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Agentur

WGF: Fachanwalt sieht derzeit keine Notwendigkeit, der WGF AG Informationen zu schicken


18. Dezember 2012, 15:49
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

WGF: Fachanwalt sieht keine Notwendigkeit der WGF AG derzeit Informationen zu schicken

Der Vorstand der WGF AG teilt auf der Homepage mit, dass das Düsseldorfer Amtsgericht dem Antrag der Gesellschaft auf Eigenverwaltung im Eröffnungsverfahren stattgegeben (Aktenzeichen: 504 IN 269/12) hat.

Zum vorläufigen Sachwalter wurde Prof. Rolf Rattunde aus Berlin bestellt. Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, empfiehlt betroffenen Anlegern, sich im Insolvenzverfahren von einem in diesen Dingen erfahrenen Anwalt unterstützen zu lassen.

Die WGF AG hat z.B. im Rahmen einer aktuellen Kundeninformation die Kapitalanleger aufgefordert, eine Mail mit Nachweis (z. B. Depotauszug oder Bankbestätigung) sowie Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnr., E-Mail, Wertpapierkennnummer der gehaltenen Anleihe und das genaue Kaufvolumen) zu senden. Man werde dann über die entstehende Verteilerliste Informationen verteilen.

Cäsar-Preller empfiehlt, solche Informationen erst im Rahmen des offiziellen Insolvenzverfahrens zu melden. Cäsar-Preller: "Ich sehe absolut keine Notwendigkeit, der WGF AG auf gefordertem Wege diese Informationen zukommen zu lassen. Diese Daten sollten dort eigentlich bekannt sein. Falls es nur darum geht, Kundeninformationen zu versenden sollte dies mit den sicher vorhandenen Daten gut möglich sein!"

Mehr Infos zu Anlegerschutzthemen auf www.caesar-preller.de

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