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Rechtsanwalt Mathias Nittel - Fachanwalt für Erbrecht | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmakrtrecht

Anwaltskanzlei

DS Rendite Fonds 126 DS Ability und DS Accuracy - Untergang trotz Sanierung


30. Dezember 2012, 11:19
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

2007 investierten 561 Anleger über ihre Beteiligungen an dem DS-Rendite-Fonds Nr. 126 DS Ability und DS Accuracy GmbH & Co. Containerschiffe KG rd. 19 Mio. € in den Kauf zweier sog. Feeder-Schiffe (Zubringer für größere Containerschiffe) für 53 Mio. US$. Es handelt sich hier um Schwesterschiffe der DS Activity und der DS Agility, die den Anlegern im DS-Rendite-Fonds Nr. 132 ebenfalls keine Freude bescherten.

Die Gesellschaft musste bereits 2010 die geleisteten Ausschüttungen zurückfordern. Viele Anleger staunten nicht schlecht, denn regelmäßig waren sie gar nicht darüber aufgeklärt worden, dass es sich bei diesen Auszahlungen nur um Darlehen handeln soll. Dessen nicht genug, musste zudem noch ein Kapitalschnitt mit Kapitalerhöhung durchgeführt werden. Trotzdem wird nach wie vor nichts ausgeschüttet.

Bedauerlicher Weise wurden zumindest die uns bekannten Anleger des Fonds über grundlegende Tatsachen der Fondsbeteiligung und die Risiken von ihren Beratern nicht informiert.

Für die Anleger stellt sich die Frage, ob sie im Vorfeld Ihrer Beteiligung an diesem Fonds richtig beraten wurden. Die Entwicklungen der zurückliegenden Jahre hat gezeigt, dass es sich bei dem Fonds um eine hochriskante unternehmerische Beteiligung mit dem Risiko des Totalverlustes handelt.

Beteiligung mit hohen Risiken

Obwohl der konjunkturelle Zenit in der Schifffahrt spätestens 2006 längst überschritten war, priesen Berater Projekte wie den DS-Rendite-Fonds Nr. 126 als sicheres Investment an. Das ist ziemlich fragwürdig, denn über eine nennenswerte Festcharter für einen wenigstens mittelfristigen Zeitraum verfügten die Schiffe nicht.

Das durch optimistische Einnahmeplanung noch zusätzlich vergrößerte Risiko, war ohnehin schon extrem hoch, meint Michael Minderjahn, der bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht die Anleger der Dr. Peters-Fonds betreut.

Die Fondsverwaltung teilte den Anlegern 2010 mit, dass sich die Fondsgesellschaft in einer wirtschaftlich sehr angespannten Situation befinde. Ursächlich sollte, so die Geschäftsführung, die bis bisher größte Schifffahrtskrise sein. Das ist nach Minderjahns Meinung nur ein winziger Teil der Wahrheit. Denn neben den allgemeinen Risiken des Schifffahrtsmarktes waren es die von Deutschen Fondsinitiatoren, Reedern und Banken aus bloßem Gewinnstreben zu Lasten der Anleger geschaffenen Überkapazitäten, die sich neben den Risiken der Schiffsfondskonstruktion selbst zum Nachteil der Anleger ausgewirkt haben.

Keine zutreffende Information über Sachinvestition

Dass nach unserer Prüfung über 35% der Einlagen gar nicht für die Investition in die Schiffe selbst verwendet werden sollten, blieb praktisch allen Mandanten völlig verborgen. Diese Informationen enthält der Prospekt nicht einmal. Dabei hat der Kunde ein Recht darauf, von seinem Berater zu erfahren, welcher Teil seiner Nominaleinlage wertbildend investiert wird und wieviel für sonstige Kosten verbraucht werden.

Hohes Risiko durch Kreditaufnahme Japanischem Yen

Da ein Teil der vom DS-Rendite-Fonds Nr. 126 aufzunehmenden Kreditmittel in Japanische Yen (JPY) gewechselt wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US-Dollar (US$) erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko, welches zu größeren Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen führen kann und geführt hat. Die Entwicklung des Wechselkurses hat einen erheblichen Anteil an den wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Fonds. Diese Entwicklung kann nicht nur Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds infolge der in US$ steigenden Kapitaldienstaufwendungen haben sondern auch zu einer Zahlungsunfähigkeit des Fonds und zur Kreditkündigung mit anschließender Verwertung der Schiffe und somit zum Totalverlust für die Anleger führen. Hierauf hätte der Berater ausdrücklich hinweisen müssen, der zudem hätte auch darüber zu informieren hatte, dass der US$ schon seit langem gegenüber dem JPY an Wert verloren hatte.

Prüfung und Plausibilisierung des Prospekts durchweg unterlassen

"Es sind zudem eklatante Prospektfehler vorhanden, über die natürlich keiner der Berater aufklärte", meint Anlegeranwalt Minderjahn. Den geprellten Treuhandkommanditisten räumt er deshalb gute Chancen ein, ihre Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können. Hinzu kommt, dass durch (bekannte) Tricks den Anlegern verborgen blieb, wie hoch allein die zu verteilenden Provisionen sind. "Bisher hat noch kein Mandant erfahren, dass sich die Vertriebskosten auf 20% des Kommanditkapitals beliefen", ärgert sich Minderjahn. Schon nach den, seiner Meinung nach zweifelhaften, Darstellungen des Prospekts ergebe sich völlig klar, dass 15% Vertriebsprovisionen eingeplant waren. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Anlageberater und -vermittler über Vertriebskosten von mehr als 15% ausdrücklich im Rahmen der Beratung informieren, unabhängig davon, ob sie selbst in dieser Höhe Provision erhalten.

Alle genannten Versäumnisse bei der Beratung der Anleger begründen Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank oder den nicht bankgebundenen Berater.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am DS-Rendite-Fonds Nr. 126 - DS Ability und DS Accuracy? Wollen auch Sie wissen, ob Sie falsch beraten wurden und ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben?

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne!

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt
@email

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Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.

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