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Agentur

Proven Oil Canada (POC) – Anleger sollen Ausschüttungen zurückzahlen


09. Juli 2015, 18:28
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Die wirtschaftlichen Probleme bei den Fonds von Proven Oil Canada (POC) scheinen immer dramatischere Ausmaße anzunehmen. Bei der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte häufen sich die Anfragen besorgter Anleger, die zur Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen aufgefordert werden.

Die Rückforderung der Ausschüttungen ist ein neuer Tiefpunkt, den die Anleger mit ihrer Beteiligung an den POC-Fonds erleben. Das Emissionshaus Proven Oil Canada Energy Solutions GmbH (POC) hatte die geschlossenen Energiefonds aufgelegt. Investiert wurde überwiegend in Gas- und Ölgebiete in Kanada. Den Anlegern wurden dabei bei kurzen Laufzeiten hohe Renditen in Aussicht gestellt. Doch schon seit 2013 häufen sich die Probleme. Im Juli 2013 wurde die Zusammenlegung der Fonds in eine Gesellschaft mit dem Ziel der Kostenreduzierung beschlossen. Für die Anleger hatte das allerdings eher einen gegenteiligen Effekt. Erst wurden die Vorabausschüttungen gekürzt und später zumindest teilweise ganz eingestellt. Grund dafür sollen Preisunterschiede zwischen US-amerikanischem und kanadischem Öl sowie Transportschwierigkeiten sein. Der gesunkene Ölpreis hat diese Probleme nun offenbar weiter verschärft. Folge ist die Rückforderung der Ausschüttungen.

„Der Aufforderung sollten die Anleger aber nicht ohne vorherige Prüfung des Gesellschaftsvertrags nachkommen. Das ist aber nur der erste Schritt. Es sollte auch der Ausstieg aus der Beteiligung sowie Schadensersatzansprüche geprüft werden“, empfiehlt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Diese können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung oder Prospektfehler entstanden sein. „Die Anleger hätten im Beratungsgespräch umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Denn für sie steht der Totalverlust ihrer Einlage auf dem Spiel“, so Rechtsanwalt Seifert. Darüber hinaus hat sich das Risiko durch den Zusammenschluss der Gesellschaften noch einmal erhöht. Auch die Angaben in den Verkaufsprospekten müssen den Anleger in die Lage versetzen, sich ein genaues Bild von den Chancen und Risiken der Geldanlage zu machen. Unvollständige, falsche oder auch nur irreführende Angaben können den Anspruch auf Schadensersatz begründen.

Mehr Informationen: www.bruellmann.de

BRÜLLMANN Rechtsanwälte
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