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ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG: Neue Klagewelle steht bevor


01. Oktober 2013, 12:38
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG verliert Prozesse! CLLB Rechtsanwälte vertreten geschädigte Anleger.

München, Berlin, den 30.09.2013: Vielen Anlegern der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG (nachfolgend ALAG) wurden in den vergangenen Monaten Klagen der ALAG zugestellt. Die ALAG fordert hierbei ausstehende Einlagen ein. Die behaupteten Ansprüche der ALAG könnten nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälte im Einzelfall jedoch bereits als verjährt anzusehen sein.

In einem von CLLB Rechtsanwälte geführten Verfahren vor dem Landgericht Hamburg wies das Gericht nunmehr darauf hin, dass die im Jahr 2013 durch die ALAG erhobene Klage nach seiner vorläufigen Rechtsauffassung nicht zum gewünschten Erfolg führen könnte, da die behaupteten Ansprüche der ALAG bereits als verjährt angesehen werden könnten.

„Es ist dennoch damit zu rechnen, dass die ALAG weiterhin die verbleibenden rückständigen Einlagen bzw. teilweise auch die zukünftigen Ratenzahlungen von den Anlegern im Rahmen eines Klageverfahrens geltend macht." erklärt Rechtsanwalt Hösler von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Aus Sicht der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte kann dem Rückforderungsbegehren der ALAG neben dem Verjährungseinwand u.a. ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung oder aufgrund des nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälte fehlerhaften Emissionsprospektes entgegen gehalten werden. Weiterhin ist hinsichtlich der Forderung der ALAG auf Zahlung von ausstehenden Einlagen nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälte bereits keine Anspruchsgrundlage für die ALAG ersichtlich.

„Die ALAG hat in vielen der eingereichten Klagen unserer Meinung nach die geltend gemachte Klageforderung nicht hinreichend dargelegt. Darüber hinaus existieren eine Reihe von weiteren Anknüpfungspunkten, die die Klage der ALAG als problematisch erscheinen lassen.“ erklärt Rechtsanwalt Hösler weiter. Diese Rechtsaufassung wurde auch bereits durch mehrere Landgerichte geteilt, im Rahmen derer in von anderen Kanzleien geführten Verfahren die Klage der ALAG erstinstanzlich abgewiesen wurde.
Sofern Anleger eine Klage der ALAG zugestellt bekommen, sollten diese vor Ablauf der gerichtlich gesetzten Fristen durch einen auf den Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob es sinnvoll ist, sich gegen die Forderung der ALAG im Rahmen des Klageverfahrens zu verteidigen oder sich erläutern zu lassen, welche anderen Handlungsoptionen bestehen.

Pressekontakt: Rechtsanwalt Stefan Hösler, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: @email Web: www.cllb.de

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