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Europäische Kommission

Institution

Freihandelsabkommen zwischen EU und Kolumbien ab 1. August in Kraft


26. Juli 2013, 16:25
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Ab dem 1. August 2013 fallen die Handelsschranken zwischen der Europäischen Union und Kolumbien.

Dann tritt ein umfassendes Freihandelsabkommen mit dem südamerikanischen Land in Kraft. Damit werden Exporte aus der EU von Zolltarifen befreit, was bei europäischen Unternehmen zu jährlichen Einsparungen von mehr als 500 Millionen Euro führen wird. "Dieses Übereinkommen eröffnet ein neues Kapitel in den Beziehungen zwischen der EU und Kolumbien. Ich hoffe, dass die Unternehmen auf beiden Seiten die zahlreichen Chancen, die die Vereinbarung bietet, voll ausschöpfen. Wir sollten dieses Handelsübereinkommen als Ausgangsbasis für eine engere Beziehung zwischen der EU und der Andenregion nutzen", sagte Handelskommissar Karel De Gucht heute (Freitag) in Brüssel.

Unterzeichnet wurde die Vereinbarung von der EU, Kolumbien und Peru im Juni 2012. Die verbesserten und stabileren Bedingungen für Handel und Investitionen können Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und der Andenregion stärken. Das Abkommen zwischen der EU und Kolumbien enthält weitreichende Bestimmungen über den Schutz der Menschenrechte, das Rechtsstaatsprinzip sowie zur wirksamen Umsetzung internationaler Übereinkommen in den Bereichen Arbeitnehmerrechte und Umweltschutz. Zivilgesellschaftliche Organisationen werden systematisch an der Überwachung der Einhaltung dieser Verpflichtungen beteiligt.

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