Kündigen Sie Ihre bestehende Baufinanzierung nach §489 BGB ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen
Verbraucher haben 10 Jahre nach Vollauszahlung ein ordentliches Kündigungsrecht von Darlehen mit fest vereinbarter Sollzinsbindung (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Diese Regelung ist also für alle Fi[...]
Die KfW ändert ab April 2018 die Bedingungen für die Programme „Energieeffizient Bauen (153)“ und „Energieeffizient Sanieren (151/152)“ zum Nachteil der Verbraucher, so Robert Tzschöckel, Inhaber von zinsBewusst, einem unabhängigen Baufinanzierungsspezialisten.
Robert Tzschöckel, Inhaber von „zinsBewusst“ und Autor für die Stiftung Warentest, hat am 10. Oktober sein erstes Buch zum Thema Baufinanzierung veröffentlicht. Im Zuge dessen gibt es für alle Immobilienfinanzierer eine Herbst-Aktion. Allen Neukunden werden bis Anfang Dezember diesen Jahres 200[...]
"Bauherren müssen sich bei der Planung ihrer Immobilie viele Gedanken machen. Darüber hinaus gilt es auch bei der Finanzierungsplanung Kostenfallen zu vermeiden.", so Robert Tzschöckel, Inhaber von "zinsBewusst", einem unabhängigen Baufinanzierungsspezialisten. Was sind Bereitstellungszinsen[...]
Für Selbstständige und Freiberufler wird das Bild einer günstigen Baufinanzierung oft sehr trüb gemalt. Natürlich gibt es Unterschiede zu Angestellten, jedoch sind günstige Immobilienfinanzierungen ebenso für Freiberufler und Selbstständige möglich, so Robert Tzschöckel, Gründer von "zinsBewuss[...]
So traurig wie der Brexit für die EU ist - für Immobilienbesitzer ergeben sich seit dem Brexit gute Zins-Chancen. Mehrere Indikatoren tendieren zu Bauzins-Senkungen. Zins-SWAP-Sätze können als gute Indikation für die Entwicklung von Bauzinsen herangezogen werden. Seit Ende Juni sind diese für 10-jährige Sollzinsbindungen um ca. 0,25% [...]
Oft werden zwei Begrifflichkeiten während der Baufinanzierungsberatung inhaltlich verwechselt: die Sollzinsbindung und die Laufzeit des Darlehens. Bei der Sollzinsbindung handelt es sich um die Vertragslaufzeit mit der Bank, wie lange die Darlehenszinsen gesichert sind. Bei der Darlehenslaufzei[...]
Verbraucher haben 10 Jahre nach Vollauszahlung ein ordentliches Kündigungsrecht von Darlehen mit fest vereinbarter Sollzinsbindung (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Diese Regelung ist also für alle Verbraucher interessant, die für ihre damalige Baufinanzierung mehr als 10 Jahre Sollzinsbindung vereinba[...]