da angesichts der derzeit äußerst niedrigen Charterraten und damit einhergehend niedrigen Schiffspreise bei einer Verwertung des Schiffs kein die bestehenden Bankverbindlichkeiten deckender Erlös zu erwarten ist, werden die Anleger ihr in den Lloyd Fonds MS Tosa Sea investiertes Geld abschreiben dürfen. Den Anlegern droht damit konkret der Totalverlust ihrer Einlagen.

Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012 droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten, die am Lloyd Fonds LF 94 MS Tosa Sea beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen das Beratungsunternehmen und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die spekulativen Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Haben auch Sie eine Beteiligung am Lloyd Fonds LF 94 MS "Tosa Sea" gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt
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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/lloyd-fonds-lf-94-ms-tosa-sea-inso…

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