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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Public Relations & Marketing HUB

1. Anbieter, Geltungsbereich und B2B-Beschränkung

  • 1.1 Anbieter und Vertragspartner ist TRENDKRAFT, (nachfolgend „TRENDKRAFT“). Kontakt: `E-Mail-Adresse zeigen`.
  • 1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Registrierung und Nutzung der Plattform `trendkraft.io`, für die kostenlose Basic-Mitgliedschaft und für alle über TRENDKRAFT bestellten entgeltlichen Mitgliedschaften, Zusatzleistungen und sonstigen Leistungen.
  • 1.3 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Der Kunde bestätigt, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
  • 1.4 Die bestellende Person versichert, den Kunden und die im Konto hinterlegte Organisation rechtswirksam vertreten zu dürfen. Bei Agenturen gilt dies auch für die verwalteten Kunden-Newsrooms und die dafür eingestellten Inhalte.
  • 1.5 Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn TRENDKRAFT ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Vertragsunterlagen und Rangfolge

  • 2.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich in folgender Rangfolge aus:
    • 2.1.1 einer individuell ausgehandelten Vereinbarung oder einem individuellen Angebot von TRENDKRAFT
    • 2.1.2. der bei der Bestellung angezeigten und anschließend gespeicherten Leistungs-, Preis-, Laufzeit- und SKU-Beschreibung einschließlich des Leistungsnachweises;
    • 2.1.3 diesen AGB;
    • 2.1.4 den bei Vertragsschluss einbezogenen Inhaltsrichtlinien.
  • 2.2 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Bei Widersprüchen innerhalb einer Bestellbestätigung geht die speziellere Angabe zur gewählten Variante der allgemeineren Produktbeschreibung vor.
  • 2.3 Die Datenschutzerklärung informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie ist keine AGB und ersetzt weder eine erforderliche datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage noch eine Einwilligung.
  • 2.4 TRENDKRAFT speichert bei entgeltlichen Bestellungen und bei der Aktivierung von Basic die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses akzeptierte AGB-Fassung zusammen mit der konkreten Produkt- und Leistungsbeschreibung, der SKU, der Laufzeit, den Leistungsgrenzen und – soweit entgeltlich – dem Preis. Der Kunde erhält oder behält elektronischen Zugriff auf diese Vertragsinformationen. Bei entgeltlichen Bestellungen werden sie im Leistungsnachweis dokumentiert. Der Kunde soll die Unterlagen zusätzlich für seine eigene Dokumentation aufbewahren.
  • 2.5 Produktnamen wie Basic, M+ Preview, M+ Essential, M+ Pro, M+ Agency und M+ Agency Pro bezeichnen die jeweilige Produktfamilie. Die AGB wiederholen bewusst keine veränderlichen Mengen oder Strukturgrenzen. Verbindlich ist der vor Vertragsschluss angezeigte und nach Absatz 4 gespeicherte konkrete Leistungsumfang; der Produktname allein erweitert oder beschränkt ihn nicht.

3. Registrierung, Organisation und Benutzerkonten

  • 3.1. Der Kunde muss vollständige und richtige Unternehmens-, Vertretungs-, Kontakt- und Rechnungsdaten angeben und Änderungen unverzüglich im Konto aktualisieren. Die im Benutzerkonto hinterlegte geschäftliche E-Mail-Adresse muss aktuell, dem jeweiligen Benutzer dauerhaft zugeordnet und erreichbar sein. Der Kunde stellt durch angemessene Postfach-, Filter- und Vertretungsregeln sicher, dass sicherheits-, konto-, vertrags-, veröffentlichungs- und moderationsbezogene Mitteilungen von TRENDKRAFT empfangen und bearbeitet werden können. TRENDKRAFT darf geeignete Nachweise zur Unternehmereigenschaft, Vertretungsmacht und Agentureigenschaft verlangen.
  • 3.2. Organisationskonten sind insbesondere für Unternehmen, Agenturen, Verlage, Verbände, Vereine, Institutionen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und geschäftlich handelnde natürliche Personen vorgesehen. Nicht zugelassen sind private oder persönliche Autoren-, Journalisten- und Creator-Profile sowie Veröffentlichungsprofile, die überwiegend der Veröffentlichung, Vermarktung oder Verbreitung eigener Werke der handelnden Person dienen. Dies gilt auch, wenn diese Tätigkeit selbstständig oder freiberuflich ausgeübt wird.
  • 3.3. Eine Person, die selbst schriftstellerisch, journalistisch oder anderweitig kreativ tätig ist, darf als nachweisbar berechtigte Vertretung oder redaktionell handelnde Person für eine nach Absatz 2 zugelassene Organisation tätig werden. Entscheidend sind Zweck und Zuordnung des Organisationskontos; die Berufsbezeichnung einer handelnden Person allein führt nicht zum Ausschluss.
  • 3.4. TRENDKRAFT darf Registrierungen ablehnen und Konten angemessen einschränken oder sperren, wenn die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt, erforderliche Nachweise nicht erbracht oder wesentliche Angaben falsch gemacht werden. Vor einer dauerhaften Maßnahme erhält der Kunde grundsätzlich Gelegenheit zur Klärung, soweit nicht ein Missbrauchs-, Sicherheits- oder Rechtsverstoß eine sofortige Maßnahme erfordert.
  • 3.5. Benutzerkonten sind personengebunden. Zugangsdaten dürfen nicht geteilt oder an Dritte übertragen werden. Der Kunde verwaltet die Berechtigungen seiner Benutzer und haftet für deren vertragsgemäße Nutzung wie für eigenes Handeln, soweit er das Verhalten zu vertreten hat. Endet die Beschäftigung, Beauftragung oder sonstige Berechtigung eines Benutzers, muss der Kunde dessen Zugriff unverzüglich entziehen.
  • 3.6. Automatisierte Registrierungen und die automatisierte Nutzung geschützter Plattformfunktionen sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Freigabe durch TRENDKRAFT zulässig.
  • 3.7. Pro rechtlich oder wirtschaftlich eigenständiger Organisation darf nur die dafür vorgesehene Mitgliedschaft verwendet werden. Agenturen dürfen Kunden-Newsrooms nur mit nachweisbarem Auftrag des jeweiligen Kunden verwalten.
  • 3.8. Der Kunde informiert TRENDKRAFT unverzüglich über unbefugte Zugriffe, kompromittierte Zugangsdaten und sonstige sicherheitsrelevante Vorfälle. TRENDKRAFT darf betroffene Zugänge vorübergehend sperren, soweit dies zum Schutz der Plattform, der Kunden oder Dritter erforderlich ist.

