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Steuerhinterziehung in großem Ausmaß

Pressemitteilung/press release

Steuerhinterziehung in großem Ausmaß

BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015, 1 StR 373/15- Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 AO weist neben dem Grundtatbestand eine Reihe von Regelbeispielen vor, bei deren Vorliegen ein besonders schwerer Fall gegeben ist. Als Rechtsfolge sieht der Grundtatbestand eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor,…

Rechtsanwalt Hildebrandt