Pressemitteilung/press release
Baufinanzierung - Forward-Darlehen: Diesen Vorteil haben Sie bei einer ordentlichen Kündigung von Forward-Darlehen.
Immobilienbesitzer haben nach §489 BGB das Recht ein Darlehen 10 Jahre nach Vollauszahlung ordentlich zu kündigen. Gerade für lange Zinsfestschreibungen gilt diese Möglichkeit als wertvolle Option. Nur wie verhält es sich bei Forward-Darlehen?