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Tatjana Albert, Steuerberaterin

Unternehmen

Erhöhte steuerliche Abschreibung von Gebäuden in ausgewiesenen Sanierungsgebieten


20. Oktober 2015, 14:46
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Nicht zuletzt aufgrund der unverändert niedrigen Zinsen sind viele Menschen daran interessiert, Immobilien zur Kapitalanlage zu erwerben. Ob eine Immobilie eine angemessene Rendite abwirft, ist von vielen Faktoren abhängig. Die meisten Menschen denken nun sofort an die Lage der Immobilie, die Mieter und die Bausubstand des Objekts.

Unzweifelhaft sind diese Faktoren von entscheidender Bedeutung. Nicht zu vernachlässigen ist jedoch auch die steuerliche Auswirkung von vermieteten Immobilien. Der Überschuss der Mieteinnahmen über die Werbungskosten ist in der Anlage V in der Einkommensteuererklärung anzugeben und grundsätzlich steuerpflichtig. Die Werbungskosten bestehen teilweise aus der Abschreibung. Gebäude die zu Wohnzwecken vermietet werden, werden mit 2 % p.a. abgeschrieben. Zu beachten ist, dass sich die Abschreibung stets nur auf den Gebäudewert und nicht auf den Wert des Grund- und Bodens erstreckt. Die aktuelle Aufteilungspraxis des Kaufpreises in einen Anteil für Grund und Boden sowie Gebäude führt mancherorts zu bösen Überraschungen.

Sonderregelungen bestehen für Denkmalschutzobjekte. Die erhöhte Abschreibung für Denkmalschutzobjekte ist den meisten Immobilieninteressierten wohl bekannt. Darüber hinaus besteht aber auch noch eine Vergünstigung für Immobilien in Sanierungsgebieten. Wirtschaftliche ist dies vorteilhaft, da sich die Abschreibung in den ersten Jahren mit 9 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bemisst. Aus dem so entstehenden Steuervorteil werden frühzeitiger liquide Mittel freigesetzt, die entweder zur Darlehenstilgung verwendet werden können oder aber anderweitig investiert werden können.

Das besondere an der Sonderregelung für Sanierungsgebiet des § 7h EStG ist, dass es sich bei dem konkreten Objekt nicht um ein Denkmalschutzobjekt handeln muss.

Weiterführende, rechtliche Informationen zur Abschreibung in Sanierungsgebieten nach § 7h EStG erhalten Sie unter: http://www.steuerberaterin-muenchen.com/abschreibung_sanierungsgebiet_7…

Der Artikel wurde erstellt von:

Tatjana Albert
Steuerberaterin
Ganghoferstraße 21
80339 München
Tel. 089 23542433
E-Mail: @email
Web: http://www.steuerberaterin-muenchen.com/

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