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Agentur

WGF: Gläubigerversammlung kann Insolvenz in Eigenverwaltung beenden


16. Januar 2013, 13:37
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Für Anleger der WGF Hypothekenanleihen endete 2012 bekanntlich mit einer Hiobsbotschaft – mit der Insolvenzanmeldung der WGF. „Die Insolvenz in Eigenverwaltung macht die Lage für die geschädigten Anleger wohl kaum besser“, befürchtet Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Für den Juristen ist die Insolvenz in Eigenverwaltung der WGF nach wie vor nicht nachvollziehbar. „Der Vorstand der WGF hat beispielsweise durch die Verzögerung beim Jahresabschluss 2011 nicht gerade Vertrauen aufgebaut“, urteilt Cäsar-Preller. In einem Bericht des Handelsblatt vom 11.Januar 2013 äußert sich auch Christoph Niering, Vorsitzender des Verbands Insolvenzverwalter Deutschland kritisch zur Insolvenz in Eigenverwaltung. Gerade weil der Jahresabschlussbericht für 2011 nicht rechtzeitig vorgelegt wurde.

Allerdings können die Anleger der WGF Hypothekenanleihen noch darauf hoffen, dass die Insolvenz in Eigenverwaltung beendet wird. „Da ist jetzt die Gläubigerversammlung gefragt. Stimmt diese mehrheitlich gegen die Eigenverwaltung, muss diese beendet werden und ein Insolvenzverwalter sich um die Abwicklung kümmern“, erklärt Fachanwalt Cäsar-Preller.

Der Jurist empfiehlt der Gläubigerversammlung, sich gegen die Eigenverwaltung auszusprechen. „Ich bin der Auffassung, dass die Chancen für die Anleger, möglichst viel von ihrem Kapital zu retten, mit einem Insolvenzverwalter steigen.“

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bereits bundesweit zahlreiche WGF-Anleger.

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de

Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller
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