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Anwaltskanzlei

HCI Schiffsfonds: MS Berta und MS Maria Sibum insolvent – MPC Capital verkauft seine HCI-Anteile


24. April 2013, 10:02
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Für Anleger der HCI Schiffsfonds kam es wieder knüppeldick. Sowohl über das zum HCI Renditefonds IV zählende Containerschiff MS Berta als auch über das MS Maria Sibum (HCI Schiffsfonds VIII) wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 7 IN 12/13 bzw. 10 IN 43/13). Außerdem wurde bekannt, dass sich der Konkurrent MPC Capital AG von seinen Anteilen an HCI getrennt hat.

Im Jahr 2004 legte HCI Capital den HCI Renditefonds IV auf. Der Dachfonds investierte neben dem Containerschiff MS Berta noch in weitere Schiffe. Der HCI Schiffsfonds VIII investierte in insgesamt acht Schiffe, darunter auch das MS Maria Sibum. Der Schiffsfonds ist schon seit längerer Zeit in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Eine Folge davon dürfte nun die Insolvenz des MS Maria Sibum sein.

Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei mzs Rechtsanwälte: „Viele Schiffsfonds befinden sich schon seit längerer Zeit in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage. Das Emissionshaus HCI Capital musste nun gleich zwei Schiffsinsolvenzen innerhalb weniger Tage verdauen. Wenn dann auch noch der Konkurrent MPC Capital sich von seinen Anteilen an HCI trennt, bietet das Raum für Spekulationen über die generelle Lage der HCI Schiffsfonds. Immerhin hielt MPC laut Handelsblatt vom 19. April rund 25 Prozent der HCI Capital.“ Den überwiegenden Teil der Aktien soll die Reeder-Gruppe Döhle übernommen haben.

Anlegern des HCI Renditefonds IV und HCI Schiffsfonds VIII rät der Jurist ihre Kapitalanlage von einem versierten Fachanwalt rechtlich auf mögliche Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen. „Gerade Schiffsfonds wurden häufig als sichere Kapitalanlagen angepriesen. Sie sind aber unternehmerische Beteiligungen – mit allen Chancen und Risiken. Und auf diese Risiken bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals müssen die Anleger auch aufgeklärt werden. Ist dies nicht geschehen, begründet das den Anspruch auf Schadensersatz“, erklärt Dr. Meschede. Ebenso müssen die Anleger über die Provisionen, die die Bankberater für die Vermittlung der Anlage erhalten, aufgeklärt werden. „Man spricht hier von so genannten Kick-Backs. Ist die Aufklärung unterblieben, rechtfertigt auch dies den Anspruch auf Schadensersatz“, so Dr. Meschede.

Die Kanzlei mzs Rechtsanwälte vertritt bereits bundesweit erfolgreich geschädigte Anleger von Schiffsfonds.

Mehr Informationen: http://www.schiffsfonds-recht.de/aktuelles/nachrichten-zu-schiffsfonds…

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