4. Kostenlose Basic-Mitgliedschaft

  • 4.1. Basic ist eine kostenlose, organisationsbezogene Mitgliedschaft. Sie ermöglicht die Nutzung von Organisations-Newsrooms und Veröffentlichungsfunktionen in dem bei Aktivierung angezeigten und gespeicherten Leistungsumfang.
  • 4.2. Nicht verbrauchte in Basic enthaltene Publish-Punkte verfallen am Ende des im Leistungsnachweis oder Konto ausgewiesenen Nutzungszeitraums. Sie werden nicht ausgezahlt, übertragen oder in den folgenden Zeitraum übernommen. Gesondert gekaufte Publish-Punkte richten sich dagegen nach Abschnitt 6.
  • 4.3. Für Basic gelten die im Konto und in der Leistungsbeschreibung angezeigten Funktions- und Strukturgrenzen für Inhalte, Newsrooms, Benutzer und Metriken. Nicht enthaltene Bearbeitungs-, Löschungs- oder sonstige Zusatzleistungen können nur nach Maßgabe des jeweils angebotenen Produkts gesondert beauftragt werden.
  • 4.4. Art, Umfang, Bereitstellung und Zugriffszeitraum von Basic-Auswertungen und Berichten ergeben sich ausschließlich aus der bei Aktivierung angezeigten und gespeicherten Leistungsbeschreibung.
  • 4.5. Die Basic-Mitgliedschaft läuft auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann sie jederzeit ohne Kündigungsfrist in Textform oder über eine hierfür bereitgestellte Kontofunktion beenden. Für die Kündigung durch das Basic-Mitglied besteht keine Mindestlaufzeit und kein bestimmter Kündigungstermin. TRENDKRAFT kann Basic mit einer Frist von 30 Tagen in Textform ordentlich beenden. Das Recht zur Sperrung und außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
  • 4.6. Die Beendigung von Basic löscht veröffentlichte Inhalte nicht automatisch. Konto- oder Vertragsbeendigung und die Entfernung eines Newsrooms oder veröffentlichter Inhalte sind getrennte Vorgänge. Eine vom Kunden aus redaktionellen, geschäftlichen oder organisatorischen Gründen gewünschte Entfernung ist gesondert nach Abschnitt 10 zu beauftragen, soweit nicht im Einzelfall ein zwingender gesetzlicher Anspruch besteht.

5. M+ Mitgliedschaften

  • 5.1. TRENDKRAFT bietet die einmalige M+ Preview sowie die wiederkehrenden Mitgliedschaften M+ Essential, M+ Pro, M+ Agency und M+ Agency Pro an. Maßgeblich sind stets die im Bestellschritt und im Leistungsnachweis ausgewiesene SKU, der Nettopreis und die konkreten Leistungsgrenzen.
  • 5.2. M+ Preview ist eine zeitlich begrenzte Mitgliedschaft. Laufzeit, Buchungsvoraussetzungen, enthaltene Publish-Punkte und das Verhältnis zu einer vorhandenen Basic-Mitgliedschaft ergeben sich aus der gespeicherten Leistungsbeschreibung. M+ Preview endet ohne automatische Verlängerung, sofern die konkrete Produktbeschreibung nicht ausdrücklich etwas anderes ausweist.
  • 5.3. Vollwertige M+ Mitgliedschaften werden unter den Namen M+ Essential, M+ Pro, M+ Agency und M+ Agency Pro angeboten. Anzahl der Publish-Punkte, Newsrooms und benannten Benutzer sowie alle weiteren Leistungsgrenzen ergeben sich ausschließlich aus der vor Vertragsschluss angezeigten und im Leistungsnachweis gespeicherten Beschreibung der bestellten Variante.
  • 5.4. M+ Agency und M+ Agency Pro setzen eine von TRENDKRAFT bestätigte Agentureigenschaft voraus. Gemeinsam nutzbare Publish-Punkte dürfen ausschließlich für die berechtigt verwalteten Kundenorganisationen verwendet werden.
  • 5.5. In einer M+ Mitgliedschaft enthaltene Publish-Punkte gelten nur für den jeweiligen Vertragszeitraum. Nicht verbrauchte Publish-Punkte verfallen mit dessen Ende und werden bei einer Verlängerung durch die für den neuen Vertragszeitraum vereinbarte Anzahl ersetzt.
  • 5.6. Umfang und Verfügbarkeit von strukturierten Inhaltsbausteinen, Newsroom-Elementen, Bearbeitungsfunktionen, terminierter Veröffentlichung und Metriken richten sich nach der bei Vertragsschluss gespeicherten Leistungsbeschreibung. Eine bestimmte Reichweite oder Außenwirkung ist nicht geschuldet.

6. Gekaufte Publish-Punkte

  • 6.1. Publish-Punkte werden beim erstmaligen erfolgreichen Veröffentlichen eines dafür vorgesehenen Inhalts verbraucht. Die bloße Anlage eines Entwurfs oder eine vor Veröffentlichung abgelehnte Einreichung verbraucht keinen Publish-Punkt.
  • 6.2. Gesondert gekaufte Publish-Punkte verfallen nach 24 aufeinanderfolgenden Monaten ohne Nutzung. Die Frist beginnt mit der Gutschrift. Jede Nutzung eines gesondert gekauften Publish-Punkts im Sinne von Absatz 1 setzt die Frist für den verbleibenden gekauften Bestand der Organisation neu in Gang. Die Nutzung von in einer Mitgliedschaft enthaltenen Publish-Punkten setzt diese Frist nicht neu in Gang.
  • 6.3. Gesondert gekaufte Publish-Punkte bleiben der Organisation zugeordnet, für die sie gekauft wurden, und können nicht ausgezahlt, verkauft, verpfändet oder auf eine andere Organisation übertragen werden.
  • 6.4. Die Nutzung setzt ein aktives Organisationskonto voraus und unterliegt den bei der Veröffentlichung geltenden technischen und redaktionellen Regeln. Ein Publish-Punkt begründet keinen Anspruch auf Veröffentlichung eines rechtswidrigen oder richtlinienwidrigen Inhalts.

7. Zusätzliche Newsrooms und Benutzer

  • 7.1. Ein zusätzlich gekaufter Newsroom erweitert die Newsroom-Kapazität der bestellenden Organisation im gespeicherten Leistungsumfang. Die jeweils nutzbaren Funktionen richten sich nach der aktiven Mitgliedschaft. Eigenständige Kunden-Newsrooms setzen eine verifizierte Agency-Mitgliedschaft voraus.
  • 7.2. Zusätzliche Benutzer sind benannte, nicht übertragbare Benutzerplätze für die in der Produktbeschreibung zugelassenen Mitgliedschaften. Preis, Laufzeit, Start, Ende, Verlängerung und Abrechnung ergeben sich ausschließlich aus der gespeicherten Beschreibung der bestellten Variante.
  • 7.3. Endet oder wechselt die zugrunde liegende Mitgliedschaft, können Funktionen zusätzlicher Newsrooms oder Benutzer entfallen, soweit die neue Mitgliedschaft sie nicht unterstützt. Einmal erworbene Newsroom-Kapazität bleibt im Organisationskonto erhalten, sofern die Bestellbestätigung nichts anderes bestimmt.

