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Anwaltskanzlei

LG Heidelberg verurteilt Berufsunfähigkeitsversicherung zur Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente


16. Dezember 2013, 14:51
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Auch „bloßes“ Schmerzsyndrom als Ursache für Berufsunfähigkeit (LG Heidelberg, Urteil vom 08. März 2013 - 3 O 316/10)

München, den 12. Dezember 2013. Das Landgericht Heidelberg hat in einem Verfahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung zur Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente verurteilt. Ausgangslage des Verfahrens war die Klage eines Versicherungsnehmers, der im Jahr 2005 eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgeschlossen hatte. Im Alter von 29 Jahren verunfallte der selbstständige Versicherungsmakler und litt in der Folgezeit trotz intensiver medizinischer Behandlung an starken Schmerzen im rechten Handgelenk. Daraufhin beantragte der Versicherungsnehmer eine Berufsunfähigkeitsrente, die allerdings von seiner Versicherung abgelehnt wurde. Hiergegen reichte der Versicherungsnehmer Klage ein und begründete seinen Anspruch damit, dass er Rechtshänder sei und für seine Berufstätigkeit seine rechte Hand benötige. Hiergegen wandte die Versicherungsgesellschaft ein, dass der Versicherungsnehmer ja seinen Betrieb umorganisieren könne, von Berufsunfähigkeit könne somit keine Rede sein. Das Landgericht Heidelberg hat dieser Argumentation nach Einholung eines Sachverständigengutachtens nun Einhalt geboten. Aufgrund der „hohen Schmerzhaftigkeit der rechten Hand bei der Ausführung praktisch sämtlicher für die Berufsausübung wesentlichen Tätigkeiten“ sei die erforderliche Berufsunfähigkeit in Höhe von mindestens 50 % gegeben. Der Kläger sei daher, so das Landgericht, bereits aufgrund seiner Schmerzen berufsunfähig.
Das Urteil bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Luber von der auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich die insgesamt versicherungsnehmerfreundliche Rechtsprechung. „Denn es bleibt zwar dabei, dass Versicherungsnehmer nicht bei jeder Krankheit sofort erwerbsunfähig werden. Allerdings können eben auch starke Schmerzen gleichwohl eine Berufstätigkeit unmöglich machen. Dann kann sich die Versicherungsgesellschaft aber folgerichtig auch nicht darauf berufen, dass der Versicherungsnehmer ja Schmerzmittel nehmen oder seinen Tätigkeit umorganisieren könne“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..
Darüber hinaus zeigt das Urteil, dass ein Vorgehen gegen die ablehnende Entscheidung der Versicherungsgesellschaft regelmäßig überaus sinnvoll sein kann. Rechtsanwalt Luber: „Denn es ist nach unserer Einschätzung eben nicht so, dass die Versicherung stets im Interesse ihres Kunden handelt. Dies kann zur Folge haben, dass die Verweigerung einer Versicherungsleistung fehlerhaft ist und hiergegen Rechtsschutz einzuholen ist.“
Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah anwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.
CLLB-Rechtsanwälte ist eine der führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Wir vertreten in ausgewählten Fällen Geschädigte in komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen, insbesondere Versicherungsnehmer gegenüber ihren Versicherungsunternehmen und Geschädigte von Kapitalanlagegeschäften.
Unser Spezialgebiet ist die Schadenskompensation, d.h. unsere Mandanten profitieren insbesondere von dem über viele Jahre in zahllosen Prozessen gegen verantwortliche Personen und Gesellschaften gesammelten Wissen unserer Anwälte. Die von uns geführten Verfahren erstrecken sich auf so gut wie alle Gerichte in der gesamten Bundesrepublik.

Anerkennung haben insbesondere unsere Erfolge bei komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen gefunden. Seit nunmehr neun Jahren arbeiten mittlerweile dreizehn hochspezialisierte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen daran, für unsere Mandanten bereits verloren geglaubtes Geld wieder zurück zu holen. Es liegt auf der Hand, dass dabei juristische Präzision und prozessstrategische Überlegungen eine entscheidende Rolle spielen.

Wir sind etablierter Ansprechpartner für diverse Schutzvereinigungen und unsere Reputation ist, genauso wie der Finanzmarkt, international. Wir haben Standorte in München, Berlin und Zürich und arbeiten darüber hinaus auch eng mit Kooperationspartnern aus beinahe allen europäischen Staaten und den USA zusammen.

Pressekontakt: Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: @email Web: www.cllb.de; www.bu-durchsetzen.de

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