Nachdem ich meine Fluggesellschaft, Reiseziel sowie Reisezeit ausgewählt hatte, buchte ich per Kreditkarte meinen Flug. Die Reservierungsbestätigung kam sofort per Email.
Erstaunt war ich, als ich die Info bekam, dass ich nun 23 Stunden vor Abflug auch schon online einchecken kann. Auch wenn das eigentlich nichts besonderes ist, hatte ich aber auch schon die Möglichkeit meine Boardkarte auszudrucken.
Am Flughafen angekommen, wollte kein Flughafenpersonal meinen Personalausweis oder Reisepass sehen. Weder am Sicherheits- Check-in noch davor, da ich ja bereits die Boardkarte in der Hand hielt.
Das heißt, nur eine Email-Verifizierung und Kreditkarte waren notwendig um in einen Flieger zu gelangen.
Der Diebstahl einer Kreditkarte und das Anlegen einer passenden Emailadresse reicht also aus, um in den Sicherheitsbereich am Flughafen und in ein Flugzeug zu gelangen. Selbst am Gate wurde lediglich der Boardingpass (Boardkarte) gescannt.
Das zeigt, das ich mit einer gestohlenen Kreditkarte und einer passenden Emailadresse einen Flug vom Flughafen München nach irgendwo antreten kann. Und ich müsste nicht einmal selbst an Board eines Flugzeugs gehen, denn hätte ich jemand anderen geschickt, wäre es niemandem aufgefallen.
Dieser Zustand ist unhaltbar und die Verantwortlichen am Münchner Flughafen sollten, genauso wie die Lufthansa, über die ich diesen Flug von München nach Göteborg gebucht hatte, entsprechend zur Rechenschaft gezogen werden.
Probieren Sie es doch selbst mal aus.
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