8. BeamUps

  • 8.1. NewsroomBeamUp verstärkt die Darstellung eines ausgewählten Newsrooms und seiner Inhalte innerhalb von TRENDKRAFT. AgencyBeamUp verstärkt die Darstellung des ausgewählten Agenturauftritts und setzt eine verifizierte Agentureigenschaft voraus.
  • 8.2. Laufzeit, Beginn, Ende und eine etwaige Verlängerung eines BeamUps ergeben sich ausschließlich aus der bei Bestellung angezeigten und gespeicherten Variantenbeschreibung. Ohne dort ausdrücklich vereinbarte Verlängerung endet der BeamUp mit der gebuchten Laufzeit.
  • 8.3. Geschuldet ist die technische Hervorhebung innerhalb von TRENDKRAFT im beschriebenen Umfang. Nicht geschuldet sind eine bestimmte Position, eine feste Zahl von Anzeigenplätzen, Exklusivität, Mindestaufrufe, Suchmaschinen- oder KI-Rankings, Leads, Umsätze oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse.
  • 8.4. Wird der ausgewählte Newsroom aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstands gelöscht oder gesperrt, besteht für den dadurch nicht nutzbaren Zeitraum kein Anspruch auf Erstattung. Gesetzliche Ansprüche und Fälle, die TRENDKRAFT zu vertreten hat, bleiben unberührt.

9. Inhaltserstellung, Veröffentlichung und Metriken

  • 9.1. Der Kunde erstellt und übermittelt seine Inhalte eigenverantwortlich. Er prüft vor der Freigabe insbesondere Richtigkeit, Aktualität, Rechtschreibung, Quellen, Links, Kontaktdaten und die Einhaltung der Inhaltsrichtlinien.
  • 9.2. Je nach Mitgliedschaft können Inhalte unmittelbar oder terminiert zur Veröffentlichung freigegeben werden. TRENDKRAFT darf Inhalte vor oder nach der Veröffentlichung redaktionell und rechtlich prüfen und ihre Veröffentlichung bei Verstößen ablehnen, zurückstellen oder beschränken.
  • 9.3. Soweit TRENDKRAFT Bearbeitungsfunktionen bereitstellt, bleibt der Kunde für jede von ihm vorgenommene Änderung verantwortlich. TRENDKRAFT darf rein technische Formatierungen und offensichtliche Schreibfehler korrigieren. Inhaltliche Änderungen erfolgen nur mit Zustimmung des Kunden oder soweit sie zur Abwehr einer konkreten Rechtsverletzung zwingend erforderlich sind.
  • 9.4. Metriken und Berichte beruhen auf den von TRENDKRAFT eingesetzten Mess- und Erkennungssystemen. Sie können insbesondere durch Bots, Blocker, Einwilligungseinstellungen, Netzwerke, Caches und Drittsysteme beeinflusst werden. Sie sind keine Garantie für menschliche Aufmerksamkeit, Reichweite, Ranking oder wirtschaftlichen Erfolg.
  • 9.5. Die im Rahmen einer M+ Mitgliedschaft bereitgestellten Metriken, Auswertungen und Berichte sind eine auf die Dauer der jeweils zugangsberechtigenden Mitgliedschaft beschränkte Plattformleistung. Mit deren Ende endet der Zugriff auf den M+ Leistungsumfang; ein zu diesem Zeitpunkt in Basic enthaltener Metrikumfang bleibt unberührt. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die dauerhafte Bereitstellung oder Herausgabe der Messverfahren, Rohdaten, Vergleichsdaten oder Datenbestände von TRENDKRAFT. Wird ein zugehöriger veröffentlichter Inhalt entfernt, endet der kundenbezogene Zugriff auf dessen inhaltsbezogene Metriken. Die datenschutzrechtlich zulässige und in der Datenschutzerklärung beschriebene weitere Verarbeitung von Mess- und Protokolldaten, die der Kunde danach nicht mehr als inhaltsbezogene Metriken abrufen kann, bleibt unberührt. Zwingende gesetzliche Datenzugangs-, Herausgabe- und Wechselrechte bleiben unberührt.
  • 9.6. Soweit die gespeicherte Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Position oder Reihenfolge in Suchergebnissen, Kategorien, Feeds, Newsroom-Listen oder sonstigen redaktionellen und automatisierten Darstellungen von TRENDKRAFT.

