Der auf fünf Jahre fest abgeschlossene Chartervertrag dürfte angesichts dieser Entwicklung aller Wahrscheinlichkeit nach hinfällig sein. Denn nun muss für die MS "King Robert" ein neuer Charterer gefunden werden. In der gegenwärtigen Marktsituation mit verheerend niedrigen Charterraten dürfte es schwer werden, Verträge zu bekommen, mit denen sich ein kostendeckender Weiterbetrieb der Schiffe ermöglichen lässt.
Auf die Anleger kommen daher schwere Zeiten zu. Denn wenn nicht Chartereinnahmen in einer zur Deckung der Schiffsbetriebskosten und der Bankverbindlichkeiten ausreichender Höhe erzielt werden, drohen über kurz oder lang Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz und Totalverlust der Einlage der Anleger.
Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen Falschberatung gegen die Anlageberater bzw. die beratenden Banken und Sparkassen ist in solchen Situationen die einzige Chance für Anleger, ihr investiertes Kapital zurückzubekommen.
Möchten Sie wissen, welche Aussichten Sie haben, Schadenersatz zu erlangen? Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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