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CLLB Rechtsanwälte

Anwaltskanzlei

ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG: Viele Anleger erhalten Mahnbescheide!


18. Oktober 2013, 13:17
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

CLLB Rechtsanwälte vertreten geschädigte Anleger.

München, Berlin, den 17.10.2013: Vielen Anlegern der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG (nachfolgend ALAG) gehen derzeit Mahnbescheide zu, im Rahmen derer ausstehende Einlagen im Zusammenhang mit den Beteiligungen an der ALAG geltend gemacht werden.

„Wenn gegen einen Mahnbescheid nicht fristgemäß Widerspruch eingelegt wird, kann der Antragssteller nach zwei Wochen einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids stellen. Wenn dieser ergeht und rechtskräftig wird, kann der Antragssteller nach den gesetzlichen Vorschriften die Zwangsvollstreckung betreiben." erklärt Rechtsanwalt Hösler von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

„Auch wenn dem Anleger ein gerichtlicher Mahnbescheid zugehen sollte, empfiehlt es sich, der enthaltenen Zahlungsaufforderung nicht ungeprüft nachzukommen, sondern gegebenenfalls durch einen auf den Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob die Forderung begründet ist", rät Rechtsanwalt Stefan Hösler von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Es ist damit zu rechnen, dass die ALAG bei einem erfolgten Widerspruch die verbleibenden rückständigen Einlagen bzw. teilweise auch die zukünftigen Ratenzahlungen von den Anlegern im Rahmen eines Klageverfahrens geltend macht.

Aus Sicht der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte kann dem Rückforderungsbegehren der ALAG neben dem Verjährungseinwand u.a. ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung oder aufgrund des nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälte fehlerhaften Emissionsprospektes entgegen gehalten werden. Weiterhin ist hinsichtlich der Forderung der ALAG auf Zahlung von ausstehenden Einlagen nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälte bereits keine Anspruchsgrundlage für die ALAG ersichtlich.

In einem von CLLB Rechtsanwälte geführten Verfahren vor dem Oberlandesgericht München wies das Gericht kürzlich u.a. darauf hin, dass in der durch die ALAG in dem besagten Verfahren erhobenen Klage eine schlüssige Darlegung des Klageantrages bisher nicht erfolgt ist. Hierfür sei eine rechnerisch nachvollziehbare Darlegung der Berechnung des Abfindungsguthabens erforderlich.

Sofern Anleger einen Mahnbescheid oder eine Klage der ALAG zugestellt bekommen, sollten diese vor Ablauf der gesetzten Fristen durch einen auf den Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob es sinnvoll ist, sich gegen die Forderung der ALAG im Rahmen des Klageverfahrens zu verteidigen oder sich erläutern zu lassen, welche anderen Handlungsoptionen bestehen.

Pressekontakt: Rechtsanwalt Stefan Hösler, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: @email Web: www.cllb.de

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