10. Bearbeitungs- und Löschungsleistungen; gesetzliche Datenschutzrechte

  • 10.1. Basic- und M+ Preview-Mitglieder können die redaktionelle Bearbeitung oder Löschung einer veröffentlichten Pressemitteilung, eines Journals oder einer Fallstudie als gesonderte Leistung beauftragen. Ob und in welchem Umfang Bearbeitungs- oder Löschungsleistungen in einer anderen Mitgliedschaft enthalten sind oder direkt im Dashboard vorgenommen werden können, ergibt sich ausschließlich aus deren gespeicherter Leistungsbeschreibung.
  • 10.2. Die Löschung einer Organisation einschließlich ihrer Newsrooms und Veröffentlichungen ist für Basic eine gesondert zu bestellende Leistung. Preis und Leistungsumfang werden vor der Bestellung auf Grundlage des betroffenen Organisationsumfangs angezeigt. Ob die Leistung in einer anderen Mitgliedschaft enthalten oder gesondert zu bestellen ist, ergibt sich aus deren gespeicherter Leistungsbeschreibung.
  • 10.3. In einer vollwertigen M+ Mitgliedschaft enthaltene Löschungsleistungen erfassen nur Veröffentlichungen und Newsrooms, die während des seit dem letzten tatsächlichen Zeitraum ohne vollwertige M+ Mitgliedschaft ununterbrochen laufenden M+ Zeitraums erstmals veröffentlicht beziehungsweise angelegt wurden. Ein unmittelbarer Wechsel zwischen vollwertigen M+ Varianten oder ein ohne Unterbrechung anschließender vollwertiger M+ Vertrag beendet diesen Zeitraum nicht. Bereits vor seinem Beginn vorhandene Veröffentlichungen und Newsrooms bleiben bei einer Löschung kostenpflichtig. Eine spätere Buchung oder Reaktivierung von M+ begründet für diese Bestandsinhalte keinen rückwirkenden Anspruch auf eine enthaltene Löschungsleistung. Bei einer Organisationslöschung wird der kostenpflichtige Bestandsumfang vor der verbindlichen Bestellung nach der gespeicherten Leistungsbeschreibung ausgewiesen.
  • 10.4. Jede Löschungsbestellung ist ein Auftrag zur manuellen Prüfung und Ausführung. Die Bestellung selbst löscht keine Daten oder Inhalte. TRENDKRAFT darf eine Löschung ablehnen oder aufschieben, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten, Beweissicherungsinteressen, Rechte Dritter oder eine behördliche oder gerichtliche Anordnung entgegenstehen.
  • 10.5. Der Kunde sichert benötigte Inhalte vor einer Löschung selbst. Nach Ausführung ist eine Wiederherstellung nicht geschuldet. Kopien in Suchmaschinen-Caches, Webarchiven, Feeds oder bei früheren Distributionspartnern stehen nicht vollständig unter der Kontrolle von TRENDKRAFT.
  • 10.6. Entgelte nach diesem Abschnitt betreffen den vertraglich beauftragten redaktionellen, technischen und administrativen Aufwand für die Bearbeitung oder Entfernung von Organisations-, Newsroom- und Veröffentlichungsinhalten. Eine solche Bestellung ist keine Gebühr für die Ausübung gesetzlicher Datenschutzrechte.
  • 10.7. Gesetzliche Betroffenenrechte, insbesondere auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung oder Widerspruch, werden weder eingeschränkt noch von einer Bestellung oder Zahlung abhängig gemacht. TRENDKRAFT bearbeitet einen hinreichend bestimmten Antrag einer betroffenen natürlichen Person oder ihrer nachweisbar bevollmächtigten Vertretung grundsätzlich unentgeltlich. Nur bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen kommen die in Art. 12 Abs. 5 DSGVO vorgesehenen Folgen in Betracht. TRENDKRAFT darf bei begründeten Zweifeln einen angemessenen Identitätsnachweis verlangen.
  • 10.8. Die DSGVO schützt Informationen über identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen. Der bloße Unternehmensname, die Rechtsform und reine Kontaktdaten einer juristischen Person begründen für sich allein kein Löschungsrecht nach der DSGVO. Personenbezogen können dagegen insbesondere Namen, personenbezogene E-Mail-Adressen oder Angaben über geschäftlich handelnde natürliche Personen, Beschäftigte, Organe und sonstige natürliche Personen sein.
  • 10.9. Die bloße Bezeichnung eines Entfernungswunsches als „DSGVO-Antrag“ führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf Löschung eines vollständigen Newsrooms oder Beitrags. TRENDKRAFT prüft im Einzelfall, ob einer der Gründe aus Art. 17 Abs. 1 DSGVO vorliegt. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die Daten für den ursprünglichen Zweck nicht mehr notwendig sind, eine Einwilligung wirksam widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage besteht, ein maßgeblicher Widerspruch greift, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, eine gesetzliche Löschungspflicht besteht oder die besonderen Voraussetzungen für Daten von Kindern bei Diensten der Informationsgesellschaft vorliegen. Ebenso wird geprüft, ob eine Ausnahme nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO eingreift, insbesondere wegen der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Information, einer gesetzlichen Verarbeitungs- oder öffentlichen Aufgabe, öffentlicher Gesundheit, privilegierter Archiv-, Forschungs- oder Statistikzwecke oder der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
  • 10.10. Soweit nur einzelne Angaben unrichtig, nicht mehr erforderlich oder sonst rechtswidrig sind, kann je nach Rechtslage eine Berichtigung, Schwärzung, Einschränkung der Verarbeitung oder gezielte Entfernung anstelle der Löschung der vollständigen Veröffentlichung in Betracht kommen. Zwingende Rechte der betroffenen Person bleiben maßgeblich.
  • 10.11. Verlangt ein Kunde als Organisation oder Inhalteinhaber die Entfernung seiner eigenen rechtmäßig veröffentlichten Unternehmensinhalte aus geschäftlichen, redaktionellen oder organisatorischen Gründen, ist dies grundsätzlich die gesonderte Vertragsleistung nach den Absätzen 1 bis 5. Dies gilt auch dann, wenn der Inhalt übliche Ansprechpartnerdaten enthält, solange keine betroffene natürliche Person einen gesetzlichen Anspruch hinsichtlich ihrer personenbezogenen Daten geltend macht oder die weitere Verarbeitung aus anderen Gründen rechtswidrig ist. TRENDKRAFT ordnet jeden Antrag nach seinem tatsächlichen Inhalt ein; die vom Antragsteller gewählte Bezeichnung als Vertragsleistung oder Datenschutzantrag ist nicht allein entscheidend.
  • 10.12. Ein Betroffenenantrag ist so zu konkretisieren, dass Person, betroffene Daten und Fundstelle geprüft werden können. TRENDKRAFT informiert grundsätzlich innerhalb eines Monats über die ergriffenen Maßnahmen. Bei erforderlicher Verlängerung um höchstens zwei weitere Monate wird die betroffene Person innerhalb des ersten Monats über Verzögerungsgründe und Verlängerung informiert. Bei einer Ablehnung informiert TRENDKRAFT über Gründe und gesetzliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsmöglichkeiten. Ein kostenpflichtiges Löschungsprodukt muss für einen echten gesetzlichen Betroffenenantrag nicht gebucht werden.
  • 10.13. Rechnungen, Vertrags- und AGB-Nachweise, Buchungs- und Leistungsbelege sowie Daten, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen, werden nicht allein wegen der Vertragsbeendigung gelöscht. Soweit erforderlich, wird ihre weitere Verarbeitung auf diese Zwecke beschränkt.
  • 10.14. Soweit TRENDKRAFT nach Art. 17 Abs. 2 DSGVO zur Löschung öffentlich gemachter personenbezogener Daten verpflichtet ist, trifft TRENDKRAFT unter Berücksichtigung der verfügbaren Technik und der Implementierungskosten die gesetzlich verlangten angemessenen Maßnahmen. Eine vollständige Entfernung aus unabhängigen Suchmaschinen-Caches, Webarchiven oder rechtmäßig übernommenen Beständen Dritter kann nicht garantiert werden.

11. Vertragsschluss

  • 11.1. Die Darstellung von Leistungen auf der Plattform ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.
  • 11.2. Mit Betätigung der eindeutig als verbindlich gekennzeichneten Bestellfunktion gibt der Kunde ein verbindliches Angebot über die im Bestellschritt zusammengefasste Leistung ab. Vorher kann er Eingabefehler erkennen und berichtigen.
  • 11.3. Der Vertrag kommt zustande, sobald TRENDKRAFT die Bestellung in Textform bestätigt oder mit der Leistung beginnt, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Eine automatisch erzeugte reine Eingangsbestätigung ist nur dann die Annahme, wenn sie dies ausdrücklich erklärt oder zugleich die Leistungsaktivierung beziehungsweise den Leistungsnachweis enthält.
  • 11.4. Bei der kostenlosen Basic-Mitgliedschaft kommt der Vertrag mit Aktivierung des Organisationskontos und ausdrücklicher Annahme der AGB, spätestens vor der erstmaligen Nutzung der geschützten Dashboard-Funktionen, zustande.
  • 11.5. Für individuell angebotene Leistungen kommt der Vertrag durch fristgerechte Annahme des individuellen Angebots zustande.
  • 11.6. Ein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht besteht nicht, da TRENDKRAFT nur Verträge mit Unternehmern im Sinne von Abschnitt 1 schließt. Sollte ein Vertrag entgegen dieser Beschränkung rechtlich als Verbrauchervertrag einzuordnen sein, bleiben zwingende Verbraucherrechte unberührt.

