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Agentur

Solarworld AG: Sonnenfinsternis für Anleger


22. April 2013, 12:20
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Anleger der Solarworld AG erleben derzeit eine Art Sonnenfinsternis. Denn das einstige Vorzeigeunternehmen der Solarbranche schockiert seine Anleger mit dem Verlust der Hälfte des Grundkapitals. In einer ad hoc Mitteilung verkündete das Unternehmen am 17. April die düsteren Aussichten. Die Solarworld AG teilt auf ihrer Homepage mit, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Weiter werde das Eigenkapital im HGB-Einzelabschluss für das Geschäftsjahr 2012 nach aktueller Einschätzung ca. minus 20 bis minus 50 Millionen Euro betragen. Außerdem werde im Geschäftsabschluss 2012 ein Verlust nach Steuern in Höhe von 520 bis 550 Millionen Euro eintreten.

Der Verlust resultiert zu einem Fünftel aus der Ergebnisbelastung im Zusammenhang mit dem Geschäftsverlauf 2012 und zu vier Fünfteln aus Abschreibungen auf Beteiligungen.

„Die Zahlen sind natürlich absolut beunruhigend“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. „Da sollte man als Anleger nicht einfach nur so drüber hinweggehen.“ Die Aktie bekam die Auswirkungen jedenfalls schon zu spüren und verlor deutlich an Wert.

„Die Zukunft der Solarworld AG scheint immer mehr von den Gläubigern abzuhängen. Schließlich verhandelt das Unternehmen schon seit Wochen mit Banken und Anleihe-Gläubigern über einen Weg aus der Krise“, so Cäsar-Preller. Noch muss der Weg nicht in die Insolvenz führen. Auszuschließen ist es aber auch nicht mehr. Zunächst wird es aber eine außerordentliche Hauptversammlung geben.

Was können die besorgten Anleger jetzt tun? Fachanwalt Cäsar-Preller: „Sie sollten auf jeden Fall rechtlich überprüfen lassen, ob bei der Vermittlung ihre Kapitalanlage alles ordnungsgemäß abgelaufen ist. Heißt: Wurden Solarworld-Aktien als quasi mündelsichere Anlage und Altersvorsorgeersatz verkauft, dann kann man unter Umständen Schadensersatzforderungen erwägen!"

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/aktuelles/artikel/anlegerschutz/

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