Ganz aktuell hat erstmals das Landgericht München sowohl die drei Gründungskommanditisten der Euro Grundinvest Deutschland 15 GmbH & Co. KG als auch Herrn Malte Hartwieg persönlich zum Schadensersatz verurteilt. Diese haben dem dortigen Kläger somit mehr als EUR 11.000,00 zurückzuzahlen und den Kläger von etwaigen Rückforderungen der erhaltenen Ausschüttungen freizustellen.
Dem Urteil war ein seit Mitte 2014 laufendes Klageverfahren vorangegangen, in welchem das Gericht schon in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht hatte, dass es eine Pflichtverletzung der Beklagten bereits darin erkenne, dass diese den angeblichen Grundstücks- und Immobilienbestand des EGI 15 unzutreffend dargestellt haben (vgl. PM vom 29.01.2015). Auf ein in der Folge von den drei Gründungskommanditisten auf Empfehlung des Gerichts vorgelegtes Vergleichsangebot ging der Kläger nicht ein, weswegen es jetzt zur Verurteilung der Beklagten kam.
Auch wenn das Urteil in erster Linie den EGI 15 betrifft, sind die im Klageverfahren vorgeworfenen Pflichtverletzungen nach Ansicht von Rössner Rechtsanwälte auch auf die beiden anderen Fonds (EGI 17, EGI 18) und auf die Genussrechte übertragbar. Während Rössner Rechtsanwälte im EGI 15 zu Einzelklagen betroffener Anleger rät und bereits zahlreiche weitere Verfahren anhängig gemacht hat, steht im Fonds EGI 18 die Einreichung einer Sammelklage beim LG München I unmittelbar bevor.
Anlegern ist daher nicht anzuraten, die weitere Entwicklung der Fondsgesellschaften einfach abzuwarten. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich die Gesellschaften außergerichtlich mit ihren Anlegern einigen werden.
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