12. Preise, Rechnungen und Zahlung

  • 12.1. Alle Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen. Verbindlich ist der Gesamtpreis der konkret gewählten Variante in der Bestellübersicht.
  • 12.2. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang zu zahlen, sofern die Rechnung oder ein individuelles Angebot keine andere Frist nennt.
  • 12.3. TRENDKRAFT darf Leistungen unmittelbar nach Vertragsschluss technisch aktivieren. Eine solche Aktivierung ist kein Zahlungsaufschub. Weist die konkrete Bestellübersicht ausnahmsweise eine Aktivierung erst nach Zahlung oder Prüfung aus, hat diese speziellere Regelung Vorrang.
  • 12.4. Rechnungen und Gutschriften dürfen elektronisch an die vom Kunden angegebene Rechnungsadresse oder über einen vereinbarten elektronischen Kanal übermittelt werden. Der Kunde hält die für gesetzlich vorgeschriebene strukturierte E-Rechnungen erforderliche Empfangsmöglichkeit und seine Rechnungsdaten aktuell.
  • 12.5. Im Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmern gehören hierzu insbesondere Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe und die gesetzliche Verzugspauschale. Weitergehende nachgewiesene Schäden bleiben nach Maßgabe des Gesetzes ersatzfähig.
  • 12.6. TRENDKRAFT darf bei Zahlungsverzug nach erfolgloser angemessener Zahlungsaufforderung noch nicht erbrachte Leistungen zurückhalten oder den Zugang zu entgeltlichen Funktionen vorübergehend sperren. Eine Sperre muss verhältnismäßig sein; zwingende gesetzliche Rechte und der Zugriff auf erforderliche Rechnungs- und Vertragsunterlagen bleiben unberührt.

13. Laufzeit, Verlängerung, Wechsel und Kündigung

  • 13.1. Vollwertige M+ Mitgliedschaften sind wiederkehrende Verträge. Erstlaufzeit, Verlängerungszeitraum und Kündigungsfrist ergeben sich aus der vor Vertragsschluss angezeigten und im Leistungsnachweis gespeicherten Variantenbeschreibung. Erfolgt nicht innerhalb der dort ausgewiesenen Frist eine Kündigung in Textform oder über eine bereitgestellte Kontofunktion, verlängert sich die Mitgliedschaft um den dort vereinbarten Zeitraum. TRENDKRAFT kann mit derselben Frist zum Ende des laufenden Zeitraums ordentlich kündigen.
  • 13.2. Für die Fristwahrung ist der Zugang der Kündigung maßgeblich. TRENDKRAFT bestätigt den Eingang und das Vertragsende in Textform. Eine freiwillige Erinnerung an die Kündigungsfrist ist keine Voraussetzung für deren Lauf.
  • 13.3. Die Verlängerung erfolgt aufgrund des bestehenden Vertrags; sie setzt keine erneute Bestellung voraus. TRENDKRAFT erstellt die Rechnung für den neuen Vertragszeitraum derzeit manuell und versendet sie unmittelbar an die hinterlegte Rechnungsadresse. Die Rechnung dokumentiert das bereits durch die vereinbarte Verlängerung entstandene Entgelt und begründet keinen neuen Vertrag. Es gelten der vereinbarte Preis und das Zahlungsziel nach Abschnitt 12; eine Preisänderung richtet sich ausschließlich nach Abschnitt 20.
  • 13.4. Ein Upgrade in eine höhere Mitgliedschaft wird nach Bestätigung grundsätzlich sofort wirksam. Für den Rest des laufenden Zeitraums wird nur die in der Bestellübersicht ausgewiesene anteilige Preisdifferenz berechnet. Das bestehende Vertragsende und der Verlängerungszyklus bleiben unverändert.
  • 13.5. Ein Downgrade oder Wechsel in eine niedrigere Mitgliedschaft wird zum Ende des laufenden Zeitraums wirksam, wenn TRENDKRAFT ihn mit diesem Wirksamkeitsdatum bestätigt. Die im Leistungsnachweis bestätigte Änderung geht vor.
  • 13.6. Für zusätzliche Benutzer gilt Abschnitt 7 Absatz 2. Gesondert gekaufte Publish-Punkte, zusätzliche Newsrooms und BeamUps verlängern sich nur, wenn dies in der konkreten Bestellbestätigung ausdrücklich festgelegt ist.
  • 13.7. Endet eine vollwertige M+ Mitgliedschaft, ohne dass unmittelbar eine andere Mitgliedschaft wirksam wird, fällt die Organisation in die kostenlose Basic-Mitgliedschaft zurück, sofern nicht zugleich das gesamte Organisationskonto wirksam beendet wird. Ab diesem Zeitpunkt gelten ausschließlich der zu diesem Zeitpunkt angebotene Leistungsumfang von Basic und dessen Funktionsgrenzen. In M+ enthaltene, nicht verbrauchte Publish-Punkte verfallen nach Abschnitt 5. Gesondert gekaufte Publish-Punkte und zusätzliche Newsroom-Kapazitäten richten sich weiterhin nach den Abschnitten 6 und 7. Veröffentlichte Inhalte werden durch das Ende von M+ nicht automatisch entfernt.
  • 13.8. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Beruht der wichtige Grund auf einer behebbaren Pflichtverletzung, ist grundsätzlich zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen oder abzumahnen, soweit dies gesetzlich erforderlich und nicht ausnahmsweise unzumutbar ist.
  • 13.9. Die Nichtnutzung einer ordnungsgemäß bereitgestellten Leistung begründet keinen Erstattungsanspruch. Gesetzliche Minderungs-, Rücktritts-, Kündigungs- und Schadensersatzrechte sowie Ansprüche wegen von TRENDKRAFT zu vertretender Nichtleistung bleiben unberührt.

