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Agentur

Waldorf Frommer – Abmahnung nicht einfach akzeptieren


25. April 2014, 11:45
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

815 Euro für nichts ist und bleibt eine Menge Geld – aber genau das kostet eine Abmahnung der Anwälte Waldorf Frommer, die zigtausendfach meist völlig überforderte Internetuser mit ihren Forderungen überraschen.

Meist geht es um mehr oder weniger aktuelle Filmwerke, deren vermeintlicher Download vom Rechteinhaber abgemahnt wird. „Dabei geht es wohl schon lange nicht mehr um den Urheberschutz allein“, so Rechtsanwalt Björn Wrase aus Hamburg: „Abmahnung ist zum Geschäft geworden!“ Und Hauptbestanteile dieses Geschäftes ist es, bei völlig überforderten Abmahnungsempfängern auf schnelle Zahlungsbereitschaft setzen zu können.“

„Allerdings“, so Wrase weiter, „gibt es gegen Abmahnungen oft ein Rezept, man sollte eine Abmahnung von Waldorf Frommer nicht einfach akzeptieren!“ Wichtig ist schnelles und vor allem rechtzeitiges Handeln. Im Falle von Filesharing-Abmahnungen von Waldorf Frommer erfordert dies, die Urheberschutzverletzung grundsätzlich in Frage zu stellen. Zur Wahrung der gesetzlichen Fristen ist aber auf jeden Fall die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung notwendig. Wrase: „Unterzeichnen Sie nichts – eine voreilig unterschriebene Unterlassungserklärung macht Sie für unbestimmte Zeit verantwortliche für Dinge, die Sie selbst nicht immer unter Kontrolle haben!“ Und vor allem: So eine Unterlassungserklärung bringt ja den Vorwurf der Urheberschutzverletzung nicht aus der Welt.

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München vertritt große Plattenlabels und Filmfirmen wie beispielsweise

•Constantin Film Verleih
•Sony Music Entertainment oder
•Universum Film.

In der Regel werfen Waldorf Frommer in der Abmahnung vor, Filme, Hörbücher oder Musik illegaler Weise in Tauschbörden zugänglich gemacht zu haben. Angeblich bewiesen wird das durch vermeintlich präzises Protokollieren der Vorgänge mit Speicherung der IP. In vielen von Wrase vertretenen Fällen konnte aber eindeutig nachgewiesen werden, dass vom angeblichen Verursacher-Anschluss zur angegebenen Zeit gar keine Internet-Aktivitäten ausgehen konnten. In anderen Fällen konnte die geforderte Summe durch außergerichtliche Einigung deutlich verringert werden.

Rechtsanwalt Wrase empfiehlt, eine mögliche Forderungsverpflichtung durch einen Experten prüfen zu lassen. Die Kanzlei Wrase vertritt Abmahnungsopfer bundesweit.

Mehr Informationen unter: http://www.kanzlei-wrase.de/gegnerliste/abmahnung-waldorf-frommer-8/

Kanzlei Wrase
Mittelweg 162
20148 Hamburg
fon: 040 – 357 30 633
fax: 040 – 357 30 634
www.kanzlei-wrase.de
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