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Rechtsanwalt Mathias Nittel - Fachanwalt für Erbrecht | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmakrtrecht

Anwaltskanzlei

GEBAB MT Baltic Sea: Fonds benötigt weitere Nachschüsse


21. November 2012, 20:40
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

21. November 2012 - Der im Jahr 2003 emittierte Schiffsfonds GEBAB MT "Baltic Sea" steckt in großen Schwierigkeiten. Hintergrund ist, dass die Ausschüttungen aus dem Charterpool, dem das Schiff seit dem Auslaufen der Festcharter angehört, nach wie vor deutlich hinter den Prospektannahmen zurückbleiben. Hinzu kommt, dass die Ausgaben für Schiffsbetriebskosten höher als kalkuliert lagen. Wie das Emissionshaus GEBAB in seiner aktuellen Leistungsbilanz mitteilt, reichen die für 2012 zu erwarteten Pooleinnahmen nicht aus, um die volle Jahrestilgung auf das Schiffshypothekendarlehen zu leisten. Die zum 31.12.2011 fällige Rückzahlung des Darlehens des Erstcharterers konnte nicht geleistet werden. Zwar sei die finanzierende Bank zur Stundung von Tilgungsraten bereit, dies setze aber voraus, dass die Gesellschafter weitere Liquidität bereitstellten.

Ob das angekündigte "Betriebsfortführungskonzept" ausreichen wird, um die Zeit, bis auskömmliche Pooleinnahmen erzielt werden können, zu überbrücken, ist offen. Die HSH Nordbank, einer der großen Schiffsfinanzierer, rechnet mit einer Wende auf dem Tankermarkt nicht vor Ende 2013 und erst ab 2014 mit einer langsamen Rückkehr auf auskömmliches Charterniveau. Reichen die Einnahmen des Fonds auf Dauer nicht aus, um die Verbindlichkeiten zu decken, wäre es wenig überraschend, wenn die finanzierende Bank auch bei diesem Schiffsfonds die Reißleine zieht und das Darlehen kündigt. Die Insolvenz der Schiffsgesellschaft wäre dann die Folge. Für die Anleger würde dies den Verlust des in den Fonds investierten Kapitals in Höhe von rund 11,5 Mio. € bedeuten.

Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des GEBAB MT "Baltic Sea" umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.
Die im Vertrieb des Schiffsfonds GEBAB MT "Baltic Sea" beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. V ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Schiffsfonds GEBAB MT Baltic Sea? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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