14. Zulässige und ausdrücklich unzulässige Inhalte; Moderation

  • 14.1. Zulässig sind nur rechtmäßige, sachlich richtige, aktuelle und für den angegebenen Absender autorisierte Inhalte, die den veröffentlichten Inhaltsrichtlinien entsprechen.
  • 14.2. Ausdrücklich unzulässig sind insbesondere Inhalte und Verhaltensweisen, die:
    • 14.2.1. gegen Gesetze, vollziehbare behördliche oder gerichtliche Anordnungen oder Rechte Dritter verstoßen;
    • 14.2.2. unwahre, irreführende, nicht hinreichend belegte rufschädigende oder verleumderische Angaben, Schmähungen, Drohungen oder gezielte Belästigung enthalten;
    • 14.2.3. Gewalt, Terrorismus, Volksverhetzung, Hass, Diskriminierung oder Verfolgung fördern, billigen oder dazu aufrufen;
    • 14.2.4. sexualisierte Gewalt, die Ausbeutung von Kindern, pornografische oder sonstige explizit sexuelle Inhalte darstellen, fördern oder verlinken;
    • 14.2.5. Persönlichkeits-, Datenschutz-, Urheber-, Marken-, Namens-, Design-, Geschäftsgeheimnis- oder sonstige Schutzrechte verletzen;
    • 14.2.6. Betrug, Identitätsmissbrauch, Phishing, Schadsoftware, Angriffe auf IT-Systeme oder die Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen ermöglichen;
    • 14.2.7. rechtswidrige oder ohne erforderliche Erlaubnis angebotene Produkte, Dienstleistungen oder Transaktionen fördern, insbesondere unerlaubtes Glücksspiel, unerlaubte Waffen- oder Drogenangebote sowie täuschende Finanz-, Krypto-, Heilungs- oder Sicherheitsversprechen;
    • 14.2.8. Spam, gefälschte Bewertungen oder Referenzen, verdeckte Werbung, Linkschemata, Cloaking, Doorway-Seiten, versteckte Inhalte oder andere manipulative Distributions- und SEO-Techniken einsetzen;
    • 14.2.9. täuschende KI-Inhalte, nicht autorisierte Identitätsnachahmungen oder künstlich erzeugte beziehungsweise manipulierte Inhalte ohne eine gesetzlich erforderliche Offenlegung verwenden; oder 
    • 14.2.10. politische Werbung im Sinne der Absätze 3 und 4 darstellen, enthalten, verlinken oder fördern.
  • 14.3. TRENDKRAFT unterstützt und erbringt keine politischen Werbedienstleistungen. Politische Werbung darf weder veröffentlicht noch über Newsrooms, Profile, Links, Anhänge, Publish-Punkte, BeamUps oder sonstige Funktionen vorbereitet, platziert, hervorgehoben, verbreitet oder gefördert werden. Das Verbot gilt für kostenlose und entgeltliche Leistungen gleichermaßen.
  • 14.4. Als politische Werbung gilt mindestens jede politische Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2024/900. Vertraglich erfasst das Verbot darüber hinaus auch ohne Entgelt bereitgestellte Inhalte, die durch, für oder im Namen eines politischen Akteurs veröffentlicht werden oder klar darauf ausgerichtet sind, eine Wahl, ein Referendum, ein Abstimmungsverhalten oder einen Rechtsetzungs- oder Regulierungsprozess zu beeinflussen. Politische Akteure sind insbesondere Parteien, politische Bündnisse, Wahlbewerber, Mandats- und Amtsträger sowie in deren Auftrag handelnde Personen oder Organisationen. Sachliche Berichterstattung oder Unternehmensinformation über politische oder regulatorische Themen ist nicht allein wegen des Themas ausgeschlossen, sofern sie weder politische Werbung ist noch einem solchen Einflusszweck dient. Bei begründeten Zweifeln darf TRENDKRAFT die Veröffentlichung oder Hervorhebung ablehnen.
  • 14.5. Die Inhaltsrichtlinien beschreiben insbesondere redaktionelle Anforderungen, ausgeschlossene Themen, notwendige Quellen und Nachweise sowie Regeln gegen Duplicate Content, Spam und manipulative Suchmaschinenoptimierung. Vor jeder Einreichung ist die nach den Abschnitten 2 und 20 wirksam in den Vertrag einbezogene Fassung zu beachten.
  • 14.6. TRENDKRAFT kann Inhalte vor oder nach der Veröffentlichung redaktionell und rechtlich prüfen und technische Werkzeuge etwa zur Erkennung von Spam, Schadsoftware, Duplikaten oder formalen Auffälligkeiten einsetzen. Diese freiwilligen Prüfungen begründen weder die Zusicherung einer vollständigen rechtlichen Vorabkontrolle noch eine allgemeine Verpflichtung, sämtliche vom Kunden übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder aktiv nach Umständen zu forschen, die auf rechtswidrige Tätigkeiten oder Inhalte hindeuten. Die Verantwortung des Kunden nach Abschnitt 9 Absatz 1 bleibt unberührt. Soweit automatisierte Mittel für eine Beschränkungsentscheidung relevant waren, wird dies in der Begründung angegeben. Eine menschliche Überprüfung wird vorgenommen, wenn die Art der Entscheidung oder eine begründete Gegenvorstellung dies erfordert.
  • 14.7. TRENDKRAFT darf Inhalte ablehnen, ihre Veröffentlichung verzögern, ihre Sichtbarkeit einschränken, sie entfernen oder Kontofunktionen vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Gesetzes-, Rechte- oder Richtlinienverstoß, eine Sicherheitsgefahr oder einen Missbrauch bestehen. Die Maßnahme muss unter Berücksichtigung von Art, Schwere, Häufigkeit und Auswirkungen des Verstoßes verhältnismäßig sein.
  • 14.8. TRENDKRAFT teilt dem betroffenen Kunden die wesentlichen Tatsachen, die vertragliche oder gesetzliche Grundlage, Art, Dauer und Umfang der Maßnahme sowie den etwaigen Einsatz automatisierter Mittel klar und konkret mit, soweit eine Mitteilung nicht gesetzlich untersagt ist oder die Sicherheit gefährden würde.
  • 14.9. Der Kunde kann eine begründete Gegenvorstellung elektronisch an `E-Mail-Adresse zeigen` richten. TRENDKRAFT prüft sie zeitnah, sorgfältig, objektiv und frei von Willkür. Gesetzliche Rechtsbehelfe bleiben unberührt.
  • 14.10. Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße können nach vorheriger Warnung zur Sperrung oder Kündigung führen. Eine vorherige Warnung ist entbehrlich, wenn sofortiges Handeln gesetzlich geboten ist oder die Fortsetzung wegen der Schwere des Verstoßes unzumutbar wäre.

15. Meldung rechtswidriger Inhalte

  • 15.1. Jede Person kann TRENDKRAFT elektronisch auf einen mutmaßlich rechtswidrigen Inhalt hinweisen. Die Meldung kann über das elektronische Kontaktverfahren unter `https://trendkraft.io/dsa` oder an `E-Mail-Adresse zeigen` übermittelt werden.
  • 15.2. Die Meldung soll die genaue URL und Bezeichnung des Inhalts, eine nachvollziehbare Begründung der behaupteten Rechtswidrigkeit, erforderliche Belege, Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person sowie die Erklärung enthalten, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind. Name und E-Mail-Adresse sind nicht erforderlich, wenn das Gesetz dies für bestimmte Meldungen nicht verlangt.
  • 15.3. TRENDKRAFT bestätigt den Eingang elektronisch, sofern eine Kontaktadresse angegeben wurde, und entscheidet zeitnah, sorgfältig, objektiv und frei von Willkür. Die meldende Person wird über die Entscheidung und mögliche Rechtsbehelfe informiert, soweit dies rechtlich zulässig ist.
  • 15.4. Eine Meldung führt nicht automatisch zur Sperrung oder Entfernung eines Inhalts. Sie kann tatsächliche Kenntnis oder ein Bewusstsein von Tatsachen und Umständen begründen, wenn sie so genau und hinreichend begründet ist, dass die Rechtswidrigkeit ohne eingehende rechtliche Prüfung festgestellt werden kann.
  • 15.5. Sobald TRENDKRAFT tatsächliche Kenntnis von rechtswidrigen Tätigkeiten oder Inhalten erlangt oder sich Tatsachen oder Umständen bewusst wird, aus denen deren Rechtswidrigkeit offensichtlich hervorgeht, wird TRENDKRAFT zügig tätig, um den Zugang zu dem betroffenen Inhalt zu sperren oder diesen zu entfernen. Verpflichtungen aufgrund vollziehbarer gerichtlicher oder behördlicher Anordnungen sowie sonstige gesetzliche Pflichten bleiben unberührt.

