„Die Pachtzinsansprüche für die Monate März, April, Mai und Juni wurden nicht mehr bezahlt“, erklärten Anleger gegenüber CLLB. „Auf Emailanfragen werde ebenfalls nicht reagiert“. „Ich bin sehr verunsichert“, sind nur einige Zitate aus den Gesprächen mit Anlegern der Solar 9580.
Nachdem die ersten außergerichtlichen Aufforderungsschreiben an die Solar 9580 bisher zu keiner Reaktion führten, haben sich nun die ersten Anleger entschlossen, das gerichtliche Klageverfahren gegen die Solar 9580 einzuleiten.
„Die erste Klage wird noch heute fertig gestellt und bei Gericht eingereicht“, erklärt ein Sprecher von CLLB am heutigen Mittwoch, den 17.06.2015. Anleger sollten dabei wissen, dass im Falle des Obsiegens im gerichtlichen Verfahren, von Seiten der Solar 9580 nicht nur die ausstehenden Pachtzahlungen nebst Zinsen, sondern auch sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten zu erstatten sind.
Die Kanzlei CLLB rät aufgrund der aktuellen Entwicklungen auf Seiten der Solar 9580, vermeintliche Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.
Pressekontakt: István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: @email Web: www.cllb.de