13. Laufzeit, Verlängerung, Wechsel und Kündigung
- 13.1. Vollwertige M+ Mitgliedschaften sind wiederkehrende Verträge. Erstlaufzeit, Verlängerungszeitraum und Kündigungsfrist ergeben sich aus der vor Vertragsschluss angezeigten und im Leistungsnachweis gespeicherten Variantenbeschreibung. Erfolgt nicht innerhalb der dort ausgewiesenen Frist eine Kündigung in Textform oder über eine bereitgestellte Kontofunktion, verlängert sich die Mitgliedschaft um den dort vereinbarten Zeitraum. TRENDKRAFT kann mit derselben Frist zum Ende des laufenden Zeitraums ordentlich kündigen.
- 13.2. Für die Fristwahrung ist der Zugang der Kündigung maßgeblich. TRENDKRAFT bestätigt den Eingang und das Vertragsende in Textform. Eine freiwillige Erinnerung an die Kündigungsfrist ist keine Voraussetzung für deren Lauf.
- 13.3. Die Verlängerung erfolgt aufgrund des bestehenden Vertrags; sie setzt keine erneute Bestellung voraus. TRENDKRAFT erstellt die Rechnung für den neuen Vertragszeitraum derzeit manuell und versendet sie unmittelbar an die hinterlegte Rechnungsadresse. Die Rechnung dokumentiert das bereits durch die vereinbarte Verlängerung entstandene Entgelt und begründet keinen neuen Vertrag. Es gelten der vereinbarte Preis und das Zahlungsziel nach Abschnitt 12; eine Preisänderung richtet sich ausschließlich nach Abschnitt 20.
- 13.4. Ein Upgrade in eine höhere Mitgliedschaft wird nach Bestätigung grundsätzlich sofort wirksam. Für den Rest des laufenden Zeitraums wird nur die in der Bestellübersicht ausgewiesene anteilige Preisdifferenz berechnet. Das bestehende Vertragsende und der Verlängerungszyklus bleiben unverändert.
- 13.5. Ein Downgrade oder Wechsel in eine niedrigere Mitgliedschaft wird zum Ende des laufenden Zeitraums wirksam, wenn TRENDKRAFT ihn mit diesem Wirksamkeitsdatum bestätigt. Die im Leistungsnachweis bestätigte Änderung geht vor.
- 13.6. Für zusätzliche Benutzer gilt Abschnitt 7 Absatz 2. Gesondert gekaufte Publish-Punkte, zusätzliche Newsrooms und BeamUps verlängern sich nur, wenn dies in der konkreten Bestellbestätigung ausdrücklich festgelegt ist.
- 13.7. Endet eine vollwertige M+ Mitgliedschaft, ohne dass unmittelbar eine andere Mitgliedschaft wirksam wird, fällt die Organisation in die kostenlose Basic-Mitgliedschaft zurück, sofern nicht zugleich das gesamte Organisationskonto wirksam beendet wird. Ab diesem Zeitpunkt gelten ausschließlich der zu diesem Zeitpunkt angebotene Leistungsumfang von Basic und dessen Funktionsgrenzen. In M+ enthaltene, nicht verbrauchte Publish-Punkte verfallen nach Abschnitt 5. Gesondert gekaufte Publish-Punkte und zusätzliche Newsroom-Kapazitäten richten sich weiterhin nach den Abschnitten 6 und 7. Veröffentlichte Inhalte werden durch das Ende von M+ nicht automatisch entfernt.
- 13.8. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Beruht der wichtige Grund auf einer behebbaren Pflichtverletzung, ist grundsätzlich zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen oder abzumahnen, soweit dies gesetzlich erforderlich und nicht ausnahmsweise unzumutbar ist.
- 13.9. Die Nichtnutzung einer ordnungsgemäß bereitgestellten Leistung begründet keinen Erstattungsanspruch. Gesetzliche Minderungs-, Rücktritts-, Kündigungs- und Schadensersatzrechte sowie Ansprüche wegen von TRENDKRAFT zu vertretender Nichtleistung bleiben unberührt.