16. Plattformrechte und Rechte an Kundeninhalten

  • 16.1. Die Plattform, Software, Designs, Datenbanken, Vorlagen, Marken und sonstigen von TRENDKRAFT bereitgestellten Inhalte verbleiben bei TRENDKRAFT oder den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die geschützten Plattformfunktionen durch seine berechtigten Benutzer bestimmungsgemäß für seine geschäftliche Kommunikation zu nutzen.
  • 16.2. Unzulässig sind insbesondere der Weiterverkauf oder die Unterlizenzierung der Plattform, die Umgehung von Zugangs-, Sicherheits- oder Leistungsgrenzen, nicht autorisierte automatisierte Zugriffe auf geschützte Bereiche sowie die unbefugte Bearbeitung der Plattformsoftware, ihre Dekompilierung oder ihr Reverse Engineering, soweit solche Handlungen nicht zwingend gesetzlich erlaubt sind. Die bestimmungsgemäße Indexierung öffentlich veröffentlichter Inhalte bleibt unberührt.
  • 16.3. Rechte an den vom Kunden eingestellten Inhalten verbleiben beim Kunden oder den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde räumt TRENDKRAFT für die Dauer der vertragsgemäßen Veröffentlichung ein einfaches, räumlich unbeschränktes und auf den Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht ein.
  • 16.4. Das Nutzungsrecht umfasst die Speicherung, Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung, technische Formatierung, Indexierung, Darstellung in Newsrooms, Feeds und Suchfunktionen sowie die in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Weitergabe an Distributions-, Hosting-, Analyse- und Infrastrukturpartner. TRENDKRAFT darf diesen Partnern die hierfür erforderlichen Unterrechte einräumen.
  • 16.5. Nach Entfernung eines Inhalts endet die öffentliche Nutzung durch TRENDKRAFT. Rechte bestehen fort, soweit und solange dies für technisch übliche Sicherungen und Caches, gesetzliche Aufbewahrung, Beweissicherung oder die Abwicklung bereits erfolgter Distributionen erforderlich ist. Die Kontrolle über rechtmäßig übernommene Kopien unabhängiger Dritter ist nicht geschuldet.
  • 16.6. Der Kunde sichert zu, über alle für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Rechte und Einwilligungen an Texten, Bildern, Marken, Namen, Zitaten und personenbezogenen Daten zu verfügen. Auf Anforderung weist er dies nach.
  • 16.7. Verletzt der Kunde schuldhaft Rechte Dritter oder gesetzliche Pflichten, stellt er TRENDKRAFT von berechtigten Ansprüchen Dritter und den erforderlichen angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei. TRENDKRAFT informiert den Kunden unverzüglich und überlässt ihm, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, die Mitwirkung an der Verteidigung und Vergleichsentscheidung.
  • 16.8. Soweit der Kunde zur Übermittlung und Rechtseinräumung berechtigt ist, räumt er TRENDKRAFT an Anregungen, Ideen und sonstigem Feedback, das er freiwillig zur Verbesserung der Plattform übermittelt und das keine Kundeninhalte, personenbezogenen Daten oder vertraulichen Informationen enthält, ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes sowie unentgeltliches Nutzungsrecht zur Entwicklung, Änderung und Vermarktung eigener Leistungen ein.
  • 16.9. Soweit der Kunde hierzu berechtigt ist, räumt er TRENDKRAFT für die Dauer des Vertrags ein einfaches, räumlich unbeschränktes und unentgeltliches Recht ein, veröffentlichte Kundeninhalte intern zu vervielfältigen, zu analysieren und technisch zu verarbeiten, soweit dies zur Bereitstellung und Sicherheit der Plattform, zur Fehler- und Missbrauchserkennung, zur Qualitätssicherung sowie zur Verbesserung bestehender und Entwicklung neuer TRENDKRAFT-Funktionen erforderlich ist. Der Kunde muss für diese Produktverbesserung keine über die Veröffentlichung und vereinbarte Leistungserbringung hinausgehenden Rechte erwerben. Fehlt die Berechtigung für einzelne Bestandteile, liegt darin allein keine Pflichtverletzung; TRENDKRAFT verwendet diese Bestandteile nicht nach diesem Absatz.
  • 16.10. Nicht veröffentlichte Entwürfe und vertrauliche Informationen werden für die allgemeine Produktverbesserung nur aufgrund einer gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung verwendet. Nicht umfasst sind die Verwendung erkennbarer Kundeninhalte für Werbung oder Kundenreferenzen, deren Verkauf oder Lizenzierung an Dritte sowie das Training allgemein einsetzbarer KI-Modelle.
  • 16.11. Nach Vertragsende dürfen aus der Nutzung von Kundeninhalten nach Absatz 9 ausschließlich irreversibel anonymisierte und aggregierte Erkenntnisse weiterverwendet werden, die keinen Rückschluss auf natürliche Personen, den Kunden, dessen Organisation oder einzelne Kundeninhalte ermöglichen. Die Feedback-Nutzung nach Absatz 8 bleibt unberührt. Die Rechtseinräumung ersetzt keine erforderliche datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage und schränkt Vertraulichkeits-, Datenschutz- oder Betroffenenrechte nicht ein.

17. Verfügbarkeit, Leistungsänderungen und Drittanbieter

  • 17.1. TRENDKRAFT erbringt die vereinbarten Leistungen mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt. Eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn dies individuell als Service Level vereinbart wurde.
  • 17.2. Vorübergehende Einschränkungen sind insbesondere für Wartung, Sicherheit, Fehlerbehebung, Kapazitätssteuerung sowie aufgrund von Störungen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von TRENDKRAFT zulässig. Planbare wesentliche Wartungen werden nach Möglichkeit vorab angekündigt.
  • 17.3. TRENDKRAFT darf technische oder redaktionelle Abläufe ändern, soweit dies aus Sicherheits-, Rechts-, Kompatibilitäts- oder Weiterentwicklungsgründen erforderlich und dem Kunden zumutbar ist. Der wesentliche entgeltliche Leistungsumfang eines laufenden Vertragszeitraums darf dadurch nicht ohne gleichwertigen Ersatz reduziert werden.
  • 17.4. Leistungen von Suchmaschinen, sozialen Netzwerken, KI-Systemen, Distributionspartnern und sonstigen Dritten unterliegen deren eigenen Regeln und technischen Entscheidungen. TRENDKRAFT schuldet weder deren dauerhafte Verfügbarkeit noch Indexierung, Übernahme oder Ranking.

