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Agentur

Hückeswagen: Sieg gegen die EAA


13. August 2014, 13:43
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

In dem Rechtsstreit (13 U 128/13) zwischen der Stadt Hückeswagen und der Ersten Abwicklungsanstalt (EAA) als Rechtsnachfolgerin der WestLB erging heute Urteil. Die Stadt klagte wegen diverser Swapgeschäfte. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln gab der Stadt Hückeswagen Recht. Hückeswagen hatte vorgetragen, dass sie durch die WestLB falsch beraten worden war.

Erstinstanzlich hatte das Landgericht (LG) Köln (21 O 472/11) der Stadt Hückeswagen bereits zu 94 % Recht gegeben. Das LG hatte geurteilt, dass die WestLB ihre Beratungspflichten verletzt habe. Die Bank hatte die anfänglichen negativen Marktwerte nicht beziffert. Zu 6 % war die Klage erstinstanzlich wegen Verjährung abgewiesen worden. Hiergegen waren beide Seiten in Berufung gegangen.

Das OLG Köln wies nun die Berufung der EAA zurück und gab gleichzeitig der Berufung der Stadt Hückeswagen im Wesentlichen statt.

Bürgermeister Dietmar Persian zeigt sich erleichtert: „Damit ist ein weiterer Schritt getan, um den Schaden von rund € 21,5 Mio., der aus dem angeblichen Zinsmanagement der WestLB drohte, endgültig abzuwenden.“

Aus Sicht der Kanzlei Rössner Rechtsanwälte, die die Stadt in dem Rechtsstreit vertritt, ist das Urteil besonders erfreulich. Das OLG Köln hatte bereits in der mündlichen Verhandlung dem Versuch der EAA eine Absage erteilt, sich durch die Flucht in die Verjährung den Folgen der Fehlberatung durch die WestLB zu entziehen. „Hier hat sich die Entscheidung der Stadt gelohnt, die Angelegenheit nicht auszusitzen, sondern die Zahlungen an die EAA frühzeitig einzustellen. Für die Verweigerung der Zahlungen infolge eines Zurückbehaltungsrechts kommt es nicht auf die Frage einer Verjährung an“, so Rechtsanwalt Dr. Jochen Weck.

Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Das OLG Köln hat die Revision zum Bundesgerichtshof wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit zugelassen.

Mehr Informationen: http://www.roessner.de/swaps-derivate

Ansprechpartner:
Georg Jäger
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Rössner Rechtsanwälte
Redwitzstraße 4
81925 München
Tel.: 089 9989220
Fax: 089 99892233
Mail: @email

Rössner Rechtsanwälte ist seit mehr als 35 Jahren im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätigt. Wir analysieren Finanzprodukte und vertreten zahlreiche Unternehmen, Kommunen und kommunale Versorgungsunternehmen sowie Privatpersonen bei Falschberatung durch Banken. Rössner Rechtsanwälte fordern Transparenz auf dem Finanzmarkt und setzen sich aktiv für den Schutz von Finanzmitteln ein. Die Kanzlei begutachtet Finanzierungsformen und berät juristische Personen bei alternativen Finanzierungsmodellen.

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