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Tagung der Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht in Berlin


12. März 2015, 18:37
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Der 10. Deutsche Erbrechtstag findet vom 12. bis 14. März in Berlin statt. Es darf erwartet werden, dass dieses Zusammentreffen von Rechtsanwälten und Fachanwälten für Erbrecht sowie Notaren, Richtern und Professoren auf diesem Gebiet wieder wichtige Impulse für Berater und ihre Mandate bringen wird.

Gespannt darf man bereits auf die Auftaktveranstaltung „Warum Erbrecht?“ sein, in der allgemeine Fragen nach Sinn, Zweck und Funktion des Erbrechts behandelt werden. Praktischer wird es dann mit einem Rückblick auf die letzten 10 Jahre aus erbrechtlicher Sicht. Freuen dürfen sich die Anwälte für Erbrecht auf den Block „Bindung im Erbrecht“. Verschiedene Rechtsanwälte und Notare referieren in diesem Zusammenhang über die Bindungswirkung von Testamenten und den Umgang damit. Dabei geht es u.a. um Abänderungsklauseln, Widerrufsrechte und beeinträchtigende Schenkungen. Nach dem Mittagessen im Berliner Tagungshotel Palace geht es dann weiter mit dem Schenkungswiderruf und den Folgen für die Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Der zweite Block behandelt das Verfahrensrecht des FamFG und der ZPO. Hier geht es um die verschiedenen Möglichkeiten, Rechte im Erbstreit entweder im Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht oder durch eine Erbenfeststellungsklage vor den ordentlichen Zivilgerichten geltend zu machen. Dies betrifft Erbfälle, in denen umstritten ist, wer überhaupt Erbe ist – z.B. wie ein Testament angefochten wird oder auszulegen ist.

Sehr aktuell wird der dritte Themenblock zur Europäischen Erbrechtsverordnung. Sie ist bereits in Kraft und gilt für Erbfälle ab Mitte August 2015. Auf dem Erbrechtstag in Berlin befassen sich die Rechtsanwälte für Erbrecht und sonstigen Experten und Spezialisten auf dem Gebiet mit interessanten Einzelfragen zur Verordnung, z.B. zur Rechtswahl. Ein eigener Vortrag ist der Gestaltung im Gesellschafts- und Schuldrecht und der Vermeidung von Streitigkeiten über anwendbare Rechtsordnungen nach der EU-Erbrechtsverordnung gewidmet.

In der aktuellen Stunde geht es abschließend sowohl um die Erbschaftsteuer und das Verfassungsrecht. Hierbei stehen u.a. die Zuwendung des Familienheims, die Schenkung durch Kapitalgesellschaften und die Zuwendung von Kammanditanteilen unter Nießbrauchsvorbehalt auf der Agenda. Außerdem darf natürlich die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer vor dem Hintergrund der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe nicht fehlen. Die beratenden Rechtsanwälte und Steuerberater dürfen sich hier sicher auf erste Reaktionen auf die politischen Pläne der Koalition in Berlin freuen.

Der Erbrechtstag ist auch die Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins. In dieser Vereinigung haben sich sowohl Fachanwälte für Erbrecht als auch sonstige Rechtsanwälte mit einem Schwerpunkt oder einer Spezialisierung im Erbrecht organisiert.

Weitere Informationen zum Erbrecht: www.rosepartner.de/rechtsberatung/erbrecht-nachfolge.html.

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