18. Datenschutz und Vertraulichkeit

  • 18.1. TRENDKRAFT verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden Datenschutzgesetzen und der veröffentlichten Datenschutzerklärung. Vertragsnotwendige Verarbeitung beruht nicht auf einer pauschalen Einwilligung in diese AGB.
  • 18.2. Der Kunde stellt nur personenbezogene Daten ein, für deren Verarbeitung und Veröffentlichung er eine Rechtsgrundlage besitzt. Besondere Kategorien personenbezogener Daten und nicht zur Veröffentlichung bestimmte Geschäftsgeheimnisse dürfen nur übermittelt werden, wenn dies für die vereinbarte Leistung erforderlich und zuvor mit TRENDKRAFT abgestimmt ist.
  • 18.3. Nicht veröffentlichte Entwürfe, Zugangsdaten und als vertraulich erkennbare Geschäftsunterlagen behandeln beide Parteien vertraulich. Ausgenommen sind Informationen, die rechtmäßig öffentlich bekannt, bereits ohne Vertraulichkeitspflicht bekannt oder aufgrund Gesetzes beziehungsweise vollziehbarer behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind.
  • 18.4. Vertrauliche Informationen dürfen nur für die Vertragsdurchführung verwendet und nur solchen Beschäftigten, Beauftragten und beruflichen Beratern zugänglich gemacht werden, die sie hierfür benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Die Verpflichtung gilt nach Vertragsende fort, solange die betreffende Information nicht rechtmäßig öffentlich bekannt geworden ist. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und erforderliche Sicherungskopien bleiben unberührt.

19. Mängel und Haftung

  • 19.1. Der Kunde zeigt erkennbare Leistungsstörungen mit einer nachvollziehbaren Beschreibung unverzüglich an und ermöglicht TRENDKRAFT eine angemessene Prüfung und Abhilfe. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
  • 19.2. TRENDKRAFT haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz. Zwingende Haftung insbesondere nach Datenschutzrecht bleibt ebenfalls unberührt.
  • 19.3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet TRENDKRAFT nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  • 19.4. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Organe, Beschäftigte, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TRENDKRAFT.
  • 19.5. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht, soweit sie dem Zweck einer zwingenden gesetzlichen Regelung widersprechen.

20. Änderungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • 20.1. Die bei Vertragsschluss gespeicherte AGB-Fassung gilt für den jeweiligen Vertrag. Individuelle Leistungs-, Preis- und Laufzeitabreden werden während eines laufenden entgeltlichen Vertragszeitraums nicht durch eine bloße Veröffentlichung neuer AGB geändert.
  • 20.2. TRENDKRAFT kann die für künftige Verträge und Bestellungen angebotenen Preise jederzeit ändern. Laufende entgeltliche Vertragszeiträume bleiben davon unberührt. Soll eine bestehende M+ Mitgliedschaft nicht zu den bisherigen Bedingungen verlängert werden, kann TRENDKRAFT sie unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist zum Ende des laufenden Vertragszeitraums kündigen und dem Kunden den Abschluss eines neuen Vertrags zu den dann angebotenen Bedingungen anbieten. Ohne Abschluss eines neuen M+ Vertrags gilt Abschnitt 13 Absatz 7.
  • 20.3. Wesentliche, für den Kunden nachteilige Vertrags- oder Preisänderungen bedürfen seiner ausdrücklichen Zustimmung oder gelten nur für einen neu geschlossenen Vertrag. Schweigen oder bloße weitere Nutzung gilt nicht als Zustimmung.
  • 20.4. TRENDKRAFT darf diese AGB mit Wirkung für bestehende Verträge ohne gesonderte Zustimmung ändern, soweit die Änderung ausschließlich rechtlich oder technisch notwendige Anpassungen betrifft, keine wesentliche Leistungspflicht verändert und dem Kunden zumutbar ist. TRENDKRAFT informiert mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform über Inhalt, Grund und Zeitpunkt. Ist die Änderung für den Kunden nicht nur unerheblich nachteilig, kann er den betroffenen Vertrag bis zum Wirksamwerden außerordentlich kündigen.
  • 20.5. Änderungen der kostenlosen Basic-Leistung werden mindestens 30 Tage vorher angekündigt, sofern sie nicht aus dringenden Sicherheits- oder Rechtsgründen sofort erforderlich sind. Bei einer wesentlichen Einschränkung kann der Kunde Basic bis zum Wirksamwerden beenden.
  • 20.6. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • 20.7. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Hannover. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
  • 20.8. Sollten einzelne Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften.

21. Mitteilungen und elektronische Kommunikation

  • 21.1. TRENDKRAFT darf die für Konto und Vertrag erforderlichen Mitteilungen elektronisch an die im jeweiligen Benutzer- oder Organisationskonto hinterlegte geschäftliche E-Mail-Adresse senden oder im geschützten Konto bereitstellen. Dazu gehören insbesondere Anmelde- und Sicherheitsnachrichten, Hinweise zu Konto, Veröffentlichung und Moderation, Bestell-, Rechnungs- und Zahlungsinformationen, vertragsbezogene Erklärungen, Informationen zur laufenden Mitgliedschaft sowie Änderungen bestehender Plattformfunktionen, soweit sie die Nutzung oder das Vertragsverhältnis betreffen.
  • 21.2. Soweit die gespeicherte Leistungsbeschreibung Berichte nach sieben oder 28 Tagen vorsieht, sind diese Berichte Teil der vereinbarten Plattformleistung. Sie dürfen die Auswertung sowie eine sachliche Angabe zur aktuell bestehenden Mitgliedschaft oder zum verfügbaren Zugriff enthalten.
  • 21.3. Service- und Vertragsmitteilungen nach den Absätzen 1 und 2 enthalten keine Werbung, soweit dafür nicht unabhängig eine gesetzliche Erlaubnis besteht. Insbesondere Hinweise auf Upgrades, BeamUps, neue entgeltliche Produkte oder Leistungen und sonstige Verkaufsangebote gelten nicht allein deshalb als Servicekommunikation, weil sie zusammen mit einer Vertragsnachricht versandt werden.
  • 21.4. Die Annahme dieser AGB, die Aktivierung von Basic und die Angabe einer geschäftlichen E-Mail-Adresse sind keine Einwilligung in E-Mail-Werbung. Werbliche elektronische Post versendet TRENDKRAFT nur auf einer hiervon getrennten, nachweisbaren Rechtsgrundlage. Eine freiwillige Einwilligung muss gesondert erklärt werden und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
  • 21.5. Gesetzlich vorgeschriebene Formen, Zugangsregeln und Nachweispflichten bleiben unberührt.