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Anwaltskanzlei

MPC Jüngerhans-Schiffe: Sanierungskonzept droht zu scheitern – Insolvenz droht


16. Juli 2013, 20:27
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Die Lage in der Container-Schifffahrt bleibt extrem schwierig. In einem Bericht des „fondstelegramm“ vom 6. Juli sehen Experten weiterhin keine spürbare Erholung. Das bedeutet auch für viele Anleger von Schiffsfonds, dass sie weiterhin um ihr investiertes Kapital bangen müssen.

Die Branchenkenner zeichnen in dem Bericht ein düsteres Bild von der wirtschaftlichen Situation der Containerschifffahrt. Weiterhin gebe es ein Überangebot und niedrige Frachtraten. Die Transportkapazität sei sogar auf dem niedrigsten Stand seit September 2011, wird der Branchendienst Alphaliner zitiert. Zwar werde damit gerechnet, dass die Frachtraten in der bald beginnenden Hauptsaison von 900 Dollar auf 1400 Dollar pro TEU steigen. Aber das ist deutlich unter dem Vorjahresniveau von 1900 Dollar.

Auch Reederei-Chef Stefan Jüngerhans sieht dem Bericht zufolge keinen nennenswerten Aufwärtstrend. Diese düsteren Prognosen wirken sich auch auf die Sanierungskonzepte von angeschlagenen Schiffsfonds aus. Gesellschafter stellen nicht mehr genug Geld für die Sanierung zur Verfügung. Das gilt wohl auch für den Flottenfonds MPC Jüngerhans-Schiffe. Lediglich drei Millionen Euro haben die Anleger bislang für die Sanierung zur Verfügung gestellt. Die Fondsleitung wollte mindestens 4,5 Millionen Euro frisches Kapital. Daher droht das Sanierungskonzept wohl zu scheitern. Jüngerhans meint, dass das Geld bestenfalls für die Rettung von drei der vier Schiffe reiche.

Die Fondsleitung wolle zwar weiter mit den Banken verhandeln, um die Finanzierungslücke zu schließen. Einen Notverkauf der Schiffe und anschließende Insolvenz könne sie aber nicht mehr ausschließen. Im Insolvenzfall droht den Anlegern des Schiffsfonds MPC Jüngerhans-Schiffe, dass sie nicht nur ihr gesamtes eingesetztes Kapital verlieren, sondern auch bereits geleistete Ausschüttungen zurückzahlen müssen.

Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei mzs Rechtsanwälte sieht nur zwei Möglichkeiten für die Anleger: „Nach dem Motto ,Augen zu und durch‘ können sie den Blick vor der Realität verschließen und hoffen, dass doch noch alles gut wird. Davon würde ich aber abraten. Sinnvoller und auch aussichtsreicher ist es, die Kapitalanlage auf mögliche Schadensersatzansprüche rechtlich überprüfen zu lassen.“

Ansprüche auf Schadensersatz können sich aus einer fehlerhaften Anlageberatung herleiten lassen. Mit Anteilen an einem Schiffsfonds haben die Anleger eine unternehmerische Beteiligung mit allen dazu gehörenden Risiken erworben. „Auf genau diese Risiken, die bis zum Totalverlust des Geldes reichen, hätten die Anleger detailliert hingewiesen werden müssen. Allerdings wurden Schiffsfonds unserer Erfahrung nach häufig als sichere Altersvorsorge beworben“, so Dr. Meschede. Außerdem hätten die Bankberater die Anleger auch auf die Provisionen (Kick-Backs) hinweisen müssen, die sie für die Vermittlung der Anlage erhalten haben. „Diese strengen Kriterien müssen im Beratungsgespräch strikt eingehalten werden. Ist dies nicht geschehen, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz. Die aktuelle Rechtsprechung ist da eindeutig“, erklärt der Jurist.

Anleger von Schiffsfonds, die um ihr investiertes Kapital fürchten, sollten sich an einen versierten Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht wenden.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-recht.de

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